Gleichbehandlungsausschuss diskutiert die zentralen Forderungen des Frauenvolksbegehrens

Zweites ExpertInnen-Hearing über gesellschaftlichliche Vielfalt, Selbstbestimmung, Gewaltprävention und Schutz für Frauen

Wien (PK) – Nachdem sich der Gleichbehandlungsausschuss in seiner vorigen Sitzung am 26. Februar bereits mit fünf der zentralen Themen des Frauenvolksbegehrens (433 d.B. ) befasst hatte, setzten die Abgeordneten heute in einem öffentlichen Hearing die Debatte fort. Mit geladenen ExpertInnen wurden die verbliebenen vier Forderungen des Volksbegehrens diskutiert, die unter den Stichworten „Vielfalt leben“, „Selbst bestimmen“, „Gewalt verhindern“ und „Schutz gewähren“ zusammengefasst sind. Wegen des großen Interesses der Öffentlichkeit fand die Debatte dieses Mal im Großen Redoutensaal in der Hofburg statt, der derzeit als Plenarsaal des Nationalrats dient.

Laut den InitiatorInnen und UnterstützerInnen des Volksbegehrens, das fast 500.000 Unterschriften erreichte, zielen die Forderungen auf eine „echte soziale und ökonomische Gleichstellung der Geschlechter mit verfassungsgesetzlichen Regelungen“ ab. Aus ihrer Sicht hat es in den letzten Jahren einen Stillstand bei Gewaltschutz, sexueller Selbstbestimmung, sozialer Sicherheit, Kinderbetreuung sowie wirtschaftlicher und politischer Teilhabe gegeben. Dieser Zustand müsse beendet und Wahlfreiheit und Chancengleichheit für Frauen und Männer erreicht werden, heißt es seitens der AktivistInnen des Volksbegehrens.

Vor Beginn der Debatte wies Ausschussobfrau Gabriele Heinisch-Hosek darauf hin, dass bei der Verwendung von Bild- und Tonaufnahmen aus dem Ausschuss für soziale Medien auf die Würde des Hohen Hauses zu achten ist. Sie reagierte damit auf Beschwerden der Abgeordneten Carmen Schimanek (FPÖ) und Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP), die sich in einer Geschäftsordnungsdebatte darüber beklagt hatten, dass Aufnahmen aus dem vorhergegangenen Gleichbehandlungsausschuss dazu benützt worden seien, um Abgeordnete der Regierungsparteien in ein falsches Licht zu rücken.

Vielfalt leben erfordert hinterfragen von Geschlechterstereotypen

Schifteh Hashemi Gerdehi verwies als Stellvertreterin des Bevollmächtigten des Volksbegehrens darauf, dass sowohl die Medien, vor allem die Werbung, sowie Bildungsinhalte noch immer von sexistischen Stereotypen bestimmt seien. Kinder würden bereits sehr früh mit solchen stereotypisierten Darstellungen von Männlichkeit und Weiblichkeit konfrontiert. Der Normierungsdruck, der dadurch entstehe, schließe Menschen aus oder dränge sie an den Rand, wenn sie etwa Körpernormen nicht entsprechen, oder wenn sie in unkonventionellen Lebens- und Familienformen leben.

Maria Lee-Nowotny, Rechtswissenschaftlerin der Universität Wien, beklagte zu schwache rechtliche Handhabe gegen sexistische Werbung. Aus ihrer Sicht wäre ein stärkerer Rechtschutz gegen sexistische bzw. sexualisierende Darstellungen im öffentlichen Raum denkbar. Die Medien müssten ihre Verantwortung wahrnehmen, wenn es um den Gleichheitsgrundsatz geht. Das schließe auch ein, dass sie der Vielfalt in der Gesellschaft Raum geben müssten, jenseits von einseitigen Geschlechterstereotypen.

Katia Wagner (Kronen Zeitung) zeigte sich als Vertreterin des Journalismus skeptisch gegenüber der Idee, Medien mittels Verboten in eine bestimmte Richtung zu lenken. Eine Art „Geschmackspolizei“ oder ästhetische Selbstzensur könne nicht der Weg sein. Die gewünschte Überwindung überholter Stereotype müsse aus der Gesellschaft kommen, dabei solle man auf Sensibilisierung, Bildung und die Vorbildwirkung starker Frauen setzen.

Gerhard Wagner betonte als Vertreter der Bewegung „He4She Austria“ die Bedeutung von Vielfalt für die Gesellschaft. Burschen und Männer würden ebenso wie Frauen und Mädchen unter restriktiven Zuschreibungen leiden, wie die „richtige“ Geschlechtsidentität aussehe. Viele Männer würden daran zerbrechen oder im verzweifelten Versuch, ihre männliche Dominanz aufrechtzuerhalten, zu Gewalt greifen. Die hohe Zahl von Fällen häuslicher Gewalt, Vergewaltigungen und Frauenmorden müsse zu denken geben.

In der Diskussionsrunde der Abgeordneten wies Claudia Plakholm (ÖVP) auf die kontrollierende Funktion des Presserats hin und erkundigte sich, wie oft dieser jährlich gegen sexistische Werbeinhalte vorgeht. Mario Lindner (SPÖ) konnte der Forderung nach einem klaren Verbot sexistischer Werbung einiges abgewinnen. FPÖ-Abgeordnete Susanne Fürst war hingegen der Auffassung, dass die Aufweichung klarer Geschlechteridentitäten auch problematische Züge annehme. Das sei der Fall, wenn immer mehr Jugendliche es „cool“ fänden, sich keinem Geschlecht zuzuordnen. Genderpolitik fordere zwar oft Toleranz, gerate aber selber in Versuchung, der Gesellschaft einseitige Vorstellungen aufzuoktroyieren. Claudia Gamon (NEOS) widersprach dieser Auffassung. Sie stimme mit den Forderungen des Frauenvolksbegehrens überein. Entwicklungen mittels Verboten erreichen zu wollen, sehe sie aber skeptisch. Sie halte vielmehr die Presseförderung für ein geeignetes Instrument, um sexistische Inhalte zugunsten einer Darstellung der gesellschaftlichen Vielfalt zurückzudrängen. Stephanie Cox forderte eine geschlechtersensible Ausbildung. Auch LehrerInnen würden oft stereotype Vorstellungen, was „Männerberufe“ und „Frauenberufe“ seien, weitergeben und SchülerInnen in ihrer Berufswahl einschränken.

In Beantwortung der aufgeworfenen Fragen merkte Maria Lee-Nowotny zur Rolle des Werberates an, die Frage sei nicht, wie oft dieser gegen sexistische Werbung vorgehe, sondern wie dieses recht zahnlose Instrument gestärkt werden könne. Katia Wagner meinte, sie halte eine Presseförderung, die positive Beispiele der Berichterstattung über gesellschaftliche Vielfalt auszeichne, für einen guten Ansatz. Gerhard Wagner trat für einen breiten Begriff von „Werbung“ und gesellschaftlicher Einflussnahme ein. Hier gehe es um mehr als Plakate. Man müsse auch die Darstellung von gesellschaftlicher Vielfalt in Schulbüchern, Pädagogik und Fachdidaktik berücksichtigen.

In einem Schlussstatement zur Debatte meinte Schifteh Hashemi Gerdehi, aus guten Gründen gebe es bereits ein Verbot von Rassismus in der Werbung. Für sie sei es daher denkbar, auch Sexismus zu verbieten. Die Abwägung, wann und wie man mit Verboten und Geboten arbeiten wolle, liege jedoch letztlich bei der Politik.

Selbst bestimmen – mehr als nur die Fristenlösung

Selbstbestimmung betreffe weit mehr als nur die Frage des Schwangerschaftsabbruchs, hielt Schifteh Hashemi Gerdehi einleitend zu dieser Debattenrunde fest. Hier gehe es um die umfassende Selbstbestimmung über die eigene Sexualität und einen entsprechenden Zugang zu Informationen. Der Unterricht in den Schulen vermittle den Jugendlichen leider erschreckend wenig konkretes Wissen über weibliche Sexualität und Geschlechteridentitäten. Das Volksbegehren fordere daher Beratungszentren und den freien Zugang zu Verhütung, um eine Verbesserung zu erreichen.

Professor Wolfgang Mazal von der Universität Wien betonte, er teile viele der Auffassungen des Volksbegehrens. Zu wenig konkret sei aus seiner Sicht aber, welche Aufgabe die geforderten staatlichen Beratungsstellen erfüllen sollen. Aus seiner Sicht müssten auch zivilgesellschaftliche Einrichtungen stärker gefördert werden. Die geforderte Kostenübernahme für Schwangerschaftsabbrüche stoße in Österreich an klare rechtliche Grenzen. Krankenkassen seien an gesetzliche Vorgaben gebunden, nämlich die Heilung von Krankheiten. Schwangerschaft sei aber keine Krankheit. Ebenso sei eine Verpflichtung öffentlicher Spitäler zur Durchführung von Abbrüchen problematisch.

Primaria Barbara Maier (Wilhelminenspital) verwies auf ihre langjährige Erfahrung im Spitalsbereich sowie in der Österreichischen Gesellschaft für Familienplanung und betonte, dass es alleiniges Recht der Frau bleiben müsse, über eine Schwangerschaft zu bestimmen. Ein „Gebärzwang“ sei für sie undenkbar. Die Selbstbestimmung und Entscheidungsfreiheit gerade in den intimsten Lebensbereichen dürfe nicht in Frage gestellt werden.

Universitätsprofessor Peter Frigo von der Universitätsklinik für Frauenheilkunde verwies auf Erhebungen, wonach in Österreich von 30.000 bis 35.000 Schwangerschaftsabbrüchen jährlich auszugehen sei. Er halte mehr Aufklärung für erforderlich, zumal ein solcher Eingriff für Frauen durchaus belastend sei. Die Rolle von Beratungsstellen sah er skeptisch, über Schwangerschaftsabbrüche und effektive Verhütung zu informieren sei nämlich in erster Linie Sache der FrauenärztInnen. Problematisch wäre in seinen Augen auch eine Verpflichtung von ÄrztInnen, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen.

Christian Fiala (Gynmed Ambulatorium) stellte der österreichischen Familienpolitik ein schlechtes Zeugnis aus. Österreich habe trotz aller familienpolitischen Maßnahmen eine der höchsten Abtreibungs-und niedrigsten Geburtenraten in Europa. Viele Menschen könnten jedoch einen Kinderwunsch nicht realisieren. Die Familienpolitik müsse eine grundsätzliche Änderung erfahren und selbstbestimmte Entscheidungen unterstützen. Für ihn gehört dazu die Kostenübernahme für Verhütungsmittel und für Schwangerschaftsabbrüche, wie es in westeuropäischen Staaten die Regel ist. Auch die Abtreibungspille müsse freigegeben werden, Frauen könne zugetraut werden, damit umgehen zu können.

Marlies Hübner, Autorin und Bloggerin, sah die aktuelle Diskussion über die Einschränkung von Spätabbrüchen, die aufgrund embryopathischer Indikationen erfolgen, als bedenkliche Entwicklung. Man berufe sich hier gerne auf den Wert eines Lebens mit Behinderung, die Realität in Österreich sei aber eine andere. Anspruch und Wirklichkeit stimmten hier nicht überein, vielmehr würden Menschen mit Behinderungen nach wie vor ins gesellschaftliche Abseits gedrängt.

Die Debattenbeiträge der Abgeordneten eröffnete Gudrun Kugler (ÖVP). Zweifellos gebe es Reformbedarf bei der Sexualerziehung, sagte sie. Die Frage der Selbstbestimmung von Mädchen und Frauen könne aber nicht auf die Frage der Finanzierung von Beratungszentren, Verhütung und Abtreibung durch die öffentliche Hand beschränkt werden. Katharina Kucharowits unterstrich, das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung sei nicht verhandelbar. Eine wichtige Voraussetzung für Wahlfreiheit seien aber Sexualerziehung und der Zugang zu Verhütungsmitteln. Diese seien leider in Österreich zu teuer.

Entgegen allen Behauptungen denke die derzeitige Bundesregierung nicht daran, die Fristenlösung in irgendeiner Weise anzutasten, erklärte Carmen Schimanek (FPÖ). Die hohe Zahl an Abtreibungen mache sie jedoch betroffen. Die Frage, wann eine Abtreibung aufgrund embryopathischer Indikation zulässig sein solle, sei zweifellos ein sensibles Thema, es müsse aber zulässig sein, sie angesichts des medizinischen Fortschritts sachlich zu diskutieren. Claudia Gamon (NEOS) meinte, eine Reduzierung der Schwangerschaftsabbrüche wäre zweifellos wünschenswert, doch müsste hier eine ehrliche Diskussion stattfinden. ÖVP und FPÖ ignorierten etwa gerne, dass in einzelnen Bundesländern politischer Druck verhindere, dass öffentliche Spitäler Schwangerschaftsabbrüche anbieten können. Stephanie Cox (JETZT) wandte sich gegen jede Bevormundung von Frauen bei den Themen Verhütung und Schwangerschaftsabbrüchen. Gerade in der Frage von Abtreibungen werde oft mit fragwürdigen Statistiken argumentiert, meinte sie.

Wolfgang Mazal sagte, er sehe im Volksbegehren widersprüchliche Vorstellungen über die Rolle der Beratung. Bei Schwangerschaftsabbrüchen gerate sie rasch in den Verdacht der Bevormundung. Wie bei jedem medizinischen Eingriff müsse aber über die möglichen Folgen aufgeklärt werden, da nur so ein informierter Konsens der Patientin möglich sei. Barbara Maier widersprach dem Argument, dass der Zugang zu Verhütung auf Krankenschein rechtlich problematisch sei. Wenn die Herbeiführung einer Schwangerschaft durch In-Vitro-Fertilisation von der Krankenkasse unterstützt werden könne, müsse es den Kassen im Gegenzug auch möglich sein, auch für eine Verhinderung von Schwangerschaft zu zahlen. Um ungewollte Schwangerschaften und Abtreibungen zu reduzieren, sei es notwendig, Jugendliche und vor allem Immigrantinnen besser zu erreichen. Peter Frigo reagierte auf den Vorwurf, dass in der Frage der Abtreibungen mit nicht validen Zahlen gearbeitet würde. Die Schätzungen beruhten auf realistischen Annahmen, betonte er. Christian Fiala sah die Politik gefordert, zu entscheiden, ob die derzeitige Lage akzeptabel sei, oder ob man Änderungen herbeiführen wolle. Wo man ansetzen müsse, sei klar: bei Aufklärung und Prävention, dem Beratungsangebot für Migrantinnen und bei den hohen Kosten von Verhütungsmitteln.

Schifteh Hashemi Gerdehi betonte seitens der ProponentInnen des Volksbegehrens in ihrem Abschlussstatement, die Bevormundung von Frauen und die Einschränkungen der Wahlfreiheit in Fragen der sexuellen Reproduktion seien nach wie vor eine Realität. Der Zugang zu Information und Verhütung sei nicht überall gewährleistet, diese Situation sei nicht zufriedenstellend und das müsse offen angesprochen werden.

Gewalt verhindern: Ruf nach mehr Mitteln für Gewaltschutzeinrichtungen

„Das eigene Heim ist der gefährlichste Ort für Frauen in Österreich“, stellte Schifteh Hashemi Gerdehi als Vertreterin des Volksbegehrens fest und erinnerte daran, dass 2018 36 und in diesem Jahr bereits neun Frauen von ihren Partnern ermordet wurden. Die Plätze in den Frauenhäusern würden nicht ausreichen, gab sie zu bedenken und forderte mehr Geld für die Gewaltschutzeinrichtungen. Der Bundesregierung warf sie vor, gerade in diesem Bereich zu sparen. Auch müssten Frauen wirtschaftlich gestärkt werden, um sie vor Gewalt zu schützen.

Österreich sei Vorreiter bei der Gewaltprävention, betonte Gerhard Lang vom Bundesministerium für Inneres. Das 1. Gewaltschutzgesetz habe einen Paradigmenwechsel eingeleitet, Einrichtungen wie die Gewaltschutzzentren und die Interventionsstellen seien ein verlässlicher Partner der Polizei. Wichtig sei jedenfalls ein niederschwelliger Kontakt zu den Opferschutzeinrichtungen sowie die Vermeidung von Bürokratie. Impulse bei der Gewaltprävention erwartet sich Lang nun auch von der Task Force Strafrecht sowie von einem verbesserten Opferschutz und insbesondere von opferschutzorientierter Täterarbeit. Aus dem von der Regierung vorgelegten Maßnahmenpaket hob er überdies die Schaffung von Übergangswohnungen für von Gewalt betroffene Frauen hervor.

Katharina Beclin (Uni Wien) forderte eine bessere soziale Absicherung für von Gewalt betroffene Frauen, etwa durch Übernahme der Wohnungskosten, verstärkte AMS-Förderung, garantierten Unterhaltsvorschuss oder höhere Mindestsicherung. Darüber hinaus gilt es ihrer Meinung nach, das Gewaltschutzgesetz vor allem auch im Hinblick auf die Kinder anzupassen, die Gewalt zwischen ihren Eltern erlebt haben. Wesentlich sei zudem ein besserer Schutz von weiblichen Gewaltopfern im Strafverfahren sowie die statistische Auswertung von Gewaltdelikten an Frauen.

Andrea Ranninger (Bundeskriminalamt) machte auf den Umstand aufmerksam, dass Frauen Gewalt anders erleben als Männer. So seien sie häufiger von Gewalt in ihrem familiären Bereich und von sexuellen Übergriffen betroffen. Allein 2018 habe sich die Zahl der weiblichen Opfer bei Tötungsdelikten verdoppelt, berichtete sie. Insgesamt hat Österreich nach Ansicht Ranningers ein gutes Gewaltschutzgesetz, doch brauche es weitere Maßnahmen. Sie begrüßte in diesem Sinn den von der Task Force verfolgten Ansatz in Richtung einer opferschutzorientierten Täterarbeit.

„Gewalt gegen Frauen nimmt zu“, meinte auch Barbare Ille von der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie. Vor diesem Hintergrund müssten die Aussagen und Anzeigen von Frauen ernstgenommen werden. Auch gehe es nicht an, dass Täter nach Morddrohungen nicht in U-Haft genommen werden. Darüber hinaus brauche es mehr Ressourcen für die Opferschutzeinrichtungen.

Der Gewaltschutz von Frauen funktioniere in Österreich nicht, beklagte Laura Wiesböck (Uni Wien), wobei sie daran erinnerte, dass in zwei von drei Frauenmordfällen die Täter als gefährlich bekannt waren. Wiesböck ortet das Problem vor allem im Anspruchsdenken der Männer, die Frauen als sexuell verfügbare Objekte sehen. Sie fordert ebenfalls mehr Mittel für die Täterarbeit und die Gewaltschutzzentren sowie eine Stärkung der wirtschaftlichen Position von Frauen insgesamt. Anliegen Wiesböcks ist auch die Überwindung der traditionellen Rollenbilder von Männern und Frauen.

ÖVP-Mandatarin Elisabeth Pfurtscheller verwies auf die bereits von der Task Force eingeleiteten Maßnahmen und unterstrich dabei den Ausbau der Kooperation zwischen den Behörden und den Gewaltschutzeinrichtungen, aber auch insgesamt die verstärkte Sensibilisierung für das Problem der Gewalt gegen Frauen. SPÖ-Abgeordnete Sabine Schatz rief die Politik auf, die notwendigen Mittel für Prävention und Gewaltschutz in die Hand zu nehmen, und sah Handlungsbedarf vor allem bezüglich der Übergangswohnungen für von Gewalt betroffene Frauen. „Gewalt an Frauen darf nicht geduldet werden“, betonte Edith Mühlberghuber (FPÖ), die sich alarmiert über den in den letzten Jahren zu verzeichnenden Anstieg bei Gewaltdelikten gegen Frauen zeigte. Claudia Gamon (NEOS) wiederum sieht bei der Gewaltprävention auch die Bereiche Bildung und Sensibilisierung angesprochen, während Stephanie Cox (JETZT) für eine verstärkte Finanzierung der vorhandenen Gewaltschutzeinrichtungen plädierte.

Schutz gewähren: Asylrecht muss auf geschlechtsspezifische Gewalt reagieren

Christian Berger forderte als Vertreter des Volksbegehrens die Verankerung geschlechtsspezifischer Fluchtgründe wie etwa Homosexualität im Asylrecht und trat überdies für eine entsprechende Schulung und Sensibilisierung von RichterInnen und ExekutivbeamtInnen sowie für Rechtsberatung der MigrantInnen ein.

Ina Holzinger vom Bundesministerium für Inneres sieht keinen aktuellen Bedarf für zusätzliche gesetzliche Maßnahmen und meinte vor allem, es sei nicht erforderlich, geschlechtsspezifische Fluchtgründe explizit im Gesetz zu nennen. Die Verfolgung aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe reiche aus und decke etwa Homosexualität ab. Auch gebe es spezielle Maßnahmen in der Grundversorgung für Frauen, die Opfer sexueller Gewalt wurden.

Sabine Stevanovic von Orient Express (Beratungs-, Bildungs- und Kulturinitiative für Frauen) gab zu bedenken, geschlechtsspezifische Verfolgungsgründe seien schwierig nachzuweisen. In der Praxis von Asylverfahren fehle es bei BeamtInnen und RichterInnen oft an der notwendigen Sensibilität, meinte sie und forderte deshalb mehr verpflichtende Weiterbildung.

Gerald Tatzgern vom Bundeskriminalamt berichtete über die Aktivitäten Österreichs gegen Schlepperei und Menschenhandel und maß dem Einsatz von interkulturellen MediatorInnen bei der Polizei großen Stellenwert bei. Im Rahmen der Ausbildung setze man, wie Tatzgern betonte, überdies gezielt auf Sensibilisierung der BeamtInnen.

Maryam Alemi (Caritas Wien) gab unter Hinweis auf zahlreiche Fälle aus der Praxis von Asylverfahren zu bedenken, es gebe noch immer wesentliche Hürden, die Frauen daran hindern, geschlechtsspezifische Gewalt glaubhaft zu machen. Dies bestätigte auch Marty Huber vom Verein Queerbase, die schwere Defizite beim Schutz von Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität geflohen sind, ortete.

ÖVP-Abgeordnete Gudrun Kugler setzt beim Gewaltschutz vor allem auf die Task Force Strafrecht und griff dabei als einen der zahlreichen Punkte die gesetzliche Verschärfung bei weiblicher Genitalverstümmelung heraus. Großes Augenmerk werde zudem auch auf das Thema Menschenhandel gelegt. Melanie Erasim (SPÖ) sah hingegen akuten Handlungsbedarf und meinte, Willensbekundungen allein seien zu wenig. Sie brachte einen Entschließungsantrag ihrer Fraktion ein, der die Forderung nach Fortführung des Nationalen Aktionsplans zum Schutz von Frauen vor Gewalt enthält. FPÖ-Mandatarin Susanne Fürst warf den ProponentInnen des Volksbegehrens vor, Gewalt gegen Frauen in muslimisch geprägten Gesellschaften unter den Tisch zu kehren, und fügte an, es sei problematisch, unkontrollierte Einwanderung von Männern zuzulassen, die ihr antiquiertes Frauenbild nach Österreich importieren. „Frauen müssen geschlechtsspezifische Fluchtgründe im Asylverfahren darlegen können“, steht für Claudia Gamon (NEOS) fest. Ähnlich äußerte sich auch Stephanie Cox (JETZT), wobei sie meinte, Asylrecht sei Menschenrecht und müsse Frauen, die aus geschlechtsspezifischen Gründen flüchten, Schutz gewähren. (Fortsetzung Gleichbehandlungsausschuss) sox/hof

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