Viel Geld zurück von der gekündigten Lebensversicherung
Vaduz, Liechtenstein (ots) – Widerrufen statt kündigen.
Wer dringend Geld braucht, greift bisweilen auf das Eingemachte zurück und kündigt Renten- oder Lebensversicherung. Zu einem hohen Preis: Der von der Versicherung erstattete Rückkaufswert bedeutet meist eine hohe Einbuße für den vorzeitig Kündigenden.
Was viele nicht wissen: Widerrufen statt kündigen kann sich lohnen und den Kunden weit besserstellen. Auch nachträglich. Denn viele Versicherer haben ihre Kunden nicht richtig über das Widerspruchs- oder Rücktrittsrecht belehrt. In einem Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) diese Praxis bemängelt. Das eröffnet in diesen Fällen Verbrauchern die Möglichkeit, noch heute zu widersprechen – selbst wenn der Rückkauf bereits abgeschlossen ist.
Wer zwischen 29. Juli 1994 und 31. Dezember 2007 eine (fondsgebundene) Lebens- oder Rentenversicherung nach dem so genannten Policenmodell abgeschlossen hat, kann diese oft noch rückabwickeln. Das kann auch Riester- und Rürupverträge betreffen. Die zuvor im Vertrag vereinbarten Rückkaufklauseln greifen dann nicht mehr – zum Vorteil des Kunden. Der Versicherer zahlt dann die eingezahlten Beiträge vollständig zurück – und darüber hinaus auch noch Zinsen. Unter Umständen darf der Versicherer noch bestimmte Posten davon abziehen.
Diese Regelung schließt Verträge ein, bei denen der Versicherte längst gekündigt und bereits einen Rückkaufswert erhalten hat. Dem kann noch im Nachhinein widersprochen und eine Rückabwicklung verlangt werden.
Der sogenannte Rückkaufswert verrechnet in der Regel die Einzahlungen mit den für die Versicherung über die gesamte Laufzeit anfallenden Kosten und durch die vorzeitige Kündigung entgangenen Vorteile. Vor allem in der Anfangsphase eines Vertrages ließen sich das die Versicherer durch beachtliche Abzüge hoch vergüten. Im Falle der Rückabwicklung werden Kosten und entgangene Vorteile nicht fällig. Dem Verbrauchern fällt deshalb der gesamte Betrag seiner Einzahlungen zurück. Zudem kann er sich Abschlussprämien und Verwaltungskosten erstatten lassen. Wer höhere Beiträge wegen häufigerer Zahlungsraten aufgewendet hat, kann auch diese Differenz zurückfordern. Gleiches gilt für die erzielte Verzinsung.
Allerdings versuchen die Versicherungsgeber, den Widerruf abzuwehren. Die Internationale Verbraucher Anstalt (IVA) hat eine Möglichkeit geschaffen, die das Verfahren sehr erleichtert. Es genügt, die Unterlagen digitalisiert (Scanner, Copyshop) bei der IVA hochzuladen, oder einen Besuch zuhause zu vereinbaren. Dort prüft man mit Hilfe von Fachanwälten die rechtliche Stellung des Kunden und wickelt auf Wunsch alles Weitere ab. Nach Abschluss des Verfahrens erhalten die Auftraggeber ihr gesamtes durch die Rückabwicklung erzieltes Geld zurück; Abzüglich eines Erfolgshonorars für die IVA.
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