EU-Höchstgericht: EU-Sanktionen gegen Mykola Azarov rechtswidrig
Der ehemalige ukrainische Premierminister darf von der EU nicht schlechter behandelt werden als vermeintliche Terroristen
Wien (OTS/Wien) – Die Anwälte Gabriel Lansky und Alexander Egger
(beide Lansky, Ganzger + Partner Rechtsanwälte) begrüßen das Urteil
des EU-Höchstgerichts in der Causa Azarov. Der Gerichtshof der
Europäischen Union hat am 19. Dezember 2018 das Urteil des Gerichts
der EU vom 7. Juli 2017 aufgehoben – damit sind die 2015 verlängerten
Sanktionen gegen den ehemaligen Premierminister der Ukraine nichtig.
Derzeit sind noch Verfahren betreffend die Verlängerungen dieser
Sanktionen anhängig. Nach dem Urteil des EuGH werden auch diese
aufzuheben sein.
In dem gestern zugestellten Grundsatzerkenntnis des
EU-Höchstgerichts hat die europäische Justiz den Rat der Europäischen
Union in seine Schranken gewiesen: Bei der alljährlichen Entscheidung
über die Verlängerung der EU-Sanktionen darf die EU sich in der
Entscheidungsfindung nicht kritiklos nach den Wünschen von
Drittländern wie jenem der Ukraine richten und geradezu
instrumentalisieren lassen, kommentiert Gabriel Lansky als
Rechtsvertreter des ehemaligen ukrainischen Premierministers die
Entscheidung des EU-Höchstgerichts. Gabriel Lansky: „Nach dem
heutigen Urteil muss die EU genau prüfen, ob von Sanktionen
betroffene Menschen im Drittland Rechtsgarantien hatten. Aus dem
Urteil geht klar hervor, dass der Gerichtshof auch die Einhaltung der
Grundrechte in der Ukraine stärkt, indem er darauf besteht, dass bei
Strafverfahren in der Ukraine, die Grundlage europäischer Sanktionen
sein sollen, rechtstaatliche Regeln eingehalten werden müssen.“
Die untere Instanz hatte zuvor behauptet, dass derart strenge
Standards nur für des Terrorismus‘ verdächtige Menschen gelten
würden. Für Sanktionen, die, wie hier, der Stärkung der
Rechtsstaatlichkeit in den betreffenden Drittstaaten dienen, galten
laut dem nun aufgehobenen Urteil des Gerichts der EU weniger strenge
Anforderungen als für Akte der Drittstaaten, wie etwa der Ukraine.
Gabriel Lansky: „Der EuGH hat sich in diesem wegweisenden Urteil als
Hüter der europäischen Grundrechte in einem politisch sensiblen
Verfahren erwiesen.“ Alexander Egger: „Der Gerichtshof ist auch in
anderen zentralen Punkten unserer Argumentation gefolgt, etwa in der
Frage der Beweislastverteilung. Als besonderer Erfolg ist zu werten,
dass der Gerichtshof nicht nur das Urteil aufgehoben hat, sondern
sofort auch über die Klage entschieden hat.“
Seit 2014 vertritt ein Team um die Rechtsanwälte Gabriel Lansky
und Alexander Egger sowie die russische Juristin Elizaveta
Dubrovskaya den ehemaligen ukrainischen Premierminister vor den
EU-Gerichten: Vor dem Hintergrund der politischen Situation in der
Ukraine hatte der Rat der Europäischen Union gegen eine Reihe von
ukrainischen Politikern und Geschäftsleuten Sanktionen verhängt.
Später hat das Gericht die Sanktionen vom März 2014 aufgehoben.
Allerdings hat der Rat die Sanktionen 2015, 2016 und 2017 jeweils
erneuert – wogegen Mykola Azarov jeweils Nichtigkeitsklage und gegen
Urteile des Gerichts Rechtsmittel eingelegt hat.
Zwtl.: Über LANSKY, GANZGER + partner (LGP)
Mit mehr als 100 Juristen und Mitarbeitern aus 20 Ländern zählt
LANSKY, GANZGER + partner (LGP) zu den größten international
orientierten Rechtsanwaltskanzleien Zentraleuropas. Die Sozietät ist
seit Juli 2018 Kooperationspartner von Andersen Global, einem
globalen Verbund von Rechtsanwälten und Steuerberatern. LGP ist über
die Grenzen Österreichs und der Slowakei hinaus bekannt für die
Rechtsvertretung in „prominenten Fällen von öffentlichem Interesse“
(Chambers). Die von Gabriel Lansky und Gerald Ganzger gegründete
Sozietät ist an Standorten in Wien (Österreich), Bratislava
(Slowakei) und Astana (Kasachstan) vertreten und über eine
Kooperation mit Andersen Global in weiteren 100 Märkten aktiv.
RA Dr. Gabriel Lansky
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