Aviso PK Heumarkt: Kulturminister Blümel und Bundesregierung müssen(!) rechtliche Schritte zur Erhaltung des Welterbes einleiten!
Präsentation der neuen, vertiefenden Rechtsanalyse von Dr. Helmut Hofmann durch Initiative Denkmalschutz, Initiative Stadtbildschutz und Aktion 21 – pro Bürgerbeteiligung
Wien (OTS) – Seit Jahren versuchen wir die Politik davon zu überzeugen, dass die Republik Österreich den UNESCO‐Anforderungen an das Weltkulturerbe auch beim Heumarkt-Hochhausprojekt genügen müsse. Mit der Präsentation dieser neuen Rechtsanalyse wollen wir die Rechtslage umfassend, offen und seriös begründet darlegen. Wir zeigen: Die Politik hat nicht nur die Möglichkeit, sondern sogar die Verpflichtung(!) zu handeln, um das UNESCO‐Welterbe „Historisches Zentrum von Wien” vor Verunstaltung und Verlust des Prädikates zu retten, nur fehlt es bisher an der nötigen Entschlossenheit: man will den Titel, aber scheinbar nicht die Schutzverpflichtung. Der als UNESCO-Vertragspartner zuständige Kulturminister Gernot Blümel muss nun die erforderlichen Maßnahmen treffen (gemäß Bundesverfassungs-Gesetz Art. 16 Abs. 4; z.B. Eingriff in die Bauordnung für Wien).
Pressekonferenz: Heumarkt und Welterbe – Die rechtliche Situation
Präsentation der neuen Zeitschrift ‘Denkma[i]l’ der Initiative
Denkmalschutz: “Wien und sein Welterbe – Die rechtliche und
verfassungsrechtliche Situation” (44 Seiten; Sonderheft Nr. 2)
Datum: 8.5.2019, 09:30 – 10:15 Uhr
Ort: Cafe Prückel
Stubenring 24, 1010 Wien
Markus Landerer und Claus Süss, Initiative Denkmalschutz, mobil: 0699/1024 4216 und 0676/740 43 27, www.initiative-denkmalschutz.at
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