SOS-Kinderdorf: Kinder müssen in allen Bundesländern gleich gut behandelt werden!
Endlich veröffentlichte Evaluierung des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes zeigt deutlich Handlungsbedarf. SOS-Kinderdorf fordert Fachbeirat für einheitliche Qualität.
Wien (OTS) – Die Evaluierung des Bundes-Kinder- und
Jugendhilfegesetzes 2013 hat klar ergeben, dass professionelle Arbeit
in der Kinder- und Jugendhilfe österreichweit auf den gleichen
Grundprinzipien aufgebaut sein muss. „Dieser Empfehlung ist unbedingt
Folge zu leisten. Es kann nicht sein, dass Kinder in Vorarlberg einen
anderen Schutz und eine bessere Betreuung bekommen, als etwa jene im
Burgenland,“ erklärt Christian Moser, Geschäftsführer von
SOS-Kinderdorf anlässlich der heute veröffentlichten Evaluierung des
Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes, die vom Österreichischen
Institut für Familienforschung im Auftrag des Familienministeriums
durchgeführt wurde.
Momentan arbeiten die Bundesländer an einem Bund-Länder-Vertrag
(der sogenannten 15a-Vereinbarung), der einige Eckpunkte
vereinheitlichen soll. Ein Mechanismus, der gemeinsame Standards
festlegt und deren Umsetzung regelmäßig evaluiert, fehlt darin
bisher. Auch die klare Zuständigkeit und ein Modus für die
qualitative Weiterentwicklung müssen in diesem Vertrag festgehalten
werden. „Wir haben hier nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft
Nachholbedarf und dem muss endlich in allen Bundesländern entsprochen
werden“, fordert Moser.
Die Evaluierung würde klar aufzeigen, wo der Handlungsbedarf
liegt. „Das Vier-Augen-Prinzip bei der Beurteilung gefährlicher
familiärer Situationen etwa muss unbedingt fix vorgeschrieben sein.
Denn es geht um weitreichende Entscheidungen für Kinder und ihre
Familien. Es darf nicht vom aktuellen budgetpolitischen Wind
abhängen, ob solch ein wichtiger qualitativer Standard in einem
Bundesland finanziert und umgesetzt wird oder eben nicht“, so Moser.
Fachbeirat für einheitliche Qualität gefordert
SOS-Kinderdorf schlägt vor, bis zur endgültigen Unterzeichnung des
geplanten Bund-Länder-Vertrages einen Fachbeirat einzusetzen, der auf
Basis der nun vorliegenden Evaluierung die fehlenden Punkte
erarbeitet. „Ich bin sicher, dass alle Verantwortlichen im Bund und
in den Ländern wollen, dass gerade jene Kinder und Jugendlichen, die
leider nicht zu Hause aufwachsen können, unsere besondere
Aufmerksamkeit und einen besonderen Schutz bekommen. Dies schreiben
übrigens auch die UN-Kinderrechte genau so vor, die in Österreich
seit 2011 im Verfassungsrang stehen“, so Moser abschließend.
Notwendig wird die 15a-Vereinbarung durch die heute auch vom
Bundesrat beschlossene Verfassungsänderung, die die
Gesetzgebungskompetenz für die Kinder- und Jugendhilfe künftig fast
zur Gänze den Bundesländern überlässt.
SOS-Kinderdorf
Christine Weilhartner
+43 676 88144 239
christine.weilhartner@sos-kinderdorf.at
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