Rechtsschutzbilanz 2018: 81.915 Kärntner beraten – 47,6 Millionen Euro erstritten

Der AK-Rechtsschutz für Kärntner Arbeitnehmer erstritt 11,2 Mio. Euro im Arbeits- und 30,5 Mio. Euro im Sozialrecht. 5,9 Mio. Euro wurden bei Insolvenzfällen erstritten.

Klagenfurt (OTS) – Ob versteckte Klauseln im Arbeitsvertrag, inkorrekte Lohnabrechnungen oder Informationen zum Kinderbetreuungsgeld – 81.915 Kärntner Arbeitnehmer suchten im Jahr 2018 den Rat und die Unterstützung des Arbeits- und Sozialrechts der AK Kärnten. Das sind um 3.200 Anfragen mehr als noch vor zwei Jahren. Insgesamt wurden 47,6 Millionen Euro für die Kärntner Arbeitnehmer erstritten: „Die gewaltige erstrittene Summe von 47,6 Millionen Euro zeigt, wie wichtig der kostenlose Rechtsschutz für unsere Mitglieder ist“, sagte AK-Präsident Günther Goach. 57.192 Mal standen 28 AK-Experten den Kärntnern telefonisch beratend zur Seite, 22.075 Mal wurden persönliche Beratungsgespräche in der AK in Klagenfurt sowie in den weiteren sechs AK-Bezirksstellen durchgeführt. 2.648 Anfragen kamen per Brief, Mail, über soziale Medien oder in seltenen Fällen via Fax.

Arbeitsrecht: 11,2 Millionen Euro erstritten
3.078 Neuvertretungen gab es im Jahr 2018, dabei wurde bei 2.370 interveniert und bei 708 Personen der Klagsweg beschritten. 2.869 arbeitsrechtliche Fälle wurden im vergangenen Jahr abgeschlossen – mit positivem Ergebnis: „Wir haben 2.090 abgeschlossene Interventionsfälle mit einem Streitwert von 2,2 Millionen Euro. 779 Mal musste der Klagsweg beschritten werden, wobei 9 Millionen Euro erstritten wurden“, erklärte Susanne Kißlinger, Leiterin des Arbeits-und Sozialrechts in der AK Kärnten. 4,8 Millionen Euro sind davon auf den ausgearbeiteten Sozialplan nach Schließung der Firma Modine zurückzuführen. 146 Arbeitnehmer waren damals von der Schließung betroffen.

„Ohne Einschreiten der Expertinnen und Experten der Arbeiterkammer wären insgesamt 11,2 Millionen Euro für Betroffene verloren gewesen“, bekräftigte AK-Präsident Günther Goach und verwies nochmals auf die Standortschließung der Firma Modine im Gailtal: „Durch den Einsatz der AK-Experten und des ausverhandelten Sozialplans wurde die Situation zwar sozial abgefedert, dennoch war die Hälfte der Betroffenen über 50 Jahre alt, die es, wie der Arbeitsmarkt zeigt, schwerer hatten eine neue Stelle zu finden“. Goach kritisierte damit die Abschaffung der „Aktion 20.000“ für Ältere und Langzeitarbeitslose.

30,5 Millionen Euro im Sozialrecht erstritten
Im Sozialrecht unter der Leitung des Sozialrechtsexperten Peter Wenig wurden im vergangenen Jahr 1.135 Fälle neu vertreten und 969 Fälle abgeschlossen. 501 Gerichtsakten wurden positiv erledigt und 30,5 Millionen Euro für Betroffene vor Gericht erstritten. 468 Gerichtsfälle wurden zurückgezogen, ruhend gelegt oder negativ beurteilt. „Der Großteil der Vertretungen betraf die Themen Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension, gefolgt von falsch berechneten Pflegegeldansprüchen sowie die Themen Rehageld und Schwerarbeitszeiten“, so AK-Sozialrechtsexperte Peter Wenig.

Zahl der Firmeninsolvenzen bleibt eklatant hoch
Mit 317 Firmeninsolvenzen – drei weniger als noch vor zwei Jahren – wurde der Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen (ISA) 2018 konfrontiert. 5,9 Millionen Euro wurden für die Pleiteopfer im Vorjahr erstritten. Der ISA machte ausstehende Ansprüche für 846 Vertretungsfälle beim Insolvenz-Entgelt-Fonds geltend. Die größte Insolvenz betraf im Vorjahr die MapTec Personalconsulting mit 124 Mitarbeitern.

„Wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig ist, steht der ISA mit seinem Know-how als Insolvenzberater sofort zur Verfügung. Aufgrund des Insolvenzverfahrens warten Pleiteopfer oft monatelang auf ihre ausstehenden Ansprüche“, so Goach und hob die Bedeutung des AK-Insolvenz-Soforthilfefonds für Pleiteopfer hervor: „Die 2017 ins Leben gerufene ‚AK-Insolvenz-Soforthilfe‘, half bereits über 350 Insolvenzopfern als Überbrückung für bevorstehende monatliche Zahlungen – 602.000 Euro wurden als Hilfe zur Verfügung gestellt.“ Von der ausbezahlten Überbrückungssumme wurden den 165 Mitarbeitern des Traditionsbetriebes Zoppoth im Gailtal im Dezember 2018 rund 314.000 Euro als Weihnachtssoforthilfe zur Verfügung gestellt.

Der ISA in Klagenfurt ist Anlaufstelle für alle Opfer von Firmenkonkursen. Er hat die Stellung eines bevorrechteten Gläubigerschutzverbandes. Der ISA errechnet im Konkursfall offene Lohn- und Gehaltsansprüche der Mitarbeiter und bringt die Forderungsanmeldungen beim Insolvenz-Entgelt-Fonds ein.

„Seit 27 Jahren kämpfen die AK-Arbeitsrechtsexperten für die Rechte der Arbeitnehmer. Mit dem kostenlosen Rechtsschutz wurden insgesamt 372,1 Millionen Euro für Betroffene erstritten, aber mit dem erstrittenen Wert im vorigen Jahr von 47,6 Millionen wurde alles übertroffen“, erklärte AK-Präsident Günther Goach.

Top Themen der persönlichen Beratungen 2018
Spitzenreiter bei den persönlichen Beratungen durch die AK-Experten war das Thema „Auflösung des Arbeitsverhältnisses“ – 5.609 Mal standen die Rechtsexperten mit Rat und Tat zur Seite. Bei den Beratungsthemen „Entgelt, Einstufung und Abrechnung“ wurde 4.861 Mal eine Auskunft gegeben. 1.661 Mal wurde zu „Karenz und Kinderbetreuungsgeld“ beraten. 832 Mal wurden die AK-Sozialrechtsexperten zu Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension kontaktiert.

Forderungen der Arbeiterkammer Kärnten:

Karfreitag frei für alle – EuGH gibt uns einen Feiertag, die Regierung nimmt ihn uns
Die am Dienstagnachmittag vorgelegte Lösung der Regierung zum Karfreitag ist für Goach die denkbar schlechteste: „Zuerst kommt eine Husch-Pfusch-Aktion mit der ‚14-Uhr-Regelung‘ und dann greift man in das persönliche Urlaubsrecht ein. Der ‚Ka-freier-Tag‘ wurde geschaffen, indem man Arbeitnehmer zwingt, das persönliche Urlaubskontingent für einen freien Tag zu verwenden.“ Die Arbeiterkammer Kärnten fordert nach wie vor einen freien Tag für alle und schlägt der Regierung vor, die Sozialpartner mit der Ausarbeitung einer gerechten Regelung zu betrauen.

Papamonat: AK fordert mehr Geld für Väter
Im Gegensatz zur Väterkarenz fehlt der Rechtsanspruch und der Kündigungsschutz beim Papamonat. Väter sind auf die Zustimmung ihres Arbeitgebers angewiesen, um den Papamonat in Anspruch nehmen zu können. Weiters ist die Väterkarenz finanziell lukrativer, da Väter bei Inanspruchnahme des Papamonats nur zwischen 632,8 Euro und 700,6 Euro verdienen (Dauer: 28 – 31 Tage). „Wir als Arbeiterkammer fordern daher, dass diese finanziellen, arbeitsrechtlich abgesicherten und vom Arbeitgeber abhängig gemachten Nachteile des Papamonats gesetzlich beseitigt werden müssen“, forderte Goach und fügte hinzu:
„Es gibt keine Erklärung dafür, dass jene Väter, die nach dem Papamonat später auch noch in Karenz gehen, die finanzielle Unterstützung für den Papamonat – ohnehin nur rund 700 Euro – dann auch noch vom Kinderbetreuungsgeldanspruch abgezogen bekommen – hier braucht es eine Neuregelung!“

Kündigungsschutz im Krankheitsfall
Ein Kündigungsschutz für Arbeitnehmer im Krankenstand ist gefordert, unabhängig davon, ob dieser durch eine Krankheit oder aufgrund eines Arbeitsunfalls verursacht wurde. „Man muss dafür sorgen, dass die Arbeitnehmer gesund bleiben. Dazu gehört auch, dass man sich im Krankheitsfall in Ruhe auskurieren kann, ohne Angst um seinen Job zu haben. Der Kündigungsschutz im Krankheitsfall, vor allem nach einem Arbeitsunfall, ist längst überfällig.“, forderte der AK-Präsident. Arbeitnehmer gehen nach wie vor aus Angst vor einem Arbeitsplatzverlust krank zur Arbeit.

Arbeiterkammer Kärnten
Ferdinand Hafner
050 477 – 2401
f.hafner@akktn.at
kaernten.arbeiterkammer.at

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