POL-NB: Gemeinsame Pressemitteilung des Amtes Röbel-Müritz, des Landkreises MSE und des Polizeipräsidiums Neubrandenburg zur heutigen Pressekonferenz anlässlich des Fusion Festivals 2019
Neubrandenburg (ots) – Nach der öffentlich geäußerten Kritik und den Vorwürfen verschiedener Seiten haben sich die Beteiligten heute Nachmittag in einer gemeinsamen Pressekonferenz geäußert. Vertreter des Amtes Röbel-Müritz, des Landkreises MSE und des Polizeipräsidiums Neubrandenburg nahmen während des laufenden Verwaltungsverfahrens Stellung gegenüber den eingeladenen Medienvertretern.
Im Sicherheitskonzept des Veranstalters wurden Mängel bzw. das gänzliche Fehlen maßgeblicher sicherheitsrelevanter Aspekte festgestellt. Zum Beispiel wurden das Crowdmanagement (Kontrolle von Menschenmassen), Entfluchtungs- und Räumungskonzepte, baurechtliche Genehmigungen wie etwa Nutzung der Hangars, Beleuchtungs- und Beschallungstechnik, Kommunikationspläne, Maßnahmen zum Jugendschutz und eine ausreichende Anzahl von Sicherheits- und Ordnungsdienstmitarbeitern nicht oder nur unzureichend benannt. Mehrfache Gespräche haben leider nicht zum Konsens zwischen Veranstalter und zuständigen Behörden geführt.
Andreas Sprick, Leiter des für das Verfahren zuständigen Amtes Röbel-Müritz:
“Der Veranstalter wird seit November 2018 auf die notwendige Umsetzung der Versammlungsstättenverordnung M-V und die zu erfüllenden aktuellen Sicherheitsstandards im Sicherheitskonzept der Fusion-Veranstaltung hingewiesen. Bis zum 28. Februar 2019 sollten die Anmeldung der Veranstaltung und des Zelt- und Campingplatzes erfolgen sowie das Sicherheitskonzept vorgelegt werden, um ein ordnungsgemäßes Prüfen der Unterlagen durch die jeweiligen Fachbehörden zu ermöglichen. Bis zu diesem Termin wurden uns jedoch lediglich Entwürfe vorgelegt.”
(Anmerk. d. Verf.) Mehrfach wurden dem Veranstalter neue Fristen gesetzt, ein nach den Hinweisen der Sicherheitsbehörden überarbeitetes Sicherheitskonzept vorzulegen. Das letztlich am 16.04.2019 durch den Veranstalter vorgelegte Sicherheitskonzept entspricht diesen Ansprüchen nicht. Aus diesem Grunde hat sich das Amt Röbel/Müritz entschieden, den Veranstalter mit Schreiben vom 02. Mai zur beabsichtigten Versagung anzuhören.
“Mit der Anhörung zur Untersagung der Fusion 2019 vom 2. Mai 2019 wurde der Veranstalter auf die zu klärenden und nachzubessernden Punkte hingewiesen. Bis zum 16. Mai 2019 hat der Veranstalter nun die Möglichkeit, eine Problemlösung darzulegen. Aktuell scheitert eine Durchführung an fehlenden gesetzlichen Voraussetzungen. Die entsprechenden Auflistungen der Fachämter und die Stellungnahmen der Polizei für die notwendigen Änderungen und Ergänzungen liegen dem Veranstalter vor.”
Heiko Kärger, Landrat des Landkreises MSE:
“Es liegt nicht im Interesse des Landkreises oder sonst einer Behörde, die Fusion nicht stattfinden zu lassen. Sicherheitskonzepte müssen aber gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Der Veranstalter kann und wird die Anforderungen lösen, wenn er es denn möchte. Es gibt weiterhin offene Fragen, die beleuchtet werden müssen, zum Beispiel im Bau-, Jugend- und medizinischen Bereich. So geht es unter anderem um die Hangars, den Einlass von Minderjährigen oder plötzlich auftretende medizinische Probleme, wie beispielsweise bei einer Epidemie, zu der es abgestimmte Maßnahmen zu Szenarien geben muss. Was die Flucht- und Rettungswege betrifft, liegen vom Veranstalter bis dato keine Lösungsvorschläge vor.
Die Zeiten ändern sich auch. Wer hätte vor vier Jahren gedacht, dass wir heute Weihnachtsmärkte bestreifen. Und “Notre Dame” hat Jahrhunderte nicht gebrannt und die Firma, die in der Kathedrale gearbeitet hat, hat auch schon jahrelange Erfahrung – und dennoch ist jetzt etwas passiert.
Für mich gehört zu einer Kulturveranstaltung auch der freie Zugang für die Polizei dazu. Das ist zumindest meine persönliche Meinung. Es geht hier um das Einvernehmen mit allen Sicherheitskräften. Und das gibt es hier bisher nicht.
Wir haben eine Verantwortung, alle Besucher vor allen sichtbaren Gefahren zu schützen. Und diese müssen wir wahrnehmen. Wenn man eine Gefahr sieht und nicht darauf reagiert – das halte ich für sträflich.”
Nils Hoffmann-Ritterbusch, Polizeipräsident des Polizeipräsidiums Neubrandenburg:
“Meine Behörde hat eine Stellungnahme zum vorgelegten Sicherheitskonzept abgegeben, die offenbar deutlich, so wie ich, in die Kritik geraten ist. Der polizeiliche Wille ist nicht, die Fusion zu verbieten, sondern auf ein Sicherheitskonzept hinzuwirken, das Gewähr dafür bietet, eine möglichst gefahrlose Veranstaltung durchführen zu können. Seit November 2018 gab es immer wieder Gespräche mit dem Veranstalter über bestehende Anforderungen an ein Sicherheitskonzept für Großveranstaltungen. Wir haben seitdem immer wieder auf Defizite aufmerksam gemacht, von denen jetzt der Eindruck vermittelt wird, sie seien neu. Wenn wir diese Defizite feststellen, was sollen wir tun? Weggucken? Vielleicht nicht immer alles so genau nehmen? Wie viel Kompromiss verträgt Sicherheit?! Wer die Probleme erkannt hat und nicht reagiert, der gehört im Unglücksfall zu Recht auf die Anklagebank.
Natürlich kann ich aus der emotionalen Sicht des Besuchers nachvollziehen, dass unsere Bewertungen auf Unverständnis stoßen. Wir müssen aber ausschließlich die Sicherheitsaspekte bewerten und geltende Bestimmungen beachten. Da dürfen für Sicherheitsbehörden weder emotionale, wirtschaftliche noch andere Aspekte im Vordergrund stehen.
Losgelöst von einer großen Zahl an offenen Fragen: Es kann doch niemand ernsthaft an der Notwendigkeit zweifeln, dass Sicherheitsbehörden, Rettungskräfte und Polizei jederzeit einen freien Zugang zum Gelände haben müssen. Wir wollen doch nicht in jedes Zelt gucken, alle Taschen kontrollieren oder mit massiver Polizeipräsenz das Kulturerlebnis stören. Wir wollen schnell, bei jedem Bedarf handlungsfähig sein. Selbstverständlich sind wir uns darüber im Klaren, dass wir mit unserer Anwesenheit im Zweifel einen geplanten Anschlag oder bestimmte Straftaten nicht zwingend verhindern können – aber wir wissen auch: Präsenz hemmt!
Die Polizei ist auf bekannten Festivals gern gesehener Kooperationspartner. Dass auf all diesen Festivals kein ausgelassenes Feiern möglich ist, habe ich noch nie gehört. Überall geht es mit Polizei auf dem Gelände. Nur bei der Fusion nicht?!
Letztlich muss ich auch morgen noch in den Spiegel schauen können. Wenn Menschen zu Schaden kämen, könnte ich das nicht mehr.”
Auf Nachfrage, ob die Polizei zu dem Kompromiss bereit wäre, neben dem “Backstage-Bereich zwei” eine mobile Wache einzurichten, erklärte Peter Handsche, Leiter des Ordnungsamtes des Landkreise MSE: “Das war sogar die favorisierte Variante der Behörden dort ein Lagezentrum der Rettungskräfte aufzubauen. Das hatte der Veranstalter abgelehnt, weil er keine Wachwechsel über das Gelände wollte. Weitere Alternativvorschläge hat der Veranstalter ebenso abgelehnt.”
Die Anhörungsfrist des laufenden Verwaltungsverfahrens endet am 16. Mai 2019. Alle beteiligten Vertreter der Behörden und Ämter hoffen weiterhin, einen Konsens mit dem Veranstalter finden zu können, damit die Fusion 2019 stattfinden kann.
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Nicole Buchfink
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