Holzinger/JETZT fordert Warnhinweise für Raucherlokale
Messungen weisen erhöhte Schadstoffbelastung durch Tabakrauch, selbst in Nichtraucherbereichen, auf
Wien (OTS) – Im Rahmen des parlamentarischen Gesundheitsausschusses vom 12. März wurde auf Druck der Opposition ein ExpertInnenhearing zum Don‘t-Smoke Volksbegehren abgehalten. Dabei präsentierten eine Reihe hochkarätiger WissenschafterInnen und ExpertInnen ihre gesicherten Erkenntnisse zum Thema NichtraucherInnenschutz und den vielfältigen gesundheitlichen Gefahren des Tabakrauchs – insbesondere für Minderjährige und Beschäftige in rauchbelasteten Umgebungen.
Zentral waren dabei die Erkenntnisse von DI Peter Tappler, der auf Vorschlag der JETZT-Gesundheitssprecherin Daniela Holzinger geladen wurde. Der allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige für Inneraumanalytik ist unter anderem Leiter des „Arbeitskreises Innenraumluft“ des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sowie Stellvertretender Vorsitzender des Fachnormenausschusses „Indoor Air“ am Österreichischen Normungsinstitut.
Die Ergebnisse von Tapplers Forschung, die im Wesentlichen auf Luftgütemessungen in Raucherlokalen basieren, waren indes ein vernichtender Beweis für den aktuell unzureichenden NichtraucherInnenschutz in der heimischen Gastronomie – ein Zustand der durch die aktuelle Bundesregierung und ihr Abgehen vom Gastro-Rauchverbot einzementiert wird.
„DI Tappler konnte durch seine Ergebnisse nachweisen, dass das aktuelle Nichtraucherschutzgesetz diesen Namen in Bezug auf die Gastronomie nicht verdient. In nahezu allen überprüften Mischbetrieben wurde im Nichtraucherbereich eine um ein Vielfaches erhöhte Schadstoffbelastung festgestellt – oft durch fehlende Türen, falsche Lüftungseinrichtungen oder durch falsche Handhabe der Einrichtungen. Unterm Strich kann man sagen, die gegenwärtige Gesetzeslage ist nicht geeignet, um Nichtraucherschutz in Gaststätten zu gewährleisten – vielmehr noch wird durch die Trennung in Raucher und Nichtraucherbereiche eine Sicherheit vermittelt, die es in der Realität ganz einfach nicht gibt“, fasst Gesundheitssprecherin Daniela Holzinger zusammen.
Für sie sei es daher eine notwendige Konsequenz im Falle der Aufrechterhaltung dieser verunglückten Regelung, analog zu den Vorschriften des Tabakgesetzes für Warnhinweise auf Tabakerzeugnissen, diese auch für Lokale vorzuschreiben, deren Besuch mit einer erhöhten Belastung durch Tabakrauch einhergeht: „Wer sich eine Schachtel Zigaretten kauft, weiß mit ziemlicher Sicherheit, dass er damit seiner Gesundheit keinen Gefallen tut. Dennoch ist es wichtig, vor der Gefahr auf jeder Packung nochmals zu warnen. Folgerichtig ist daher nur, auch speziell dort vor Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch zu warnen, wo es kein entsprechendes Bewusstsein gibt – also etwa in Nichtraucherbereichen von Raucherlokalen“, sagt Holzinger, die im Rahmen des kommenden Gesundheitsausschusses am 19. März Warnhinweise für Mischbetriebe fordern wird: „Insbesondere Eltern sollen sich bewusst darüber sein, wie schädlich auch nur der Besuch eines Nichtraucherbereichs in einem sogenannten Mischlokal für ihre Kinder ist. “
Und so könnte ein solcher Warnhinweis aussehen:
>Der Besuch dieses Lokals kann zur Beeinträchtigung ihrer Gesundheit durch Tabakrauch führen. Schützen Sie sich und ihre Kinder vor einem zu langen Aufenthalt im Innenraum<
JETZT im Parlament
Mag. Martin Friessnegg
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