Bauernbund: Köstinger erzielt Durchbruch bei EU-Richtlinie zu unlauteren Geschäftspraktiken
Strasser: Fair Play muss für alle Marktteilnehmer gelten
Wien (OTS) – Bei den gestrigen Trilog-Verhandlungen von EU-Parlament,
EU-Kommission und der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft unter
dem Vorsitz von Bundesministerin Elisabeth Köstinger konnte nach
langen und harten Verhandlungen eine Einigung über die EU-Richtlinie
zu unfairen Handelspraktiken im Lebensmittelbereich erzielt werden.
„Funktionierende Märkte brauchen Spielregeln, bei denen kleinere
Unternehmen gegenüber marktbestimmenden Playern nicht unter die Räder
kommen. Im Bereich der Lebensmittelversorgungskette hat sich in den
vergangenen Jahren ein immer größeres Ungleichgewicht zulasten
kleinerer Produzenten und Verarbeitungsbetriebe entwickelt, das
dringend gesetzliche Maßnahmen erforderte. Mit der Einigung auf eine
neue EU-Richtlinie konnte eine langjährige Forderung der
Landwirtschaft und der lebensmittelverarbeitenden Wirtschaft
durchgesetzt werden. Unser Dank gilt vor allem Bundesministerin
Köstinger für die konsequente und entschlossene Verhandlungsführung“,
betont Bauernbund-Präsident Georg Strasser zur gestrigen Einigung auf
EU-Ebene.
„Wir wollen mehr Fair Play innerhalb der
Lebensmittelversorgungskette. Die auf nationaler Ebene in den
vergangenen Monaten erzielten Fortschritte mit dem Einzelhandel –
Stichwort ‚Fairnesskatalog‘ – zeigen, dass das Bewusstsein für
funktionierende Märkte bei allen Teilnehmern bis hin zum
Lebensmitteleinzelhandel stärker wird. Mit der neuen EU-Richtlinie
wird nun auf europäischer Ebene ein verbindliches und detailliertes
Regelwerk geschaffen, das einen gesetzlichen Rahmen für den Schutz
vor unfairen Handelspraktiken festlegt“, so Strasser.
Ein zentraler Streitpunkt in den Verhandlungen über die neue
Richtlinie war die Größendefinition der zu schützenden Produzenten
und Verarbeiter. Hierzu wurde nun ein Stufenmodell vereinbart, das
sich an den Umsatzzahlen der Betriebe und Unternehmen orientiert. Die
EU-Mitgliedstaaten sollen darüber hinaus zusätzliche Definitionen für
Unternehmensgrößen festlegen können.
Um unlautere Geschäftspraktiken zu verhindern, sieht die neue
Richtlinie unter anderem folgende Regelungen vor: Getroffene
Vereinbarungen zwischen Produzent und Abnehmer sollen künftig
schriftlich bestätigt werden. Eine rückwirkende Änderung
vertraglicher Verpflichtungen soll nicht mehr möglich sein, das
Gleiche gilt für Zahlungen oder sonstige geldwerte Leistungen ohne
entsprechende Gegenleistung. Weiters wird die Festlegung einer
60-Tage-Zahlungsfrist für nicht verderbliche landwirtschaftliche
Erzeugnisse und Lebensmittel vorgeschrieben, ebenso wie eine
Mindestfrist von 30 Tagen für die Stornierung von Lieferungen
verderblicher Erzeugnisse.
„Die EU-Richtlinie bietet einen breiten Maßnahmenkatalog, um
wirkungsvoll unfaire Handelspraktiken zu unterbinden. Betroffene
Lieferanten können sich in Österreich gegen Verstöße zur Wehr setzen.
Die neue EU-Richtlinie ist ein Meilenstein in unserem Einsatz für die
bäuerlichen Familienbetriebe in Österreich. Weitere Projekte, wie die
von der Bundesregierung beschlossene Ombudsstelle werden folgen“,
unterstreicht Strasser. (Schluss)
Bauernbund Österreich
Martina Rieberer, BSc
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