Vilimsky zum Vertragsverletzungsverfahren/Familienbeihilfe: „Argumentation der EU-Kommission ist falsch!“

Wien (OTS) – Der freiheitliche EU-Delegationsleiter Harald Vilimsky sieht dem nun angekündigten Vertragsverletzungsverfahren wegen der Indexierung der österreichischen Familienbeihilfe mit Gelassenheit entgehen. „Österreich wird ausreichend Möglichkeit haben seine Argumente zu liefern, weshalb die Indexierung wichtig und notwendig war und auch nicht dem EU-Recht widerspricht“, so Vilimsky.

„Zum wiederholten Mal möchte ich klarstellen, dass die permanent gebrachte Argumentation der EU-Kommission in Bezug auf unsere Familienbeihilfe falsch ist! Die EU-Kommission und vor allem Kommissarin Thyssen meint, dass Arbeitnehmer dieselben Beihilfen in Anspruch nehmen dürfen, für die sie Beiträge in das nationale Wohlfahrtssystem einzahlen. Übersehen wird wieder einmal, dass die Familienbeihilfe im Gegensatz zu ähnlichen Familienleistungen von anderen Staaten NICHT aufgrund einer Erwerbstätigkeit bezahlt wird. Das Familienlastenausgleichsgesetz besagt eindeutig, dass diese Sozialleistung aufgrund des Wohnortes eines Kindes bei einem Elternteil ausbezahlt wird. Außerdem wird der Familienlastenausgleichsfonds überwiegend durch Dienstgeberbeiträge und Einkommenssteuern finanziert. Die Arbeitnehmer finanzieren diesen Fonds mit ihren Beiträgen nicht. Deshalb fällt Thyssens Linie vom ,Arbeiter zweiter Klasse‘ ohnehin schon wie ein Kartenhaus in sich zusammen!“

Außerdem stellte Vilimksy klar: „Die Familienbeihilfe ist eine vom Staat teilweise Refundierung der Unterhaltskosten, die Eltern aufgrund ihrer Kinder entstehen. Ziel ist nicht, dass dieser Mehraufwand komplett abgedeckt wird oder sogar ein Zusatzeinkommen entsteht. Wenn man bedenkt, dass etwa Familien in Rumänien mit einem monatlichen Nettoeinkommen von umgerechnet etwa 43 Euro (!) pro Familienangehörigen vom rumänischen Staat für ein Kind 17,6 Euro bekommen, dann lässt sich leicht ausmalen, dass die österreichische Familienbeihilfe hier zu einem Zusatzeinkommen wird. Das kann nicht Sinn der Sache sein.“ Deshalb sei auch die Indexierung der Familienbeihilfe mehr als gerecht.

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