Karin Kneissl: „Geplante Reform des italienischen Senats betrifft wesentliche Frage des Südtirol-Autonomiestatuts“

Erklärung der Außenministerin im Namen der Bundesregierung

Wien (OTS) – Die österreichische Bunderegierung ist besorgt über die
derzeit im italienischen Senat, mit Beschluss des
Verfassungsausschusses, in Aussicht genommene Reduzierung der für
Südtirol vorgesehenen Senatssitze von drei auf zwei.
Dies betrifft eine wesentliche Frage des Autonomiestatuts.‎ Von
diesem medial bekanntgewordenen Vorhaben wurde im Vorfeld weder
Österreich, das hinsichtlich der Südtirol-Autonomie eine
Schutzfunktion ausübt, noch die Südtiroler Landesregierung
informiert.

Österreich weist mit allem Nachdruck darauf hin, dass derartige
Vorhaben entsprechend der bewährten Praxis und im Einklang mit den
guten bilateralen Beziehungen zwischen Italien und Österreich bereits
im Vorfeld besprochen werden sollten.
In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf die, in ähnlich
gelagerten Fällen gehandhabte Praxis von entsprechenden Notenwechseln
zwischen Österreich und Italien.
Konkret geht es um die Umsetzung der Paketmaßnahme 111, die am 18.
Dezember 1991 von Italien dadurch umgesetzt wurde, dass Südtirol mit
drei Senatoren/innen im italienischen Senat vertreten ist.
Die Umsetzung dieser Maßnahme war eine der Voraussetzungen der 1992
erfolgten Streitbeilegung zwischen Österreich und Italien
hinsichtlich Südtirols.

Die österreichische Bunderegierung geht davon aus, dass alle
Vereinbarungen in Durchführung des Pariser Vertrages eingehalten
werden und die drei Südtiroler Senatssitze erhalten bleiben. Sie
erwartet sich ferner, dass die italienische Regierung umgehend in
Gespräche über die geplante Reform eintritt. Die Südtirol-Autonomie
ist europaweit vorbildlich und darf nicht gefährdet werden.

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