Einsparung von über 1,2 Mio. EUR in einer Krankenhausrechnung / Notwendigkeit der DRG-Abrechnungsprüfung zeigt sich erneut
Hannover (ots) – casusQuo hat erneut eine Extremeinsparung von über 1,2 Mio. Euro in einer einzigen Rechnung retaxiert. Ein Krankenhaus hatte statt des verhandelten tagesgleichen Entgelts von 340 EUR für eine nicht als DRG erfasste Sonderbehandlung eines querschnittgelähmten Patienten die erstaunliche Summe von 1.202.580,00 EUR abgerechnet. Einige weitere Entgeltpositionen auf der Rechnung bemessen sich prozentual am Grundbetrag, daher waren auch sie viel zu hoch angesetzt. “Wir gehen davon aus, dass das ein Versehen war”, so casusQuo-Teamleiterin Melanie Krone. Es geht hier also nicht um die Aufdeckung einer formalen oder medizinischen Falschabrechnung. Der Fall beweist aber sehr eindrücklich, dass die Rechnungslegung in Krankenhäusern keine Qualitätssicherung durchläuft, die offensichtliche Falschabrechnungen erkennen und verhindern würde.
Umso unverständlicher erscheint vor diesem Hintergrund, dass die Prüfrechte der Krankenkassen vom Gesetzgeber eingeschränkt werden sollen. Dieses Ungleichgewicht – keine Sanktionen für falsche Rechnungslegung bei gleichzeitiger Be- bzw. Einschränkung der Prüfrechte auf Krankenkassenseite – verhöhnt geradezu die ursprüngliche Idee des solidarischen Sozialstaats!
Nachdem die vom Bundesrechnungshof aufgedeckte Praxis von Vereinbarungen zur pauschalen Rechnungskürzung (s. dazu auch die casusQuo-Pressemitteilung vom 8. August 2018) weiterhin gang und gäbe ist, empfiehlt dieser übrigens dem Bundesministerium für Gesundheit in einer aktuellen Stellungnahme, derlei Vereinbarungen zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern gesetzlich zu unterbinden.
“Die Notwendigkeit der DRG-Abrechnungsprüfung wird also aus berufenem Munde bestätigt”, so casusQuo-Geschäftsführer Udo Halwe. “Dem sollte sich der Gesetzgeber nicht verschließen.”
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