
Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Das Verbot für die Zeitarbeit ist diskriminierend und kurzsichtig
Berlin (ots) – Anlässlich der ersten Lesung des Regierungsentwurfs für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz im Deutschen Bundestag erklärt Sebastian Lazay, Präsident des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister e. V. (BAP):
„Das geplante Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist für den Wirtschaftsstandort Deutschland längst überfällig, hat jedoch in seiner aktuellen Fassung eine immense Schwachstelle: Es schließt die Zeitarbeitsbranche bei der Anwerbung von Fachkräften aus Drittstaaten aus. Das ist nicht nur diskriminierend, sondern angesichts von Fachkräftemangel und digitalem Wandel auch kurzsichtig. Die Erfahrung und Expertise der Personaldienstleister könnten kleinen und mittelständischen Unternehmen helfen, geeignete Fachkräfte außerhalb der EU zu rekrutieren. Zusätzlich könnten die Zeitarbeitsunternehmen den beim digitalen Wandel dringend benötigten IT-Fachkräften aus Drittstaaten, die jedoch des Öfteren im Projektbereich nur für kürzere Zeit gebraucht werden, eine langfristige Beschäftigungsperspektive in Deutschland bieten. Die Einwanderung von Fachkräften gesetzlich zu fördern und gleichzeitig jenen Wirtschaftszweig auszuschließen, der dafür bestens geeignet ist, ist paradox.
Um Personalengpässe zu vermeiden, muss das Verbot für die Zeitarbeit im Fachkräfteeinwanderungsgesetz fallen. Der BAP fordert deshalb im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens die Streichung dieser Sonderbestimmung im Aufenthaltsgesetz.“
Über den BAP:
Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) ist die führende Interessenvertretung der Zeitarbeitsbranche in Deutschland. Im BAP sind ca. 2.000 Mitglieder mit über 4.600 Personaldienstleistungsbetrieben organisiert. Informationen zum Verband finden Sie unter www.personaldienstleister.de.
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