Behindertenanwalt: Menschenrechtliche Standards sind beim Neubau von Einrichtungen der Behindertenhilfe verpflichtend einzuhalten

Wien (OTS) – Im November 2018 wurde in Eugendorf mit dem Neubau des Konradinums begonnen. Dabei handelt es sich um eine Betreuungseinrichtung des Landes Salzburg für Menschen mit Behinderungen. Zuvor waren von BewohnervertreterInnen und der Volksanwaltschaft, unter Berufung auf die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie das Heimaufenthaltsgesetz, Missstände im Zusammenhang mit der Ausstattung des Konradinums sowie dessen räumlichen Verhältnissen aufgezeigt worden.

Gemäß einer der Behindertenanwaltschaft vorliegenden Stellungnahme des Salzburger Monitoringausschusses entspricht auch der geplante Neubau in wesentlichen Aspekten nicht den Anforderungen der UN-Konvention. Ein wesentlicher Kritikpunkt bezieht sich dabei auf die Wahl des veralteten Konzepts einer mittelgroßen Einrichtung, wobei die Anzahl der BewohnerInnen anlässlich des Neubaus sogar erhöht werden soll. Dies widerspricht aus Sicht des Monitoringausschusses dem laut der UN-Konvention geforderten Prozess der Deinstitutionalisierung. Es sei zu befürchten, dass diese Weichenstellung bezüglich des Neubaus dazu führt, dass die UN-Behindertenrechtskonvention für weitere Jahrzehnte missachtet wird. Er empfiehlt eine Überarbeitung des derzeitigen Konzepts im Rahmen eines partizipativen Prozesses unter Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in und außerhalb der Institution.

Der Kritik des Monitoringausschusses schließt sich auch Volksanwalt Günther Kräuter an. Der Volksanwalt appelliert an VertreterInnen des Landes Salzburg, die Standards der UN-Behindertenrechtskonvention beim Neubau des Konradinums umzusetzen.

Der zuständige Landeshauptmann-Stellvertreter Christian Stöckl ließ laut Medienberichten mittels seines Pressesprechers verlauten, dass umgesetzt werde, was für die BewohnerInnen der Konradinums am besten sei. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen würden dabei selbstverständlich eingehalten.

Behindertenanwalt Hansjörg Hofer tritt dieser Stellungnahme entschieden entgegen. „Selbstverständlich sind bei dem Neubau des Konradinums nicht nur landesgesetzliche Vorschriften, sondern auch menschenrechtliche Standards, wie die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, zu beachten. Die Tatsache, dass der Wohnbereich und die Werkstätte unter einem Dach sind, festigt die Segregation von Menschen mit Behinderungen anstatt Inklusion zu fördern. Die Aussage des Landeshauptmann-Stellvertreters ist aus meiner Sicht ein Ausdruck von Bevormundung und das Gegenteil moderner Politik mit und für Menschen mit Behinderungen“, so Hofer.

Büro des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung
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