VGT gibt Stellungnahme zu geplantem Gatterjagdverbot in Salzburg ab
Positiv sieht der VGT das Verbot zukünftiger Gatter und das Aussetzverbot für Enten und Fasane, negativ die laxen Anforderungen an bestehende Gatter wie Mayr-Melnhofs.
Wien (OTS) – Im April 2017 ist das Gatterjagdverbot in Salzburg vom
zuständige Landesrat Dr. Josef Schwaiger bereits versprochen wurden,
nun ist eine Version davon endlich in Begutachtung. Der VGT sieht
diesen Gesetzesentwurf grundsätzlich positiv, wird damit immerhin für
alle Zeiten die Errichtung weiterer Jagdgatter in Salzburg verboten.
Damit bekennt sich der Gesetzgeber dazu, wie bereits in allen anderen
Bundesländern Österreichs, Jagdgatter abzulehnen. Ebenso erfreulich
ist die vorgesehene Bewilligungspflicht für das Aussetzen von Fasanen
und Enten zur Jagd, was der Aussetzerei im Jagdgatter Mayr-Melnhof
für alle Zeiten einen Riegel vorschieben wird. Problematisch sind
lediglich die Altlasten bei Jagdgattern, und damit die geplanten
Vorschriften für das Jagdgatter Mayr-Melnhof und die jeweils auf
einer Seite offenen Gatter im Imlau- und Blühnbachtal. Nirgendwo im
Gesetzesvorschlag steht, wie versprochen, dass die Besatzdichte an
Wildschweinen und Hirschen im Gatter auf ein natürliches Maß
reduziert werden muss. Stattdessen wird vorgeschrieben, dass die
Fütterungen innen den zulässigen Fütterungen außen angepasst werden
müssen. Das wirkt sich aber nur dann vorteilig aus, wenn auch die
Wildfütterungsverordnung von 2009, die momentan noch z.B. 8 Monate
pro Jahr ad libidum Fütterungen für Wildschweine erlaubt, an eine
zeitgemäße Fütterungsvorschrift angepasst wird. Das wurde für die
zweite Hälfte des Jahres 2019 angekündigt, ist aber ein integraler
Bestandteil dieses Gesetzespakets.
Ebenso positiv ist das Treibjagdverbot in Jagdgattern, das Verbot
der Jagd mit Hunderudeln (hier muss ebenfalls noch nachgebessert
werden) und die Vorgabe, bis spätestens 2027 den Gatterzaun für
heimische Wildtiere – außer Wildschweine – durchlässig zu machen.
Faktum ist, dass 2 Fachgutachten, die von der Salzburger
Landesregierung in Auftrag gegeben worden sind, eine totale Reduktion
des Wildschweinbestandes im Jagdgatter Mayr-Melnhof bzw. dessen
Auflösung fordern. Das eine von 2014 spricht von der Auflösung des
Gatters als prioritärer Maßnahme, das andere von 2015 fordert eine
massive Reduktion des Wildschweinbestandes aufgrund der großflächigen
Devastierung des Waldbodens. Ebenso laufen Anzeigen des VGT gegen das
Land Salzburg bei der EU, weil rechtswidriger Weise eine Verordnung
zum Natura 2000 Gebiet Salzachauen, in dem das Jagdgatter liegt, noch
immer nicht erlassen worden ist, und eine Anzeige gegen Mayr-Melnhof
wegen der totalen Waldverwüstung im Gatter. Die Lösung all dieser
Probleme kann nur die Auflösung des Jagdgatters sein. Wozu gibt die
Regierung 2 Fachgutachten in Auftrag, wenn sie sich dann an deren
Vorschläge überhaupt nicht hält? Das wäre eine Verschwendung von
Steuergeldern!
Die Stellungnahme des VGT finden Sie unter folgendem Link:
[vgt.at/sbg-jagdgesetz] (https://vgt.at/sbg-jagdgesetz)
Eigene Stellungnahmen können unter begutachtung@salzburg.gv.at
eingereicht werden.
VGT – Verein gegen Tierfabriken
DDr. Martin Balluch
Kampagnenleitung
01 929 14 98
medien@vgt.at
http://vgt.at
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