BPOL-HH: Festnahmen am Flughafen Hamburg – Eine Frau musste in Haft

Hamburg (ots) – Bei grenzpolizeilichen Kontrolle am Flughafen Hamburg konnte die Bundespolizei am Wochenende zwei Haftbefehle vollstrecken. Ein Mann zahlte eine Geldstrafe, eine Frau musste in Haft.

Am Samstagvormittag stellte sich eine 36-jährige bulgarische Staatsangehörige der grenzpolizeilichen Einreisekotrolle. Beim Abgleich der Personaldaten mit dem polizeilichen Fahndungssystem stießen die Beamten auf eine Ausschreibung zur Festnahme. Die aus Varna einreisende Frau war von der Staatsanwaltschaft Bremen zur Festnahme ausgeschrieben. Das Amtsgericht Bremerhaven hatte gegen die 36-Jährige Anfang 2016 einen Strafbefehl wegen Computerbetruges in zwei Fällen erlassen. Die Strafe in Höhe von 600,00 Euro hatte sie bisher nicht gezahlt und konnte den Betrag auch bei der Einreisekontrolle nicht aufbringen. Sie wurde daher in die Haftanstalt verbracht und muss eine 60-tägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten.

Nahezu zeitgleich stellte sich ein 26-jähriger türkischer Staatsangehöriger der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Izmir. Als er seinen Reisepass zur Kontrolle vorlegte, stellten die Beamten im polizeilichen Fahndungssystem fest, dass auch gegen den 26-Jährigen ein Haftbefehlt vorlag. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hatte den Mann zur Festnahme ausgeschrieben. Das Amtsgericht Hamburg hatte gegen ihn im Frühjahr 2017 wegen des besonders schweren Falls des Diebstahls einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe in Höhe von 1000,00 Euro erlassen. Der Betrag war immer noch offen. Da er den Betrag und zusätzlich Kosten in Höhe von 82,00 Euro zahlen konnte blieb ihm die Haftstrafe erspart. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte der Mann seinen Weg fortsetzen.



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