Gesundheitsberuferegister- Registrierung noch bis Ende Juni möglich

Wien (OTS) – Die Registrierung im Gesundheitsberuferegister ist Voraussetzung für die Ausübung des jeweiligen Gesundheitsberufes. Personen, die zu diesem Zeitpunkt ihren Beruf bereits ausüben, haben für die Antragstellung bis spätestens 30. Juni 2019 Zeit. „Mit der Schaffung des Gesundheitsberuferegisters ist uns ein wichtiger und bedeutender Schritt in Richtung Patienten- und Qualitätssicherheit gelungen“, erklärt Bundesministerin Mag. Beate Hartinger-Klein und macht ebenfalls darauf aufmerksam sich noch fristgerecht zu registrieren.****

Das Gesundheitsberuferegister macht die beruflichen Qualifikationen der Angehörigen der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe und der gehobenen medizinisch-technischen Dienste einsehbar. Durch den öffentlichen Teil werden Transparenz und Nachvollziehbarkeit für Berufsangehörige, Patienten und Patientinnen und Dienstgeber geschaffen. Auch für die regionale und bundesweite Bedarfsplanung können die Daten des Registers herangezogen werden. „Mit dem Gesundheitsberuferegister schaffen wir Transparenz für die Patientinnen und Patienten. Das erleichtert die Auswahlmöglichkeit und informiert über Zusatzqualifikationen der Berufstätigkeiten in der Gesundheits- und Krankenpflege“, erklärt Bundesministerin Hartinger-Klein abschließend.

Die Registrierung hat am 1. Juli 2018 begonnen. Derzeit haben bereits rund 161.000 Angehörige der zehn betroffenen Berufsgruppen die Registrierung beantragt; davon wurden schon ca. 140.000 Personen in das Gesundheitsberuferegister eingetragen.

Für Personen, die am 1. Juli 2018 (noch) nicht im Berufsleben standen, ist die Eintragung in das Gesundheitsberuferegister Voraussetzung für die Berufsberechtigung. Dies bedeutet, dass sie sich vor Aufnahme der Berufstätigkeit registrieren lassen müssen.

Registrierungsbehörden sind die Bundesarbeitskammer und die Gesundheit Österreich GmbH.

Nähere Informationen finden sich unter:

[https://www.gesundheit.gv.at/professional/gbr/gesundheitsberuferegis
ter]
(https://www.gesundheit.gv.at/professional/gbr/gesundheitsberuferegis
ter)
[gbr.goeg.at] (https://gbr.goeg.at/) und
[https://www.arbeiterkammer.at/gbr] (http://)

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Axel Ganster, MAS
Pressesprecher von Sozialministerin Beate Hartinger-Klein
+43 (1) 71100-86 2456
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