ÖAMTC: Neuerungen im österreichischen Straßenverkehr 2019

Automatisiert Einparken, Rechts abbiegen bei Rot, Vormerkung fürs Befahren der Rettungsgasse, IG-L Ausnahmen für E-Fahrzeuge

Wien (OTS) – Mit Beginn 2019 sowie im Laufe des Jahres kommen auf die
Verkehrsteilnehmer in Österreich einige Neuerungen zu. ÖAMTC-Experten
geben einen Überblick, was schon jetzt bekannt oder absehbar ist.

* Automatisiertes Fahren-Verordnung: Die Verordnung erlaubt
automatisches Einparken mit Einparkassistent und freihändig fahren
auf Autobahnen und Schnellstraßen mit „Autobahnpilot“. Offen ist,
wann die Verordnung in Kraft tritt.

* Rechts abbiegen bei Rot: Voraussichtlich ab 1. April 2019 startet
ein einjähriger Probebetrieb für „rechts abbiegen bei Rot“ in Linz
und Wels, weitere Orte sind möglich.

* 140 km/h auf der Autobahn: Ein Jahr nach dem Start des 140
km/h-Betriebs auf der Autobahn könnte es zur Freigabe weiterer
Strecken kommen.

* Neues Vormerkdelikt: Das Befahren der Rettungsgasse wird zum
Vormerkdelikt.

* Änderungen bei Fahrradregeln, Moped- und Führerschein-Prüfung: Für
Radfahrer gilt am Ende eines Radfahr- oder Mehrzweckstreifens nun –
neu – das Reißverschlusssystem (bisher hatten Radfahrer Nachrang).
Außerdem neu für Radfahrer: Der Geradausfahrende hat Vorrang, auch
wenn er vom Rechtsabbieger gekreuzt wird. Die Mopedprüfung ist
voraussichtlich ab 1. April am Computer zu absolvieren. Das Schummeln
bei der Führerschein-Prüfung führt zu einer Wartefrist von neun
Monaten.

* Verwaltungsstrafgesetz-Novelle u.a.: Ab 1. Jänner 2019 ist das
Zurückziehen auch eines vollen Einspruchs möglich, bisher war das nur
bei Einsprüchen der Höhe nach möglich. Außerdem wird die Möglichkeit
einheitlicher Strafenkataloge durch Verordnung geschaffen, diese
dürfen frühestens mit 1. Jänner 2019 in Kraft gesetzt werden.

* Digitale Vignette ohne Wartefrist: Kauft man online eine digitale
Vignette, ist diese erst ab dem 18. Tag nach dem Kauf gültig. Wer
jetzt eine (Jahres)-Vignette braucht, die sofort gültig ist, hat nun
auch die Möglichkeit, diese an den ÖAMTC-Stützpunkten oder allen
Vertriebstellen der ASFINAG zu kaufen und damit gleich die Autobahn
zu nutzen.

* Preiserhöhungen Vignette: Gemäß den gesetzlichen Vorgaben werden
die Vignettentarife angepasst und für 2019 um 2,2 Prozent angehoben.
Somit kostet die Pkw-Jahresvignette im kommenden Jahr 89,20 Euro und
jene für Motorräder 35,50 Euro.

* Sachbezug für Dienstwagennutzer: Ab kommenden Jahr darf ein neuer
Dienstwagen nur mehr maximal 121 Gramm CO2 je Kilometer emittieren,
damit der geringere Sachbezugswert von monatlich 1,5 Prozent der
Anschaffungskosten bei uneingeschränkter privater Kilometerleistung
zu versteuern ist. Andernfalls sind es monatlich 2 Prozent. Hierbei
sind auch im kommenden Jahr die NEFZ-Werte heranzuziehen.

* Normverbrauch-Messungen WLTP / NEFZ: Das neue Testverfahren zur
Ermittlung der Normverbräuche WLTP (Worldwide harmonized Light
vehicles Test Procedure) ist zwar schon seit 1. September 2018 für
alle neuzugelassenen Pkw verpflichtend, allerdings wird laut
geltender Verordnung auch im kommenden Jahr nur der NEFZ (Neue
Europäische Fahrzyklus) in den Schauräumen und Prospekten
ausgewiesen. Erfreut zeigt sich der ÖAMTC über die Ankündigung der
österreichischen Automobilimporteure, dass ab Anfang 2019 die
WLTP-Werte auf freiwilliger Basis zumindest auf www.autoverbrauch.at
zu sehen sein werden. Solange die Angabe der WLTP-Werte rechtlich
nicht verbindlich ist, empfiehlt der ÖAMTC Autokäufern, auch aktiv
nach den realitätsnäheren Normverbräuchen zu fragen, und setzt
darauf, dass die Händler auch konsumentenfreundlich Auskunft
erteilen.

Zwtl.: E-Mobilität 2019 – Ausnahmen bei Tempolimits, verpflichtende
Geräusche, Modelle mit bis zu 600 Kilometer Reichweite

* Ausnahme von IG-L Tempolimits für E-Fahrzeuge: Für Fahrzeuge mit
reinem Elektroantrieb oder mit
Wasserstoff-Brennstoffzellentechnologie, die entsprechend
gekennzeichnet sind, gelten auf Autobahnen oder Schnellstraßen
Ausnahmen von den Geschwindigkeitsbeschränkungen des
Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L). Voraussetzung ist, dass auf
Hinweisschildern ausreichend darauf aufmerksam gemacht wird.

* Verpflichtende Geräusche bei E-Fahrzeugen: Ab Juli 2019 müssen neu
genehmigte E-Fahrzeuge bis 20 km/h Geschwindigkeit mit einem
akustischen Fahrzeugwarnsystem ausgerüstet sein. Es soll
unterschiedliche Geräusche fürs Beschleunigen und Bremsen geben. Eine
Nachrüstung für bestehende Elektrofahrzeuge ist nicht vorgesehen.

* Neue E-Autos und -Modelle: Im neuen Jahr kommen etliche neue
E-Autos mit Reichweiten zwischen 300 bis zu 600 Kilometer auf den
Markt, z. B. Rivian, ein E-Pickup Truck mit 644 km Reichweite, VW
Neo, das erste reine Elektroauto von Volkswagen mit 400 km
Reichweite, BMW Mini Electric 2019 (300 km Reichweite), Audi e-tron
(400 km Reichweite), KIA Niro EV (485 km Reichweite), Nissan Leaf
E-Plus, außerdem der chinesische BYD, der Honda Urban EV und der
Citroen DS3 Crossback. TESLA bringt sein Model 3 nach Österreich. Und
das Elektro Startup Future Mobility (FMC) hat sein erstes Serien
E-Auto unter der Marke BYTON präsentiert. Prototypen in Europa soll
es 2019 / 2020 geben.

Eine Übersicht der Neuerungen findet man auch online unter
www.oeamtc.at/neuerungen-2019.

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