Plessl fordert Klarheit zum Verschluss-Akt über Ex-Finanzminister Grasser

SPÖ stellt parlamentarische Anfrage zum Ermittlungsverfahren in Sachen Eurofighter

Wien (OTS/SK) – „Die Verfahrensführung und –kontrolle durch die zuständige Staats-, Oberstaatsanwaltschaft sowie das Justizministerium in diesem weiteren Ermittlungsverfahren gegen Karl Heinz Grasser in Sachen Eurofighter-Beschaffung ist wirklich skandalös“, kritisierte der SPÖ-Fraktionsführer im Eurofighter-Untersuchungsausschuss Rudolf Plessl das bisherige Agieren der Justiz betreffend Ex-FPÖ-Finanzminister Grasser. Plessl erhofft sich mit der von ihm gestellten parlamentarischen Anfrage Klarheit in dieser Angelegenheit zu schaffen: „Ich erwarte mir Klarheit über diese neue Posse im 3. Eurofighter-U-Ausschuss“, so Plessl, der unter anderem die Frage stellt: „Wann haben eigentlich Justizminister Moser und sein Generalsekretär Pilnacek von diesem ‚Verschluss-Akt‘ erfahren? Was haben beide für die lückenlose Aufklärung dieser Causa bisher getan?“****

Im März 2019 ist erstmals ein seit 2011 von der Staatsanwaltschaft „unter Verschluss“ geführtes Ermittlungsverfahren gegen den Ex-Finanzminister und dessen weggesperrter “Verschluss-Akt“ – mit Aktenzahl AZ 28 St 13/19m – plötzlich wieder aufgetaucht. In diesem Verfahren geht es um Ermittlungen betreffend Amtsmissbrauch und Geldwäscheverdacht. 2013 wurde dieses Verfahren jedoch aus unklaren Gründen abgebrochen und der Akt offenbar seither von der Justiz „weggesperrt“ und vergessen.

„Offenbar hat erst die von der SPÖ im Dezember 2018 eingebrachte Sachverhaltsdarstellung – betreffend ‚Weitergabe von Amtsgeheimnissen‘ durch Ex-FPÖ-Finanzminister Grasser – die Staatsanwaltschaft tatsächlich wieder auf dieses laufende Verfahren aufmerksam gemacht“, betont Plessl und weiter: „Vollkommen unverständlich ist aber, dass dieser Ermittlungsakt so gut verlegt und weggesperrt war, dass er erst in diesem parlamentarischen Untersuchungsausschuss wieder aufgetaucht ist. Daher ist auch zu klären, ob diese Thematik nicht früheren U-Ausschüssen – ungerechtfertigt – vorenthalten wurde“. Außerdem stelle sich die Frage, wer dafür Verantwortung trägt.

Abschließend hält Plessl fest, „so eine Verfahrensführung darf sich nicht wiederholen!“
[https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/J/J_03223/index.shtml]
(https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/J/J_03223/index.shtml)

(Schluss) ls/rm/mp

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