Biomasse: Grundsatzgesetz bedeutet gravierende Verschlechterungen für Kärntens Betreiber und Stromkunden
LR.in Schaar kritisiert Biomasse-Grundsatzgesetz des Bundes: „Problem“ auf Bundesländer, Biomasse-Betreiber und Stromkunden abgewälzt -Strompreis künstlich in die Höhe getrieben
Klagenfurt (OTS) – Heftige Kritik am Vorgehen der Bundesregierung in Bezug auf das Biomasse-Grundsatzgesetz übt Kärntens Energiereferentin LR.in Sara Schaar, die vonseiten des Bundeslandes Kärnten heute eine Stellungnahme zum Begutachtungsentwurf an Bundesministerin Elisabeth Köstinger ankündigt. „Diese Methode der Bundesministerin ist nicht sehr seriös: Die Gesprächsverweigerung geht weiter und ein nicht angenommenes Bundesverfassungsgesetz wird nahezu im Copy-Paste-Verfahren den Bundesländern übergestülpt, ohne inhaltlich etwas daran verändert zu haben. Auch Gespräche mit den Biomassebetreibern, die sich in jüngster Zeit zu Wort gemeldet haben, werden verweigert. Es wird ein Gesetzesrahmen verfasst, der den Bundesländern keinerlei Spielraum lässt und diese zwingt, zusätzlich zur Bundesabgabe eine weitere Abgabe zu verordnen. Diese Abgabe wird in Zukunft der Stromkunde zu zahlen haben. Von verantwortungsbewusster Politik, die Lösungen in den Mittelpunkt stellt, kann wohl keine Rede mehr sein“, so Schaar.
„Mit diesem Grundsatzgesetz werden die Bundesländer, die zuvor eine gleichmäßige Zuteilung der Ökostromförderbeiträge – je nach Prozentsatz der Biomasse-Stromproduktion im Land – erhalten haben, in Zukunft ungleich behandelt. Mehr Biomasse-Stromproduktion bedeutet nämlich ein mehr an Abgaben auf den so produzierten Strompreis und das bedeutet in Kärnten, wo 17 Prozent des erzeugten Stroms aus der Biomasse kommen, eine massive Benachteiligung“, findet die Umweltreferentin klare Worte. „Damit nimmt Ministerin Köstinger auch in Kauf, dass der Strompreis in Kärnten zusätzlich in die Höhe getrieben wird, während wir vonseiten der Landesregierung derzeit alles daran setzen, erneuerbare Energieträger in Kärnten zu forcieren, um die Klimaziele zu erreichen.“
Schaar weiter: „Wovor wir gewarnt haben, ist leider eingetreten:
Es wird ein Tarif- und Förderdschungel geschaffen, und es werden Biomassebetreiber mit der Förderbedingung eines 60-prozentigen Wirkungsgrades möglicherweise automatisch von Förderungen abgeschnitten.“ In Kärnten werden derzeit elf sogenannte Biomasse-Ökostromanlagen bzw. Kraftwärmekopplungsanlagen betrieben.
Die Kärntner Energiereferentin appelliert an die Vernunft der Bundesregierung. „Wir sind weiterhin gesprächsbereit und ich ersuche die Bundesministerin nachzudenken, einzulenken und endlich – in Abstimmung mit Bundesländern und Betreibern – ein vernünftiges Biomasse-Ökostromgesetz auf die Beine zu stellen.“
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