Personaldienstleister begrüßen Gesetzesänderung
Entfall der Beitragserhöhungen ein erster Schritt in die richtige Richtung. Ziel ist nach wie vor eine Reform des Sozial- und Weiterbildungsfonds in Richtung Praxistauglichkeit.
Wien (OTS) – „Diese wichtige Änderung des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes, AÜG, kann nur ein erster Schritt in Richtung Fairness sein“ sagt Markus Archan, Präsident von Österreichs Personaldienstleister in einem ersten Statement. Mit dieser Gesetzesänderung wird der aktuelle Beitrag der Zeitarbeitsunternehmen zum Sozial- und Weiterbildungsfonds (SWF) bei 0,35 Prozent vom Umsatz der Unternehmen eingefroren.
Seitens der Unternehmen steht der SWF schon seit seiner Gründung unter Kritik. Denn mit dem seit 1.1.2014 per Gesetz eingerichteten SWF wurde ein die Branche zusätzlich belastendes Konstrukt geschaffen. Der Fonds wird von den stattlichen Zwangsbeiträgen der Unternehmen gespeist, ohne dass diese Unternehmen letztendlich über die Stoßrichtung der Fondsmaßnahmen entscheiden können und ohne, dass eine Bilanz und detaillierte jährliche Rechenschaftsberichte über die Mittelverwendung vorgelegt werden. „Seitdem hat der SWF mit den Zwangsbeiträgen Rücklagen in Millionenhöhe aufgebaut, wir Personaldienstleister wollen aber unser Geld für Aus- und Weiterbildung nutzen, statt in einem künstlichen Konstrukt zu horten. Ohne Einsicht in die detaillierte Fondsgebarung zu haben“ so Archan. Jedenfalls fordern die Personaldienstleister weiterhin eine Reform des SWF in Richtung Praxistauglichkeit. Dazu zählen beispielsweise eine höhere Flexibilität bei den Weiterbildungszeiten sowie eine bessere finanzielle Unterstützung durch den Fonds bei Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen. „Der Fonds ist kein Geldspeicher, sondern soll zielgerichtet die Jobchancen unserer Mitarbeiter durch passende Bildungsmaßnahmen verbessern. Dafür zahlen wir ja auch in den Fonds ein“ unterstreicht Archan die Position der Personaldienstleister. Sollte dies nicht möglich sein, dann müsse man die Auflösung des Fonds in Betracht ziehen.
Seit 2014 baute der SWF durch die Zwangsbeitragszahlungen der Unternehmen Rücklagen in Millionenhöhe auf. Ende 2017 beliefen sich diese bereits auf 25,7 Millionen EUR. „Insgesamt entsteht allein dadurch für in Österreich tätige Zeitarbeitsunternehmen eine in Europa einzigartige finanzielle Zusatzbelastung in Höhe von weit mehr als EUR 10 Millionen pro Jahr“ erklärt Archan dazu.
Generell ist die Sinnhaftigkeit des SWF zu hinterfragen, befinden die Personaldienstleister. „Das für Aus- und Weiterbildung bestimmte Geld wird den Unternehmen weggenommen, dann in einen Kreislauf geschickt und am Ende kommt weniger raus, als eingezahlt wurde“, so Archan. „Unser Kerngeschäft ist nicht nur die Bereitstellung und Vermittlung von bestens – teilweise sehr speziell – ausgebildeten Mitarbeitern. Sondern auch die bestmögliche Schulung unserer Mitarbeiter, damit diese auch in spannenden Jobs arbeiten können“, sagt Archan. Deshalb führen die Unternehmen schon im Eigeninteresse vielfältigste Mitarbeiterschulungen durch.
De Facto ist der Fonds ein millionenschwerer Spielplatz für die Gewerkschaft. Denn der gewerkschaftlich bestellte Vorsitzende hat bei Stimmengleichheit im sechs-köpfigen Vorstand (3 Gewerkschaft, 3 Wirtschaftskammer) ein Dirimierungsrecht.
Dr. Herbert G. Mayerhoffer
Generalsekretär
E: h.mayerhoffer@personaldienstleister.at
W: www.personaldienstleister.at
M: +43 664 1320216
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