Polizei startet mit neuem Aufnahmeverfahren

Auswahlverfahren einheitlich in ganz Österreich – Dauer zwischen Bewerbung und Beginn der Ausbildung auf drei bis höchstens fünf Monate gekürzt

Wien (OTS) – „Für die österreichische Polizei brauchen wir die Besten
des Besten. Um diese zu finden, haben wir das
Polizei-Aufnahmeverfahren komplett neu aufgestellt“, sagte
Innenminister Herbert Kickl bei der Präsentation des neuen
Aufnahmeverfahrens am 21. Dezember 2018 in Wien.

Begleitet wird der neue Aufnahmeprozess von einer attraktiven
Werbekampagne. „Heute gibt es weit mehr Berufs- oder
Studienmöglichkeiten für junge Menschen als beispielsweise vor 30
Jahren. Wir stehen in Konkurrenz mit Unternehmen, Universitäten oder
Fachhochschulen in ganz Europa, daher müssen wir uns ganz klar als
attraktiver Arbeitgeber positionieren“, betonte der Innenminister.
Damit die Polizei künftig über ausreichend Personal verfügt, sei die
derzeitige Aufnahmeoffensive dringend notwendig. Bis zum Ende der
Legislaturperiode soll es 2.100 zusätzliche Planstellen und 2.000
neue Ausbildungsstellen bei der Polizei geben.

„Wir haben das neue System so gestaltet, dass sowohl die
Bewerberinnen und Bewerber als auch wir als Arbeitgeber davon
profitieren. Für uns bedeutet es, dass wir bestqualifizierte
zukünftige Polizistinnen und Polizisten finden, und für die
Bewerberinnen und Bewerber, dass sie schnellstmöglich wissen, ob sie
für den Polizeiberuf geeignet sind und wesentlich rascher als bisher
mit der Ausbildung beginnen können“, sagte Karl Hutter, Präsidialchef
im Innenministerium.

Zwtl.: Aufnahme NEU

Ab 1. Jänner 2019 wird das neue Aufnahmeverfahren mit einem
einheitlichen Standard in allen Bundesländern durchgeführt. Eine der
wichtigsten Änderungen ist, dass künftig innerhalb von zwei knapp
aufeinander folgenden Testtagen entschieden wird, ob die Bewerberin
oder der Bewerber für den Polizeiberuf geeignet ist. Den
Bewerberinnen und Bewerbern wird unnötiges Warten – bisher oftmals
länger als ein Jahr – erspart. Drei bis maximal fünf Monate nach der
Bewerbung können die erfolgreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit
der Ausbildung beginnen.

Der Sportteil wurde basierend auf den neuesten wissenschaftlichen
Erkenntnissen optimiert. Deshalb wird die Ausdauer nun nicht mehr mit
dem 3000-Meter-Lauf, sondern mit einem Ergometer-Test überprüft.
Außerdem fällt die Schwimmprüfung künftig weg, der Nachweis wird
durch das österreichische Schwimmerabzeichens der Qualifikationsstufe
„Fahrtenschwimmer“ oder höher erbracht.

Das Innenministerium hat unter www.polizeikarriere.gv.at eine eigene
Seite eingerichtet, auf der alle Informationen für die Bewerberinnen
und Bewerber übersichtlich zusammengefasst sind. Der Link führt
außerdem zur Jobbörse des Bundes, wo man sich für jede Ausschreibung
der jeweiligen Landespolizeidirektion online bewerben kann. Wer sich
auf dieser Internetseite registriert, kann den Status seiner
Bewerbung jederzeit abfragen.

Zwtl.: Rekrutierungskampagne

„Unsere neue Personalwerbekampagne ist speziell auf
Streifenpolizistinnen und Streifenpolizisten zugeschnitten. Das ist
der Bereich, in dem alle neuen Kollegen nach Absolvierung der
Grundausbildung starten“, erklärte der Innenminister. Die neuen
Sujets beinhalten alle den Aufruf „Bring deine Karriere in Uniform!“
und beschreiben jeweils unterschiedliche Herausforderungen im Alltag
eines Streifenpolizisten. Am 1. Jänner 2019 startet die erste
Bewerbungsphase, begleitet von dem Sujet „Deine Rolle ist spannender
als ein Hollywoodstreifen“, umgesetzt in Print sowie auf Video.
Illustrationsmaterial zur Kampagne steht unter folgenden Links zum
Download bereit und kann honorarfrei im Rahmen der Berichterstattung
zum Thema verwendet werden.

Pressefotos zu Polizeiaufnahme NEU:
https://bit.ly/2Ewzies

Werbesujets zu Polizeiaufnahme NEU:
https://bit.ly/2A61Yrn

Video Sportaufnahmetest:
https://bit.ly/2SWnxBG

Videospot Polizeiaufnahme NEU:
https://bit.ly/2UVAttn

Bundesministerium für Inneres
Christoph Pölzl, BA BSc
Pressesprecher des Ministeriums
+43 (0) 1-531 26 – 2040
christoph.poelzl@bmi.gv.at
www.bmi.gv.at

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Bundesministerium für Inneres
Abt. I/5 (Kommunikation)
Telefon +43-1-53126-2488
pressestelle@bmi.gv.at

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