
“GOLDprofessionell”: COBIN claims startet Sammel(-klagen-)Aktion gegen Notar
OGH-Entscheidung gibt Anlegern Recht / Angebliche Kontrolle der Goldvorräte durch Notar hatte so offenbar nie stattgefunden / 2700 Betroffene, rund 17 Millionen € Schaden
Wien (OTS) – 2016 ist das Schweizer Investment-Unternehmen „GOLDprofessionell“ in die Insolvenz geschlittert, es läuft ein Ermittlungsverfahren. Es besteht der Verdacht, dass Anleger unter dem Vorwand, dass das Unternehmen Gold erwerbe und aufbewahre, dazu bewogen wurden, Geld zu investieren, wobei das Gold physisch in dieser Form nie oder nicht zu den angegebenen Mengen gekauft worden sein soll. Mehr als 2700 Anleger – darunter viele aus Österreich – sollen rd. 17 Mio. € investiert haben. 200 Verfahren laufen in Österreich.
Oberster Gerichtshof auf Seite der Anleger: Weg frei für
Klagen in Österreich
COBIN claims hat eine Aktion gestartet, da nun eine neue Entscheidung des österr. Obersten Gerichtshofs (6Ob233/18k) Schadenersatzansprüche gegen den Notar Theodor S. vor heimischen Gerichten zulässt. Erstritten wurde diese Entscheidung von COBIN claims-Rechtsanwaltbeirat-Vorsitzenden Dr. Wolfgang Haslinger (Kanzlei Neumayer, Walter, Haslinger & Partner).
Das bedeutet, dass Anleger Klagen in Österreich einbringen können. Für S.s Tätigkeit als Rechtsanwalt und Notar bestand eine gesetzlich verpflichtende Haftpflichtversicherung und er kann daher als Haftungsgegner in Anspruch genommen werden. Der Grund der Haftung ist die Tatsache, dass gegenüber Anlegern der Notar als „Kontrollor“ dargestellt wurde, der für Seriosität bürgt und Goldvorräte prüft. Es hat sich in Verfahren allerdings gezeigt, dass es zu einer Kontrolle, so wie sie Anlegern suggeriert worden war, nie gekommen sein dürfte. Der Verbleib des angeblich mit Anleger-Geld erworbenen Goldes ist fraglich – fraglich ist sowohl, ob tatsächlich Gold erworben wurde, als auch der Verbleib desselben. Ansprüche können daher darauf gestützt werden, dass durch das Auftreten des Notars Anleger in die Irre geführt wurden, was die „Sicherheit“ der Goldvorräte betrifft. Daher können Schadenersatz-Klagen gegen den Notar ohne aufwendiges Verfahren, das den Gesamt-Fall beleuchtet, geführt werden. Da in Bälde die dreijährige Verjährungsfrist wirksam werden kann, ist für Anleger rasches Handeln angezeigt!
Mehrstufige COBIN claims-Aktion für Betroffene
1. Sammlung: Durch die Registrierung unter www.cobinclaims.at können
Anleger sich GRATIS für die Aktion registrieren.2. Einzelne
Klagsführungen, die Anleger wünschen.
3. Hauptziel Sammelklage-Aktion für ALLE interessierten Anleger: Je
mehr Teilnehmer sich (gratis) registrieren, desto eher werden
Gesamt-Streitwerte erreicht, die eine Prozessfinanzierung
ermöglichen. COBIN claims verwendet sich dafür, für alle Teilnehmer
eine Prozessfinanzierung auszuhandeln, damit OHNE KOSTENRISIKO
PROZESSFÜHRUNGEN für die Betroffenen ermöglicht werden, die für
einzelne Betroffene sonst meist nicht zugänglich sind.
COBIN Claims – Plattform für Sammelklagen/Sammelaktionen
Mag. Oliver Jaindl, Obmann: 01 376 00 31 – 100, 0664 140 55 78
Dr. Wolfgang Haslinger,
Anwalt und Vorsitzender des Beirats Rechtsanwälte COBIN claims:
01 712 84 79
www.cobinclaims.at
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