Hohes Unfallrisiko durch fliegende Eisplatten und Schneehauben
Eisplatten und Schneehauben müssen vor Fahrtantritt entfernt werden.
Wien (OTS) – Gestern durchschlug in Oberösterreich eine Eisplatte, die sich vom Dach eines Lkw löste, die Windschutzscheibe eines Autolenkers und verletzte diesen im Gesicht. Der ARBÖ erinnert daher daran, dass vor Fahrtantritt das Fahrzeug, unabhängig davon ob es ein Pkw, Lkw oder Anhänger ist, komplett von Schnee und Eis befreit werden muss. Besonders auf Lkw-Planen können sich bei Minusgraden Eisplatten bilden, die sich während der Fahrt lösen und auf die Straße oder den nachfahrenden Verkehrsteilnehmer krachen können. Diese fliegenden Eisstücke werden so zu gefährlichen Geschossen, wie der gestrige Vorfall zeigt. Zwar sind Lkw-Fahrer ebenso wie alle anderen Verkehrsteilnehmer verpflichtet ihr Fahrzeug vor Fahrtantritt von Eis, Schnee und Schmutz zu befreien, doch kommen nicht alle Lenker dieser Pflicht nach.
Vor der Abfahrt muss ein Fahrzeug „betriebssicher“ sein. Dazu zählt im Winter eben auch, dass das Fahrzeug komplett von Schnee und Eis befreit ist, und eine komplette Rund-um-Sicht garantiert ist. Nach dem Kraftfahrgesetz ist der Lenker zudem verpflichtet, dass die Nummerntafeln lesbar sind und sich Scheiben, Blinker, Rücklichter oder Scheinwerfer in einem funktionstüchtigen Zustand befinden. Ansonsten läuft er Gefahr, mit bis zu 5000 Euro bestraft zu werden. Gefahren werden darf auch nicht mit Schneehaufen auf dem Dach. Dazu ARBÖ-Rechtsexperte Gerald Hufnagel: „Wenn ich ein Fahrzeug in Betrieb nehme, habe ich generell die Verpflichtung, dass Dritte nicht zu Schaden kommen. Eine Schneehaube kann den nachfolgenden Verkehr gefährden, weshalb die Fahrt damit nicht erlaubt ist.“ Bei zuwiderhandeln können Exekutivbeamte die Weiterfahrt untersagen. Es droht außerdem eine saftige Strafe. Noch immer hängt die Höhe des Bußgeldes von der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft ab und differiert in der Praxis. „Es wäre angebracht, endlich über eine Harmonisierung im Verwaltungsstrafrecht nachzudenken“, so Hufnagel.
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