AK-Kalliauer zum Karfreitag: Ein einmaliger Anschlag auf dieArbeitsverfassung und die europäischen Grundrechte

Linz (OTS) – Die Streichung des Karfreitags als Feiertag ist ein Eingriff in bestehende Kollektivverträge durch die Bundesregierung. „Das ist ein einmaliger Angriff auf die elementaren Grundsätze der Arbeitsverfassung und der europäischen Grundrechte“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. Zudem liegt bei der Ausübung religiöser Pflichten ein Dienstverhinderungsgrund vor – daher ist die geplante Regelung eines „persönlichen Feiertages“ in Form eines Urlaubstages höchst bedenklich. Darum fordert Präsident Kalliauer noch während der laufenden Parlamentsdebatte die Regierung auf, den vorliegenden Gesetzestext zu verwerfen und gemeinsam mit den Sozialpartnern eine gerechte Lösung zu erarbeiten.

Nachdem die Bundesregierung in einem ersten Streich den Karfreitag von einem ganzen Feiertag zu einem „halben Feiertag“ degradierte, folgt nun der zweite Streich. Geplant ist, dass Arbeitnehmer/-innen einseitig einen Urlaubstag als „persönlichen Feiertag“ zur Religionsausübung in Anspruch nehmen können. Nicht nur, dass die Wortwahl „persönlicher Feiertag“ eine Verhöhnung der Arbeitnehmer/-innen darstellt, der „persönliche Feiertag“ gilt nicht als zusätzlicher freier Tag zum bisherigen Urlaubsausmaß, sondern wird bei Inanspruchnahme vom Urlaubskontingent abgezogen. De facto führt die geplante Neuregelung zu einer Kürzung des Urlaubsanspruchs und bewirkt eine Streichung des Karfreitags als Feiertag aus dem Kalender.

Wenige wissen, dass der Karfreitag als Feiertag auch durch einen Generalkollektivvertrag aus den 50er-Jahren und durch rund mehrere hundert Branchenkollektivverträge abgesichert ist. Kollektivverträge werden durch die Sozialpartner abgeschlossen und sind in der Regel günstiger als gesetzliche Regelungen, so auch in Bezug auf die Beibehaltung des Karfreitags als Feiertag. Nun greift die Bundesregierung in den Generalkollektivvertrag und in die Branchenkollektivverträge ein und will den Karfreitag auch dort als Feiertag streichen – und das ohne Einbindung der Sozialpartner und insbesondere der Arbeitnehmervertreter.

„Einen Eingriff in bestehende Kollektivverträge durch die Regierung hat es bisher noch nie gegeben. Damit werden elementare Grundsätze der Arbeitsverfassung und der europäischen Grundrechte verletzt. Denn die Beschäftigten und ihre Vertretungen, wie etwa die Gewerkschaften, haben nach Artikel 28 der EU Grundrechte-Charta das Recht, Kollektivverträge auszuhandeln und abzuschließen“, erklärt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Die Ausübung religiöser Pflichten stellt zudem einen Dienstverhinderungsgrund dar. „Liegt ein Dienstverhinderungsgrund vor, ist aber nach derzeitiger Rechtslage keine Konsumation von Urlaub möglich. Auch aus diesem Grund ist die geplante Neuregelegung bedenklich“, sagt Kalliauer.

Für den AK-Präsidenten ist klar: „ÖVP und FPÖ zeigen einmal mehr, dass sie ihre Politik im Auftrag der Industriellen und gegen die Interessen der arbeitenden Menschen machen“, sagt Kalliauer.

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