ÖHV-Veit zu Salzburger Nächtigungsabgabegesetz: „Her damit!“
Salzburg beseitigt rechtsfreien Raum, auf Bundesebene soll von Airbnb verlangtes Gesetz rasch kommen: Ein Vorschlag der ÖHV liegt der Regierung schon vor.
Wien (OTS) – „Ich verstehe schon, dass man bei Airbnb keine Freude
hat mit der energischen Vorgangsweise der Salzburger Landesregierung.
In Japan mussten nach Beschluss eines ähnlichen Gesetzes 80 % der
Angebote von der Plattform entfernt werden. Das tut natürlich weh vor
dem geplanten Börsegang“, so Walter Veit, langjähriger
Landesvorsitzender der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV) in
Salzburg, zu den jüngsten Entwicklungen.
Zwtl.: Hohe Strafen bei Gesetzesverstößen
Die Salzburger Landesregierung schickt im Jänner das
Nächtigungsabgabegesetz in Begutachtung. Ab dann sollen Plattformen
und Vermieter für unerlaubte Vermietung und hinterzogene Abgaben
geradestehen. Die angedrohten Strafen dürften abschreckend wirken:
8.000 Euro für hinterzogene Ortstaxen, 25.000 Euro für Verstöße gegen
die Raumordnung: „Das trifft nur Anbieter, die gegen Gesetze
verstoßen. Dass sich die Plattform für die so ins Zeug wirft, ist für
mich nicht nachvollziehbar.“
Zwtl.: Landesrecht und Bundesrecht
Airbnb beklagt in einer Aussendung, dass Salzburg – als Bundesland
laut Verfassung für den Tourismus zuständig – hier die Initiative
ergreift und hätte lieber eine bundeseinheitliche Regelung. Dabei
verweist doch ausgerechnet Airbnb sonst so gerne auf Vereinbarungen
mit Regionen und (Klein-)Städten: „Der Unterschied: Salzburg stellt
Rechtssicherheit her. Dann ist Schluss mit dem rechtsfreien Raum. Den
will die Sharing Economy offenbar nicht ohne Widerstand aufgeben“,
hält Veit fest. „Noch mehr freue ich mich, wenn die Bundesregierung –
ganz wie Airbnb es wünscht – die im Regierungsprogramm angekündigte
Registrierungspflicht für die Sharing Economy beschließt. Ein
Vorschlag der ÖHV dafür liegt der Regierung schon vor.“
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Martin Stanits
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