WKÖ-Generalsekretär Kopf begrüßt mehr Gestaltungsspielraum für Unternehmen an der Wiener Börse

Investorenansprache kann von börsenotierten Unternehmen freier gestaltet werden – Macht die Wiener Börse attraktiver

Wien (OTS) – Die Wiener Börse stellt es Unternehmen künftig frei, Berichte zum ersten und dritten Quartal zu veröffentlichen. Damit folgt man dem Beispiel großer europäischer Börsen. Dass die Wiener Börse damit auch auf mehr Selbstbestimmung der börsenotierten Unternehmen setzt, beurteilt Karlheinz Kopf, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), als erfreulich: „Das bedeutet Entlastung, Flexibilität und größeren Gestaltungsspielraum für unsere börsenotierten Unternehmen. Sie sind es, die ihre Investoren, deren Anforderungen und Bedürfnisse am besten kennen. Sie können am besten beurteilen, ob Quartalsberichte in der bisherigen Frequenz notwendig sind.“

Unternehmen werden also weiterhin Quartalsberichte veröffentlichen, wenn ihre Aktionäre das einfordern. Umfassende Berichtspflichten bleiben aufrecht, etwa mit so genannten Ad-hoc-Mitteilungen. Auch die Verpflichtung zur Halb- und Gesamtjahresberichterstattung bleibt bestehen.

Positiv bewertet Karlheinz Kopf an der Neuregelung auch, dass neben der Entscheidung, ob künftig weiterhin zum ersten und dritten Quartal Berichte erstellt werden, Unternehmen auch in der Gestaltung der Veröffentlichungen frei sind.

„Diese Neuerungen machen die Wiener Börse, die im europäischen und internationalen Wettbewerb steht, attraktiver für potenzielle Börse-Kandidaten“, ist der WKÖ-Generalsekretär überzeugt. (PWK128/JHR)

Mag. Rupert Haberson
Wirtschaftskammer Österreich
Sprecher des Generalsekretärs
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E rupert.haberson@wko.at

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