FP-Wansch/Heinreichsberger: Anlass-Flächenwidmung in Ottakring wird Fall für den Stadtrechnungshof

FPÖ fordert letztendlich die Aufhebung des Bezirksvertretungsbeschlusses wegen nicht rechtmäßigen Zustandekommens

Wien (OTS) – In der Gallitzinstrasse 1, 1A, 3, 8-16, 1160 Wien, soll
ein Schritt zur ortunüblichen Verbauung des Erholungs- und
Naturraumes im UNESCO Biosphärenpark Wienerwald gesetzt werden. Es
geht um ca. 200 Wohneinheiten in 10 Blöcken, die bis zu 16 Metern
hoch mitten im UNESCO Biosphärenpark Wienerwald gebaut werden sollen.

Das Bauprojekt fällt zunächst durch eine extrem standortfremde
Überdimensionierung auf. Die geplante Bauklasse III und geplante bis
zu 70% Flächenverdichtung ist drei Mal (!) intensiver als die
derzeitig im Liebhartstal am Fuße des Wilhelminenberges übliche
Verbauung (BK I mit 7.5m Höhe und 25% Flächenverdichtung). Im Zuge
einer Umsetzung des geplanten Bauprojektes infolge der neuen
Flächenwidmung käme es auch zu einer massiven Verschlechterung der
Lebensqualität der Anrainer. Entgegen dem Klimaschutz wird zudem ein
weiterer Schritt zur Verbauung des Wilhelminenbergs ohne künftige
Rechtssicherheit für die Anrainerinnen und Anrainer gesetzt. Weder
wurde im Zuge der Vorlage des „Gründruckes“ noch im Rahmen der
Stellungnahmen zum „Rotdruck“ ein Bürgerbeteiligungsverfahren
eingeleitet, welches aber laut Masterplan Partizipative
Stadtentwicklung vorzunehmen gewesen wäre. Es ist sehr
wahrscheinlich, dass dieser überdimensionierte Monsterbau ein
Präjudiz für weitere Monsterbauten im Grüngürtel werden wird.

Besonders gravierend sind die schwerwiegenden Mängel im Ablauf des
Flächenwidmungsverfahrens als auch die Anlasswidmung, beides
wesentliche Grundlagen für das Prüfersuchen an den Stadtrechnungshof.
Allen voran steht die ungeklärte Frage im Raum, ob in der MA 21
bereits vor Veröffentlichung des „Rotdrucks“ eine „gutachterliche
Stellungnahme zu Umweltschutz- und Naturschutzfragen“ vorlag, die
nicht in den „Rotdruck“ eingearbeitet worden ist. Noch dazu wurde
offenbar ein weiteres Gutachten erst nach Erstellung des „Rotdrucks“
in Auftrag gegeben, dessen Erkenntnisse der Bevölkerung zum Zeitpunkt
ihrer Stellungnahmen nicht zugänglich waren.

„Der „Rotdruck“ ist daher nicht reif, dem zuständigen
Gemeinderatsausschuss und in weiterer Folge dem Wiener Gemeinderat
vorgelegt zu werden. Zuerst müssen diverse Gutachten sowie die über
1.000 negativen Stellungnahmen der Anrainer/innen eingearbeitet und
rechtliche Bedenken ausgeräumt werden“, erklärt der FPÖ-
Petitionsausschusssprecher, LAbg. Dr. Alfred Wansch. Er steht genauso
wie der Ottakringer FPÖ-Klubobmann, Mag. Georg Heinreichsberger,
vorbehaltlos hinter der Bürgerinitiative „Pro Wilhelminenberg 2030“.
Heinreichsberger argumentiert angesichts der eklatanten Versäumnisse,
warum das Projekt zurück an den Start muss: „Es geht hier um
gleichheitswidrige Bevorzugung einzelner Bauträger als zukünftige
Plangebietseigentümer, um sachlich nicht gerechtfertigte
Anlasswidmung und um das Fehlen jeglicher Erhebung und Abwägung von
wichtigen Rücksichten´“.

Die Wiener Freiheitlichen Gemeinderäte und Landtagsabgeordneten
haben daher den Stadtrechnungshof Wien ersucht, die Verwaltungsakten
und Verwaltungsmaßnahmen im Zusammenhang mit den
Planänderungsverfahren nach den Grundsätzen der Ordnungsmäßigkeit,
Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu prüfen.

FPÖ Wien
Andreas Hufnagl
Pressereferent
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andreas.hufnagl@fpoe.at
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