Überfall von Mayr-Melnhof: Landverwaltungsgericht spricht Tierschützer frei

Mayr-Melnhof hatte Tierschützer wegen Gesichtsverhüllung, Betreten des Jagdgebiets und Weigerung sich auszuweisen angezeigt: sämtliche Strafen aufgehoben!

Wien (OTS) – Am 20. November 2017 dokumentierten 10
Tierschützer_innen des VGT von der öffentlichen Straße aus die
Treibjagd auf gezüchtete Wildtiere im Jagdgatter Mayr-Melnhof. Das
dürfte den Gatterjägermeister so sehr aufgeregt haben, dass er gleich
mit seinem Auto aus dem Gatter auf den Treppelweg fuhr und dort
handgreiflich wurde. Das Landesverwaltungsgericht hat dazu bereits
festgestellt, dass Mayr-Melnhof einen Tierschützer an der Hand
verletzt, ihm rechtswidrig mit Gewalt die Kamera entwendet, ihn in
seiner Menschenwürde verletzt hatte, indem er ihn filmte als er von
einem Jagdhelfer am Boden festgehalten wurde, und dass Mayr-Melnhof
Beweismittel fingiert und vor Gericht die Unwahrheit gesagt hatte.
Ein weiteres Mittel seine Tat zu kaschieren war es, den Tierschützer
mehrfach anzuzeigen: wegen Betretens des Jagdgebiets, wegen
Verweigerung, die Identität preiszugeben und wegen Verhüllens des
Gesichts. Für alle drei Punkte hatte die Bezirkshauptmannschaft brav
folgsam Strafbescheide ausgestellt. Dagegen wurde berufen. Letztlich
wurde die Straferkenntnis nur noch auf das Verhüllen des Gesichts
eingeschränkt, weil das Betreten des Jagdgebiets eindeutig nicht
stattgefunden hatte, sondern die Anzeige nur eine Schutzbehauptung
von Mayr-Melnhof war.

Nun liegt das Urteil des Landesverwaltungsgerichts vor. Es folgt
inhaltlich völlig den Argumenten des VGT. Der Tierschützer hat sich
nur im Notstand verhüllt, weil er von Mayr-Melnhof angegriffen und
gefilmt worden ist. Das Landesverwaltungsgericht hatte dazu ja schon
klar geurteilt, dass er dadurch in seiner Menschenwürde verletzt
worden war. Im neuen Urteil wird klar gesagt, dass der Tierschützer
sich zurecht das Gesicht verhüllt hat, die Argumente seien schlüssig
und nachvollziehbar. Damit sind sämtliche Strafen gegen den
Tierschützer aufgehoben worden und Mayr-Melnhofs Anzeige ist als
reine Schutzbehauptung entlarvt, um von seinen Gewalttaten
abzulenken.

VGT-Obmann Martin Balluch zeigt sich erfreut: „Nun ist einmal
mehr gerichtlich festgestellt, dass die Tierschützer, die an diesem
Tag die Gatterjagd gefilmt haben, keinerlei Gesetzesübertretung
begangen haben. Dagegen hat Mayr-Melnhof rechtswidrig Gewalt
angewandt, einen Tierschützer verletzt und ihm mit Gewalt seine
Kamera genommen. Jetzt ist die Staatsanwaltschaft am Zug. Wie lange
wird noch zugewartet, bevor endlich Anklage erhoben wird? Man kann
doch nicht derartige Straftaten ignorieren, nur weil der Täter in der
Salzburger Schickeria zu Hause ist und ganz offensichtlich großen
Einfluss auf Politik und Medien hat! Wir leben doch hoffentlich noch
in einem Rechtsstaat!“

VGT – Verein gegen Tierfabriken
DDr. Martin Balluch
Kampagnenleitung
01 929 14 98
medien@vgt.at
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