TIROLER TAGESZEITUNG “Leitartikel” Dienstag, 7. Mai 2019, von Peter Nindler: “Höhere Abgaben als Gewinn”
Innsbruck (OTS) – Manchmal muss die öffentliche Hand schon an den finanziellen Stellschrauben drehen, damit sich etwas bewegt, wie bei der Freizeitwohnsitzabgabe und größeren Spielräumen bei der Nächtigungstaxe. Oder bei der Meldepflicht für Airbnb.
Meldepflicht für Airbnb-Vermietungen, Abgabe auf Freizeitwohnsitze und ein höherer Rahmen für die Nächtigungsabgabe, um die touristische Qualität im Land zu verbessern: Die schwarz-grüne Landesregierung dreht jetzt an Stellschrauben, um aktuelle und drohende Probleme zumindest festzuzurren. Mit der Freizeitwohnsitzabgabe lässt sich die Umgehung des vielfach bestehenden Freizeitwohnsitzverbots zwar nicht verhindern, doch zumindest ist es ein Schritt zur Abgabengerechtigkeit. Zugleich zwingt es die Bürgermeister, genauer hinzuschauen. Das müssten sie bei der vom Gemeindeverband alternativ vorgeschlagenen generellen Zweitwohnsitzsteuer ebenfalls, schließlich sind sie die Baubehörde in der Gemeinde. Schon zu lange sehen sie einfach nur weg.
Um die Spekulation mit Immobilien zu bremsen, die lediglich als Gewinnanlage oder für Freizeitzwecke verwendet werden, muss die Politik allerdings massiv in die Bodenpolitik eingreifen. Das wird die große Herausforderung für die nächsten Wochen sein, weil es ein Grenzgang auf dem schmalen Grat der Eigentumsbeschränkung und der Kapitalverkehrsfreiheit ist. Und einer innerhalb der Tiroler Volkspartei, weil die Interessen der immobilienbesitzenden Wirtschaft und Bauern mit jenen der Arbeitnehmer (Mieter) kollidieren.
Airbnb vereinigt wiederum Fluch und Segen: Die günstigen „Hotelzimmer“ entziehen immer mehr Wohnraum für leistbares Wohnen. Aus einem attraktiven Zusatzangebot für die Hotellerie wird in Tirol ein Ärgernis. „Kalte Betten“ werden an den Abgabenbehörden und an den Wohnbedürfnissen der Bevölkerung vorbei angeboten. Findige Airbnb-Geschäftemacher zeigten damit der Politik die lange Nase. Darauf kann es nur die passende Antwort mit einer Registrierungspflicht geben, welche die Bundesregierung öffentlichkeitswirksam inszeniert hat, aber das Land Tirol jetzt umsetzt. Das ist der feine Unterschied. Die Wirkung bleibt abzuwarten, doch wie bei der Freizeitwohnsitzabgabe wird immerhin gehandelt.
Heikler scheint es mit der geplanten Obergrenze von fünf Euro für die Nächtigungstaxe zu sein. Wird sie als Freibrief für Tourismusverbände verstanden, dürften die Proteste nicht ausbleiben. Empfinden die Gäste das durch eine höhere Ortstaxe ermöglichte Angebot als Mehrwert, sollte sich niemand zum Pfennigfuchser aufschwingen. Investitionen in die Qualität, günstige Öffis für den Tourismus oder attraktive Gästekarten sind nämlich auf Dauer nicht mehr zum Nulltarif zu finanzieren.
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