Teures Onlinevorspiel für die große Liebe
Graz (OTS) – Wer sein Abo bei Parship nach kurzer Probezeit storniert
hat, wurde von dem Singlebörsenbetreiber bisher kräftig zu Kasse
gebeten. Dieser Betrag ist völlig überhöht, so der OGH. Parship muss
betroffenen Kundinnen und Kunden das Geld zurückzahlen.
Die AK Steiermark führte gegen die Singlebörse 30 Einzelklagen
durch, weil sie bei einem Vertragsrücktritt einen sehr hohen
Wertersatz von einigen Hundert Euro von den Konsumentinnen und
Konsumenten verlangt hat. „Wenn Kunden innerhalb von 14 Tagen ab
Vertragsabschluss von ihrem gesetzlichen Rücktrittsrecht Gebrauch
machen, zahlt Parship nicht den gesamten Mitgliedsbetrag zurück,
sondern behält in der Regel einen Großteil als Wertersatz ein. Das
wären oft einige hundert Euro“, weiß AK-Experte Michael Knizacek.
„Die Höhe wird damit begründet, dass Kunden bis zu ihrem Rücktritt
vom Vertrag bereits einige Kontakte geknüpft hatten.“
Zwtl.: OGH untersagt Geschäftspraktik
Parship hat diese hohen „Wertersatz“-Forderungen im
Gerichtsverfahren mit einem besonderen Aufwand bei Vertragsabschluss
argumentiert, der etwa aufgrund der Erstellung eines
Persönlichkeitstests und eines Porträts entstehe. Der Oberste
Gerichtshof (OGH) sieht darin aber keinen besonderen Aufwand, weil
Persönlichkeitstest und Porträt computergeneriert werden. Auch die
garantierten Kontakte sind laut Urteil für die vereinbarte
Gesamtleistung nicht maßgebend. Der OGH bestätigt: Die
Geschäftspraktik ist rechtswidrig und wird untersagt. Die Datingbörse
darf als „Wertersatz“ nur einen zeitlich aliquoten Betrag verlangen –
einen Bruchteil vom bisher verrechneten Betrag.
Zwtl.: Über 10.000 Euro zurückgeholt
„Alle 30 Verfahren konnten positiv erledigt werden“, sagt der
Konsumenten-schützer: „In Summe ging es um einen Streitwert von rund
10.500 Euro plus die jeweiligen Gerichts- und Anwaltskosten.“
Das OGH-Urteil gilt auch rückwirkend: Wer also bereits einen hohen
Wertersatz zahlen musste, kann ihn jetzt zurückfordern. Sollte es
dabei Probleme geben, hilft die AK Steiermark.
Alle Unterlagen finden Sie unter [www.akstmk.at/presse]
(http://www.akstmk.at/presse)
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