VIRUS zu „Lobautunnel“: Nach Abstecher zu VfGH wandert der Fall zum Verwaltungsgerichtshof

Wien (OTS) – Wie die Umweltorganisation VIRUS mitteilt, hat der
Verfassungsgerichtshof eine Behandlung der Beschwerde gegen das
UVP-Erkenntnis des Bundesverwaltungsgericht zur umstrittenen
S1-Lobauautobahn (Teil des Projektes ist der „Lobautunnel“)
abgelehnt. UVP-Koordinator Wolfgang Rehm „Natürlich wäre es aus Sicht
der sieben Beschwerdeführer besser gewesen, wenn der VfGH ihre
verfassungsrechtlichen Bedenken geteilt hätte. Dem war nicht so und
so kehren diese nach dem Abstecher zum VfGH wieder auf die Hauptroute
zurück und steht nun die Revision an den Verwaltungsgerichtshof auf
dem Plan“.

Zur Vorgeschichte. Am 18. Mai 2018 hatte das
Bundesverwaltungsgericht in Folge der damals zehn Beschwerden den
UVP-Bescheid der ersten Instanz zwar massiv durch Vorschreibung
zusätzlicher Auflagen abgeändert, aber unter diesen neuen
Voraussetzungen die Umweltverträglichkeit des Vorhabens bestätigt.
Wegen ungeklärter Rechtsfragen wurde die so genannte „ordentliche
Revision“ an den VwGH zuerkannt. Entsprechend der festgelegten
Reihenfolge, wonach bei einer Stufenbeschwerde zunächst der VfGH und
erst dann der VwGH anzurufen ist, wandten sich die Beschwerdeführer
zunächst an das erstgenannte Höchstgericht, da sie auch in die
Verfassungssphäre reichende Bedenken vorbrachten. „Der VfGH sah dies
nun eben anders und lehnte dies mit den in solchen Fällen üblichen
Textbausteinen ab, was zur Kenntnis zu nehmen ist“, erläutert Rehm.
Bedauerlich sei dennoch, dass der VfGH damit den schon bei der
Flughafenparallelpiste klar zum Ausdruck gebrachten politischen Kurs
fort setze. „Dort war es das absolut ungewöhnliche Eilverfahren als
Reaktion auf die Flughafenpanik des politischen Establishments, hier
hat das bmvit mit seinen besonderen Lärmschutzverordnungen, auf die
sich die Beschwerde auch bezog, offenbar Narrenfreiheit. Es kann
somit weiter in arroganter Unverfrorenheit entgegen der Judikatur des
Verwaltungsgerichtshofes durch die Autobahnen lärmgeplagte Nachbarn
mit weniger Lärmschutz schlechter stellen, nur um seiner teuren
Asfinag gemessen am Projekt geringe Kosten zu sparen“, so Rehm

Da dies immer wieder als Frage aufgeworfen werde, erinnert VIRUS
daran, dass derartigen Beschwerden und Revisionen zwar keine
automatische aufschiebende Wirkung zustehe, diese lediglich beantragt
werden könne. „Es ist jedoch bei der S1 weder möglich, noch
zielführend, einen derartigen Antrag zu stellen, da das Projekt noch
nicht über alle erforderlichen Genehmigungen verfügt und es daher
nichts aufzuschieben gibt,“ fügt Rehm hinzu. Von den voraussichtlich
sieben so genannten Materienverfahren (Wasserrecht, Naturschutz), die
noch durchzuführen seien, wären gerade erst drei überhaupt
eingeleitet worden. „Auch in diesen mit jahrelanger Verspätung
beantragten Verfahren zeigt sich bereits wieder das Asfinag-typische
Bild schlechter Einreichunterlagen das mittlerweile zum Markenzeichen
des Staatskonzerns geworden ist und für die schier endlosen
Verzögerungen des UVP-Verfahrens hauptverantwortlich war“, so Rehm
abschließend.

Wolfgang Rehm, 0699/12419913, virus.umweltbureau@wuk.at

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