EANS-News: Frauenthal Holding AG / Veröffentlichung der beabsichtigtenWiederveräußerung erworbener eigener Aktien




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gemäß § 119 Abs 9 BörseG iVm §§ 4 und 5 der Veröffentlichungsverordnung 2018
(BGBl II 13/2018) und des diesbezüglichen Beschlusses des Vorstands

kein Stichwort

Wien – Aufgrund unterschiedlicher Hauptversammlungsermächtigungen hat die
Frauenthal Holding AG (“Gesellschaft”) bis Oktober 2012 Aktien im
höchstmöglichen Ausmaß von 10 % am Grundkapital zurückerworben. Die
entsprechenden Beschlüsse des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft
und die Rückerwerbe sind jeweils gemäß Börsegesetz und
Veröffentlichungs­verordnung veröffentlicht worden und sind auch im Internet auf
der Webseite der Gesellschaft unter www.frauenthal.at [http://www.frauenthal.at/
] unter Aktienrückkaufprogramm bekannt gemacht worden. Derzeit verfügt die
Gesellschaft über 828.499 Stück eigene Aktien.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat am 1. Juni 2011 gemäß § 95 Abs 5 Z 10 AktG
einen Aktienoptionsplan 2012-2016 mit einer Laufzeit von fünf Jahren für
Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und für Führungskräfte der Frauenthal
Gruppe beschlossen (“Aktienoptionsplan 2012-2016”). Im diesbezüglichen Bericht
des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft vom 1. Juni 2011 wurde
berichtet, dass im Fall der Ausübung der Optionen diese soweit wie möglich aus
dem Bestand der eigenen Aktien erfüllt werden sollen. Die ordentliche
Hauptversammlung der Gesellschaft vom 20. Mai 2015 hat den Vorstand unter
anderem auch ausdrücklich dazu ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
erworbene eigene Aktien wieder zu veräußern.

Mit 20. April 2019 sind von den im Geschäftsjahr 2016 für das Geschäftsjahr 2015
unter dem Aktienoptionsplan 2012-2016 insgesamt zugeteilten 50.000 Optionen
35.000 Optionen, die zum Bezug von 35.000 auf Inhaber lautenden, nennwertlosen
Stückaktien zum Kaufpreis von EUR 2 berechtigen, ausübbar geworden und können
von den Optionsberechtigten bis 31. Dezember 2019 ausgeübt werden. Daher haben
der Vorstand und der Aufsichtsrat den Bericht über die beabsichtigte
Wiederveräußerung eigener Aktien vom 10. April 2019 am selben Tag veröffentlicht
und ab diesem Zeitpunkt in den Geschäftsräumlichkeiten der Gesellschaft zur
Einsichtnahme aufgelegt. Am 07. Mai 2019 hat der Vorstand den Beschluss gefasst,
nach Maßgabe entsprechender Ausübungserklärungen der Berechtigten bis zu 35.000
Stück eigene Aktien zur Bedienung von Aktienoptionen zu veräußern und in diesem
Zusammenhang das Wiederkaufsrecht (Bezugsrecht) der bestehenden Aktionäre
auszuschließen. Der Aufsichtsrat hat am 07. Mai 2019 diese Veräußerung von bis
zu 35.000 eigenen Aktien unter Ausschluss des Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts)
der bisherigen Aktionäre genehmigt.

Mit der vorliegenden Veröffentlichung wird der Beschluss des Vorstands, dem der
Aufsichtsrat zugestimmt hat und auf dessen Grundlage er einen gleichlautenden
Beschluss gefasst hat, veröffentlicht und die beabsichtigte Wiederveräußerung
eigener Aktien zur Bedienung von Aktienoptionen bekannt gemacht (§ 119 Abs 9
BörseG iVm §§ 4 und 5 VeröffentlichungsV).


1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung gemäß § 65 Abs 1 Z 8
AktG: 6. Juni 2012
2. Tag und Art der Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses: 7. Juni
2012 elektronisch gemäß § 82 Abs 9 iVm Abs 8 BörseG 1989.
3. Beginn und voraussichtliche Dauer der Veräußerung eigener Aktien: 10. Mai
2019 (einschließlich) bis 31. Dezember 2019 (einschließlich).
4. Aktiengattung, auf die sich die Veräußerung eigener Aktien bezieht: auf
Inhaber lautende stimmberechtigte nennbetragslose Stückaktien.
5. Beabsichtigtes Volumen (Stücke) der Veräußerung eigener Aktien,
insbesondere auch Anteil der zu veräußernden eigenen Aktien am
Grundkapital: 35.000 auf Inhaber lautende stimmberechtigte nennbetragslose
Stückaktien; entspricht rund 0,371 % des Grundkapitals der Gesellschaft.
6. Höchster und niedrigster zu erzielender Gegenwert je Aktie: EUR 2.
7. Art und Zweck der Veräußerung eigener Aktien, insbesondere ob die
Veräußerung über die Börse und/oder außerhalb der Börse erfolgen soll oder
ob sie für Zwecke eines Aktienoptionsprogramms verwendet werden sollen: Die
Veräußerung der eigenen Aktien wird außerbörslich stattfinden. Die zu
veräußernden eigenen Aktien werden zur Bedienung von einem Mitglied des
Vorstands der Gesellschaft, zwei Mitglieder des Vorstands eines
Tochterunternehmens, und einer weiteren Führungskraft der Frauenthal Gruppe
zugeteilten Aktienoptionen verwendet.
8. Allfällige Auswirkung der Veräußerung eigener Aktien auf die Börsezulassung
der Aktien der Gesellschaft: keine.
9. Anzahl und Aufteilung der einzuräumenden oder bereits eingeräumten
Aktienoptionen auf Arbeitnehmer, leitende Angestellte oder Vorstands- und
Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft: In den Geschäftsjahren 2011 bis
2016 wurden vom Aufsichtsrat insgesamt 181.000 Optionen zugeteilt, wobei
35.000 noch ausübbar sind. Unter dem nach entsprechender Beschlussfassung
durch die ordentliche Hauptversammlung vom 23. Mai 2016 vom Aufsichtsrat
gemäß § 95 Abs 5 Z 10 AktG genehmigten neuen Aktienoptionsplan 2017-2021
wurden bis zum heutigen Tag insgesamt 24.000 Optionen zugeteilt, wobei
10.000 Optionen noch aussübbar werden können.


Von den im Geschäftsjahr 2016 für das Geschäftsjahr 2015 unter dem
Aktienoptionsplan 2012-2016 zugeteilten insgesamt 35.000 Optionen wurden 35.000
Optionen, die zum Bezug von 35.000 auf Inhaber lautenden, nennwertlosen
Stückaktien zum Kaufpreis von EUR 2 berechtigen, ausübbar und können von den
Optionsberechtigten bis 31. Dezember 2019 ausgeübt werden.
Die Gesellschaft wird alle weiteren Angaben im Zusammenhang mit der
Wiederveräußerung der Aktien gemäß §§ 6 und 7 VeröffentlichungsV im Internet auf
Ihrer Webseite www.frauenthal.at [http://www.frauenthal.at/] veröffentlichen.

Wien, 07.05.2019
Der Vorstand



Rückfragehinweis:
Kontakt:
Frauenthal Holding AG
Mag. Erika Hochrieser
e.hochrieser@frauenthal.at

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Rooseveltplatz 10
A-1090 Wien
Telefon: +43 1 505 42 06 -35
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Email: e.hochrieser@frauenthal.at
WWW: www.frauenthal.at
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