Schön: Gütesiegel für staatlich geprüfte Unternehmer und Unternehmerinnen stärkt die qualifizierten Betriebe!
Rund 50 gewerbliche Berufe dürfen mit dem Gütesiegel ausgezeichnet werden – Staatliche Prüfung ist Voraussetzung
Wien (OTS) – „Die Wirtschaftskammer Österreich begrüßt den
Verordnungsentwurf des BMDW, für besonders qualifizierte Gewerbe ein
staatliches Erkennungszeichen zu schaffen. Entgegen der Kritik der
Kammer der Ziviltechniker soll das Gütesiegel nicht für „jeden Beruf
in Österreich“ „inflationär“ verwendet werden, sondern ausschließlich
für rund 50 hochqualifizierte gewerbliche Berufe gelten. Darunter
fallen z.B. Baumeister, Elektrotechnik, gewerbliche
Vermögensberatung, Gas- und Sanitärtechnik, Unternehmensberatung und
Spediteure.
Überdies darf nicht jeder Unternehmer bzw. Unternehmerin in
diesen Berufen das Gütesiegel führen, sondern nur jene, die eine
staatliche Befähigungsprüfung erfolgreich abgelegt haben. Damit ist
die Auszeichnung als „staatlich geprüft“ gerechtfertigt und der
Konsument und die Konsumentin können darauf vertrauen, dass damit ein
qualifizierter Betrieb gekennzeichnet ist“, betonte heute, Mittwoch,
die Leiterin der Rechtspolitischen Abteilung der WKÖ, Rosemarie
Schön.
„Eine Verwechslung mit dem Staatswappen ist nicht möglich. Durch
die Gestaltung des Gütesiegels und insbesondere durch die Anführung,
für welchen gewerblichen Beruf das Gütesiegel gilt, ist eine
Unterscheidbarkeit jedenfalls gegeben. Die Bundesregierung ist hier
am richtigen Weg, um Qualifikation und Qualität für die Konsumenten
und Konsumentinnen sichtbar zu machen.“, so Rosemarie Schön.
(PWK894/us)
Abteilung für Rechtspolitik
Mag. Erhard Pollauf
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