Zinggl/JETZT: Längst fälliger Reformbedarf im Rechnungshofgesetz

Das Verfassungsgerichtshoferkenntnis zum Flughafen Wien zeigt längst fälligen Reformbedarf des Rechnungshofgesetzes und des Bundesverfassungsgesetzes

Wien (OTS) – Der Rechnungshof musste mit Bedauern feststellen, dass
er den Flughafen Wien nur sehr eingeschränkt prüfen darf. Grund für
die Entscheidung ist die Formulierung des Gesetzes. So darf der
Rechnungshof grundsätzlich nur Unternehmen ab einer 50-prozentigen
Beteiligung der öffentlichen Hand oder bei einer tatsächlichen
Beherrschung des Unternehmens durch den Staat prüfen. Die Frage, ab
wann ein Unternehmen tatsächlich beherrscht wird, hat in der
Vergangenheit schon öfter zu Streitigkeiten über die
Prüfzuständigkeit geführt. Allein hinsichtlich des Flughafen Wiens
ist es bereits der zweite Streit in jüngster Vergangenheit, der vom
VfGH entschieden werden musste.

„Die unklare Gesetzesformulierung führt regelmäßig zu
Rechtsunsicherheiten, da der Rechnungshof oft nicht weiß, ob er eine
bestimmte Einrichtung prüfen darf. Aus diesem Grund habe ich bereits
im Februar einen Entschließungsantrag eingebracht, der die
Prüfkompetenz des Rechnungshofs auf Unternehmen mit mindestens 25
Prozent Staatsbeteiligung ausweiten soll. Dadurch könnten im Sinne
der SteuerzahlerInnen alle Einrichtungen geprüft werden, die auch mit
Steuergeld agieren. Die Regierungsfraktionen vertagten diesen
Entschließungsantrag mit der Begründung, sie würden das gesamte
Rechnungshofgesetz erneuern wollen. Passiert ist natürlich nichts“,
zeigt sich Wolfgang Zinggl, Klubobmann von JETZT, enttäuscht.

Parlamentsklub JETZT
Eva Kellermann
Pressesprecherin
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