Erste RTR-Konsultation zur Multiband-Vergabe 2020
Die RTR stellt die ersten Vorschläge zur zweiten 5G-Vergabe zur Diskussion. Gegenstand sind die Frequenzbänder 700/1500/2100 MHz, die im 1. Quartal 2020 vergeben werden sollen.
Sehr weitreichende Versorgung der Bevölkerung soll mit Auflagen sichergestellt werden;nMitbewerber ohne eigenes Netz sollen im Wettbewerb abgesichert werden;nAusdrückliche Einladung an alle Interessierten, ihre Ansichten mitzuteilen.n „Es geht hier um die nächsten 20 Jahre“, sagt Telekom-Regulator
Johannes Gungl. „Wir haben mit der Multiband-Vergabe 2020 das
mittelfristig letzte Spektrum, das hervorragend dafür geeignet ist,
jede Österreicherin und jeden Österreicher mit mobilem
5G-Breitbandinternet zu versorgen.“
Diese Versorgung, aber auch der Wettbewerb und der neue
Mobilfunkstandard 5G sind es, die Österreich zukunftsfähig machen.
Während die Regulierungsbehörde im Februar 2019 das
Kapazitätsspektrum und Pionierband für 5G versteigert (3,4 bis 3,8
GHz), ist diese erste Konsultation der offene Dialog zur
[Multiband-Vergabe 2020 (700/1500/2100 MHz)]
(https://www.rtr.at/de/tk/FRQ5G_2020). Die RTR lädt ausdrücklich alle
Interessierten aus allen Branchen und Sektoren ein, ihre Meinungen
und Ansichten im Rahmen der Konsultation mitzuteilen. Das
[Konsultationsdokument]
(https://www.rtr.at/de/inf/konsult700-1500-2100-mhz) und die Details
zum Ablauf sind auf der RTR-Webseite veröffentlicht. Das Ende der
ersten Konsultation ist der 20. Februar 2019.
Zwtl.: Von 5G sollen alle profitieren
Das Band 700 MHz (Flächenspektrum) hat sehr günstige
Ausbreitungseigenschaften. Dieses eignet sich daher sehr gut, das
politische Ziel einer nahezu flächendeckenden Versorgung zu
erreichen. Für die Multiband-Vergabe 2020 schlägt die RTR daher
weitreichende Versorgungsauflagen vor. Zur Diskussion stehen die
Ziele „durchgängige Versorgung von Autobahnen und hochrangige
Straßen“, „Versorgung des Lebensraums der Bevölkerung“ und
„Versorgung von Haushalten mit unzureichendem Internetzugang“. Diese
sollen mit 5G-Basisauflagen und erweiterten Versorgungsauflagen
erreicht werden.
Beispiel „Lebensraum der Bevölkerung“: Die Bundesregierung will
Österreich bis 2025 flächendeckend mit 5G versorgen. Flächendeckung
ist aufgrund der Topografie der Alpenrepublik weder sinnvoll noch
finanzierbar. Daher konzentriert sich die Versorgung hier auf
Gebiete, in denen sich die Menschen hauptsächlich bewegen. Konkret
sollen 90 bis 95 Prozent des Dauersiedlungsraums aller Städte und
Gemeinden mit einer Datenrate von 30 Mbit/s erreicht werden. Darüber
hinaus erwägt die Regulierungsbehörde auch Versorgungsauflagen für
Gebiete außerhalb des Dauersiedlungsraums. Das Teilen von
Infrastruktur ist bei der Erfüllung von allen Versorgungsauflagen
ausdrücklich erlaubt.
Zwtl.: Wettbewerb
„Wettbewerb sichert leistbares 5G, leistbare Versorgung und
Investitionen“, sagt Telekom-Regulator Gungl. Um den Wettbewerb zu
schützen und nachhaltig aufrechtzuerhalten, erstellte die
Regulierungsbehörde eine Analyse von potentiellen
Wettbewerbsproblemen nach der Multiband-Vergabe 2020. Zur Diskussion
gelangen unter anderem Spektrumskappen, also Deckelungen, wieviel MHz
ein Bieter maximale erhalten kann, oder Auflagen, um Betreibern ohne
eigene Infrastruktur (MVNOs) auch in Zukunft den Zugang zum Markt zu
ermöglichen.
Zwtl.: Über die RTR
Die „Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH“ (RTR) steht zu 100
Prozent im Eigentum des Bundes. Ihre Kernaufgaben sind die Förderung
des Wettbewerbs im Rundfunk-, Telekommunikations- und Postmarkt sowie
die Erreichung der im KommAustria- und Telekommunikationsgesetz
definierten Ziele. Sie wird von zwei Geschäftsführern geleitet und
ist in die beiden Fachbereiche „Medien“ (Oliver Stribl) sowie
„Telekommunikation und Post“ (Johannes Gungl) gegliedert. Als
Geschäftsstelle unterstützt sie die Kommunikationsbehörde Austria
(KommAustria), die Telekom-Control-Kommission (TKK) und die
Post-Control-Kommission (PCK). Mit den von ihr verwalteten Fonds
fördert die RTR Projekte im Rundfunk- und Medienbereich. Außerdem
bietet die RTR in beiden Fachbereichen außergerichtliche
Streitbeilegungsverfahren an, auch mit ihren staatlich anerkannten
Verbraucherschlichtungsstellen.
Weitere Informationen unter [www.rtr.at] (http://www.rtr.at/)
Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Mag. Gregor Gradnig, MA
Pressesprecher Telekommunikation und Post
+43 1 58058 – 111
gregor.gradnig@rtr.at
www.rtr.at
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