E-Wirtschaft kritisiert neue Systemnutzungsentgelte-Verordnung
Chance für zukunftsfitte Netzfinanzierung wurde nicht genützt
Wien (OTS) – Als kontraproduktiv für den bevorstehenden Umbau des
Energiesystems in Richtung erneuerbarer Energien kritisiert
Oesterreichs Energie, die Interessenvertretung der E-Wirtschaft die
zum Jahreswechsel vorgelegte Systemnutzungsentgelte-Verordnung
(SNE-VO 2018) der E-Control, mit der die für Konsumenten geltenden
Netznutzungsentgelte ab 2019 neu geregelt werden. „Damit
widerspricht die E-Control ihrem eigenen Bekenntnis zu einem
verursachungsgerechten Leistungspreis das sie in ihrem
Positionspapier Tarif 2.0 publiziert hat“, erklärte Barbara Schmidt,
Generalsekretärin von Oesterreichs Energie in einer ersten Reaktion.
Aus Sicht der Energiewende sei es sehr unbefriedigend, dass die
E-Control ihre Versprechen nicht einhalte und auch auf die
entsprechende Stellungnahme der E-Wirtschaft nicht reagiert habe.
Wesentlichster Kritikpunkt der E-Wirtschaft an der SNE-VO-2018
ist, dass mit der Festlegung des Grundpreises für Netzebene 7 bei
unveränderten 30 Euro pro Jahr auf das Ziel der Neugestaltung der
Netztarifstruktur durch eine tendenzielle Annäherung des Preises für
gemessene und nicht gemessene Leistung nicht nur verzichtet wurde: Im
Gegenteil, man entfernt sich sogar weiter von diesem Ziel, weil
gleichzeitig die Arbeitskomponenten in verschiedenen Netzbereichen
steigen. In der Folge sinkt der Anteil des Leistungspreises an den
Netzgebühren in den verschieden Netzgebieten auf 11 bis 24 Prozent.
Schmidt: „Oesterreichs Energie regt dringend an, die Grundpreise auf
zumindest 36 € pro Jahr erlösneutral anzuheben um den Weg zur
vorgesehene Zielstruktur nicht unnötig zu erschweren.“
Grundgedanke des Umbaus der Netzfinanzierung ist, dass der
Großteil der Netzkosten nicht durch die transportierte Strommenge pro
Jahr entsteht, sondern durch die Auslegung des Netzes auf eine
bestimmte Höchstbelastung. E-Mobilität und die zunehmende Nutzung der
erneuerbaren Energien verändern die Inanspruchnahme des Netzes. Das
erfordert eine verursachergerechte Umstellung der Netzfinanzierung in
Richtung eines Leistungspreises. Oesterreichs Energie ist natürlich
bewusst, dass für eine weitgehend zukunftsorientierte Umstellung der
Netzfinanzierung auch eine Neuordnung des gesetzlichen Rahmens
erforderlich ist, es dürfe aber keine Rückschritte geben, die eine
spätere Umstellung erschweren. Schmidt: „Es sollte jede Veränderung
dieser und zukünftiger SNE-Verordnungen genutzt werden, um die bisher
bestehenden Entgelte in der Netzebene 7 für gemessene und nicht
gemessene Leistung tendenziell anzunähern.“ Für die Zukunft fordert
Oesterreichs Energie weiters eine gesetzliche Regelung, die
inländische Erzeuger verlässlich entlastet sowie eine generelle
Befreiung aller Speicher von entnahmeseitigen Netzentgelten.
Oesterreichs Energie
Ernst Brandstetter
Pressesprecher
0043 1 50198 – 260; Mobil: 0043 676 845019260
presse@oesterreichsenergie.at
www.oesterreichsenergie.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender