Gefährder-Anwalt: Vorwürfe gegen das Innenministerium
Hamburg (ots) – Wenige Tage vor der offenbar bevorstehenden Abschiebung eines mutmaßlichen Gefährders aus Göttingen erhebt dessen Anwalt Vorwürfe gegen Niedersachsens Innenministerium. Die Abschiebung seines Mandanten sei unrechtmäßig, sagte Hans-Erik Schumann im NDR. Die Behörde habe keine eindeutigen Beweise für eine islamistische Gesinnung seines Mandanten geliefert: “Mein Mandant ist nicht radikalisiert.”
Der 29 Jahre alte Ahmet Karakas besitzt die türkische Staatsbürgerschaft, ist aber in Deutschland geboren. Er sitzt seit März in Langenhagen im Abschiebegefängnis. Das Land Niedersachsen will ihn in die Türkei abschieben und dafür eine Spezialvorschrift aus dem Aufenthaltsgesetz anwenden, den Paragraphen 58a. Er ermöglicht bei nachgewiesenem Terrorismusverdacht die Abschiebungen von islamistischen Gefährdern, die keinen deutschen Pass besitzen. Der Rechtsweg ist verkürzt: Einzige Instanz ist das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Rechtsanwalt Schumann kritisiert, im Falle seines Mandanten werde diese Rechtsnorm missbraucht. Sein Mandant sei kein islamistischer Gefährder. Dem Innenministerium gehe es nur darum, eine unerwünschte Person loszuwerden, die zwar eine kriminelle Vergangenheit habe, der aber kein Terrorbezug nachgewiesen werden könne. Die Anwendung der Vorschrift sei deshalb verfassungswidrig, sagt Schumann.
Niedersachsens Innenministerium weist diesen Vorwurf zurück. Man habe sich präzise an die Maßstäbe von Gesetz und Rechtsprechung gehalten, sagte Ministeriumssprecher Philipp Wedelich im NDR: “Nach unserer Bewertung geht von dieser Person eine terroristische Gefahr und auch eine besondere Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland aus.” Konkrete Fragen wollte das Innenministerium mit Blick auf das laufende Verfahren nicht beantworten.
Nach gemeinsamen Recherchen von “Hallo Niedersachsen” und NDR Info war Ahmet Karakas nach seinem Umzug von Kassel nach Göttingen im Sommer vergangenen Jahres ins Visier der Polizei geraten. Er hatte dort Kontakte zu Personen, die von der Polizei extremistischen Islamistenkreisen zugerechnet werden. Ein erheblicher Teil der Erkenntnisse stammt nach NDR Informationen aus abgehörten Telefongesprächen. Zur Last gelegt werden Ahmet Karakas abstrakte Gewaltphantasien gegenüber Polizeibeamten, die er in Telefonaten mit seiner Familie nach einer Hausdurchsuchung äußert. Konkrete Verabredungen zu politisch motivierten Straftaten gibt es in den Protokollen nach NDR Informationen nicht, auch keine politischen Gesprächsinhalte.
Der in Kassel geborene Ahmet Karakas ist bei der Polizei kein Unbekannter. Sein Straftatenregister ist lang: Es geht um gemeinschaftlichen Diebstahl, gefährliche Körperverletzung, Nötigung, gemeinschaftlichen Raub, häusliche Gewalt und vieles mehr. Er gehörte in Kassel zunächst der Türsteher-, dann der Rockerszene an. Niedersachsens Behörden attestieren ihm ein impulsives Auftreten und hohe Gewaltbereitschaft.
Die Einschätzung, sein Mandant sei ein radikaler und gewaltbereiter Islamist, hält Anwalt Schumann vor allem aus einem Grund für falsch: “Wenn schon alles abgehört wurde, warum gibt es keinen einzigen konkreten Hinweis auf Islamismus, auf Salafismus, auf Ablehnung von Ungläubigen?” Auch die deutsche Lebenspartnerin von Ahmet Karakas, Dureen Gerke aus Göttingen, bestreitet eine islamistische Gesinnung. Dagegen sprächen schon ihre konkreten Lebensumstände: “So wie ich mich kleide, das würde doch kein Islamist mitmachen.” Und noch ein Argument führt sie an: “Wir haben einen Hund und der darf sogar mit ins Bett. Das passt doch nicht zu einem Salafisten.” Hunde gelten unter strenggläubigen Muslimen als unreine Tiere.
Die Schwester von Ahmet Karakas beschreibt ihre Bruder als lebenslustigen Draufgänger, dem Prahlerei und Unbedarftheit immer wieder zum Verhängnis geworden seien, so sei es auch hier. Sie hat auf die Schnelle Unterschriften im Freundes- und Bekanntenkreis gesammelt: “Ahmet ist kein Islamist” haben rund 200 Menschen unterschrieben.
Ahmet Karakas ließ sich in der Abschiebehaft von einem NDR Team interviewen. Vor laufender Kamera sagt er: “Ich habe erst hier im Gefängnis von meinem Anwalt erfahren, was die Scharia überhaupt ist. Ich wäre der letzte, der so leben will, wie die Scharia es vorschreibt.” Das Verfahren gegen ihn bezeichnete er als “ganz großen Irrtum”. Er sei auch bereit, eine Fußfessel zu tragen oder im Hausarrest zu leben, er habe nichts zu verbergen.
Das Amtsgericht Hannover hatte bei einem Haftprüfungstermin eine Beschwerde gegen die Festsetzung von Karakas zurückgewiesen. Das Bundesverwaltungsgericht wird möglicherweise in dieser Woche über die Abschiebung entscheiden.
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