Ping-Anrufe: Gelassen durch die Weihnachtszeit
Bei der RTR-„Meldestelle Rufnummernmissbrauch“ gehen derzeit vermehrt Meldungen über mutmaßliche Ping-Anrufe ein. Die RTR informiert zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten.
Nicht zurückrufen bei Nummern beginnend mit +211 und +265;nPing-Anrufer dürften die Weihnachtsfeiertage für vermehrte Anrufe nützen;nMelden Sie Ping-Anrufe unter [rufnummernmissbrauch.at]
(http://www.rufnummernmissbrauch.at/).n „+211 für Südsudan und +265 für Malawi sind die beiden Vorwahlen,
die derzeit für Ping-Anrufe genützt werden“, sagt Telekom-Regulator
Johannes Gungl. „In den vergangenen Tagen sind rund 75 Meldungen auf
[rufnummernmissbrauch.at] (http://www.rufnummernmissbrauch.at/)
eingegangen. Es könnten über die Weihnachtsfeiertage noch mehr werden
und daher wollen wir vorsorglich die Konsumentinnen und Konsumenten
informieren.“
Ping-Anrufe kommen meist aus fernen Regionen und werden nach nur
einmaligem Klingeln (engl.: „ping“) wieder abgebrochen. Aus Neugierde
oder Höflichkeit sollen wir dazu verleitet werden zurückzurufen. Das
führt bei Rückruf zu hohen Kosten, die in die Taschen der
Ping-Anrufer fließen. [Weitere Rufnummernbereiche]
(https://www.rtr.at/de/tk/verdchtige_Rufnummernbereiche), die in
Verdacht stehen für Ping-Anrufe verwendet zu werden finden Sie unter
[rufnummernmissbrauch.at] (http://www.rufnummernmissbrauch.at/)
Was kostet mich der Rückruf eines Ping-Anrufs?
Schon ein kurzer Rückruf unter einer Minute kann einen mittleren
einstelligen Euro-Betrag kosten. Die genaue Höhe des Minutenentgelts
ist in Ihrem Telefonvertrag festgelegt bzw. vereinbart. Sehen Sie
daher am Besten in Ihren Vertrag nach bzw. fragen Sie Ihren
Betreiber.
Wie kann ich mich vor Ping-Anrufen schützen?
Am besten heben Sie bei Ping-Anrufen gar nicht erst ab und rufen
nicht zurück. Teilweise bieten heutige Smartphones (im Betriebssystem
integriert oder mittels eigener Apps) die Möglichkeit eingehende
Telefonate mit bestimmten Rufnummern überhaupt zu unterdrücken.
Sollten die Ping-Anrufe wiederholt vorkommen, wäre dies eine mögliche
Abwehrmaßnahme.
Über die RTR
Die „Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH“ (RTR) steht zu 100
Prozent im Eigentum des Bundes. Ihre Kernaufgaben sind die Förderung
des Wettbewerbs im Rundfunk-, Telekommunikations- und Postmarkt sowie
die Erreichung der im KommAustria- und Telekommunikationsgesetz
definierten Ziele. Sie wird von zwei Geschäftsführern geleitet und
ist in die beiden Fachbereiche „Medien“ (Oliver Stribl) sowie
„Telekommunikation und Post“ (Johannes Gungl) gegliedert. Als
Geschäftsstelle unterstützt sie die Kommunikationsbehörde Austria
(KommAustria), die Telekom-Control-Kommission (TKK) und die
Post-Control-Kommission (PCK). Mit den von ihr verwalteten Fonds
fördert die RTR Projekte im Rundfunk- und Medienbereich. Außerdem
bietet die RTR in beiden Fachbereichen außergerichtliche
Streitbeilegungsverfahren an, auch mit ihren staatlich anerkannten
Verbraucherschlichtungsstellen.
Weitere Informationen unter www.rtr.at
Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
+43 1 58058-0
rtr@rtr.at
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