AK Kärnten: Bundesregierung stellt sich gegen EuGH-Urteil und Arbeitnehmer
AK Präsident Günther Goach fordert die Umsetzung des EuGH-Urteils für alle Arbeitneher
Klagenfurt (OTS) – AK-Präsident Günther Goach attestiert der Bundesregierung in der „Karfreitags“-Debatte erneut schwere Unternehmerlastigkeit und fordert: „Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes ist für die Arbeitnehmer umzusetzen.“ AK-Experten: Arbeitnehmer sollen Karfreitag aktiv als Feiertag einfordern.
In der aktuellen Debatte um das EuGH-Urteil zum Karfreitag ortet Goach ein schwieriges Rechtsverständnis der Bundesregierung. „Egal ob in der Vergangenheit das Arbeitszeit- oder aktuell das Arbeitsruhegesetz – diese Regierung steht mit dem Arbeitsrecht auf Kriegsfuß“, befand der AK-Präsident und setzte nach: „Zuerst wurde das Arbeitszeitgesetz – der 12-Stunden-Tag – trotz fachlicher Mängel beschlossen. Nun wird ein EuGH-Urteil ignoriert. Das ist inakzeptabel. Das Urteil der obersten europäischen Instanz ist sofort umzusetzen.“ Unkenrufe der Wirtschaft, man können sich das nicht leisten, lässt er nicht gelten: „Unabhängig davon, dass es keine validen Zahlen zu den Kosten gibt, steigen die Gewinne in den letzten Jahren stärker als die Einkommen. Freizeit ist ein Faktor, Arbeitnehmer am Gewinn teilhaben zu lassen.“ Die geleisteten Überstunden in Österreich belegen, dass sich die Arbeitnehmer mehr Freizeit verdienen. Derzeit werden jährlich 250 Millionen Mehr- und Überstunden geleistet – 45,3 Millionen davon unbezahlt.
Ein Mann erwirkt Urteil für alle österreichischen Arbeitnehmer
Die Demokratie und der Rechtsstaat als höchstes Gut unserer Republik dürfen nicht mit Füßen getreten werden, mahnte Goach zur Vernunft. Er sieht das vorliegende Urteil als Vorzeigebeispiel für Gerechtigkeit: „Ein Mann hat sich Gedanken gemacht und den Schritt gewagt, juristisch gegen Ungerechtigkeit vorzugehen – nun hat er für alle österreichischen Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch erwirkt. Wenn die Regierung schon nicht auf Volksbefragungen reagiert – geltendes Recht muss sie umsetzen.“
AK-Rechtsexperten: Karfreitag als Feiertag aktiv einfordern
Das EuGH-Urteil hat festgestellt, dass die Österreichische Regelung, wonach der Karfreitag nur für evangelische und altkatholische Arbeitnehmer ein gesetzlicher Feiertag ist, gleichheitswidrig ist. AK-Arbeitsrechtsexperte Christoph Lorber erklärte, dass aufgrund dieses Urteils der Karfreitag für alle als Feiertag zu gelten hat – diesen sollte man jedoch aktiv einfordern. Wer dennoch vom Arbeitgeber zu einer Arbeitsleistung aufgefordert wird, muss entsprechend Feiertagsarbeitsentgelt erhalten. Nachdem derzeit nicht abzuschätzen sei, wie die Regierung mit dem Urteilsspruch umgehe, rät Lorber mit der Übergabe des Wunsches nach einem freien Karfreitag an den Arbeitgeber bis Anfang März zu warten.
AK-Service „Fordern Sie Ihren freien Freitag ein!“
Um Ihr Recht geltend zu machen, haben wir einen Musterbrief erstellt – diesen finden Sie hier:
[kaernten.arbeiterkammer.at/karfreitag]
(https://kaernten.arbeiterkammer.at/karfreitag)
Arbeiterkammer Kärnten
Büro Präsident Goach
Mag.a Verena Tischler: 0664 88 540 459
v.tischler@akktn.at
kaernten.arbeiterkammer.at
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