Gewalt gegen Beschäftige: Gesundheitliche Folgen versichert
Hamburg (ots) – Viele Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflege- und Betreuungseinrichtungen erleben in ihrem Arbeitsalltag verbale oder körperliche Gewalt. Aber längst nicht alle wissen, dass bei solchen Vorfällen unter Umständen die gesetzliche Unfallversicherung greift. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) gibt ihren Mitgliedsunternehmen Tipps, wann Extremerlebnisse gemeldet werden sollten. Außerdem hat sie einen neuen Präventionsratgeber herausgebracht und informiert bei ihrem diesjährigen Fachkongress „BGW forum – Gesundheitsschutz in Krankenhaus und Klinik“ zum Thema.
Versicherungsschutz
„Verursacht ein Gewaltvorfall im Zusammenhang mit der Arbeit einen körperlichen Schaden oder eine psychische Erkrankung, handelt es sich versicherungsrechtlich um einen Arbeitsunfall“, erklärt Claudia Drechsel-Schlund, Reha-Expertin der BGW. „Je nach Einzelfall kann das auch bei verbalen Übergriffen gegeben sein.“
Die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse sorgt dann für die bestmögliche medizinische Behandlung und kümmert sich mit allen geeigneten Mitteln darum, dass der oder die betroffene Versicherte wieder am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben kann. Das gilt auch bei psychischen Folgen eines Übergriffs.
Erste Hilfe für die Psyche
Hilfe erhalten Betroffene nach Extremerlebnissen bei der Arbeit bereits, bevor gesundheitliche Folgen sichtbar werden.
– Die BGW bietet ihren Versicherten in solchen Situationen
beispielsweise telefonisch-psychologische Beratung. – Alternativ können Betroffene bis zu fünf probatorische Sitzungen
bei ärztlichen oder psychologischen Physiotherapeutinnen oder
-therapeuten zur psychischen Stabilisierung wahrnehmen. Wenn anschließend aufgrund des selbst erlittenen oder miterlebten Vorfalls eine psychotherapeutische Weiterbehandlung erforderlich ist, wird diese ebenfalls gewährt.
Wann Gewaltereignis melden?
Meldepflichtig sind Gewaltvorfälle – wie andere Arbeitsunfälle auch, wenn sie mehr als drei Kalendertage Arbeitsunfähigkeit verursachen. Doch bei Gewalt- und anderen Extremereignissen können psychische Folgen zeitverzögert auftreten. Deshalb empfiehlt die BGW ihren Mitgliedsbetrieben:
1. Extremereignisse immer melden: insbesondere schwere Körperverletzungen, Sexualdelikte oder (Raub-)Überfälle, auch auf dem Arbeitsweg. Dabei müssen auch Beschäftigte berücksichtigt werden, die das Geschehen miterlebt oder Betroffenen geholfen haben und dadurch ebenfalls psychisch belastet sein können.
2. Gewaltereignisse immer dann melden, wenn psychische Auffälligkeiten bei direkt oder indirekt betroffenen Beschäftigten bemerkbar werden.
3. Bei häufigem Auftreten von Gewalt- oder Extremereignissen im Betrieb individuell Kontakt mit der BGW aufnehmen.
Zu beachten ist dabei: Sofern keine Meldepflicht für den jeweiligen Arbeitsunfall besteht, muss für eine fallbezogene Meldung an die Berufsgenossenschaft die Zustimmung der betreffenden versicherten Person vorliegen.
Neuer Präventionsratgeber erschienen
Wie Unternehmen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege Übergriffen auf Beschäftigte bestmöglich vorbeugen können, was nach einem Vorfall zu tun ist und welche Unterstützung die BGW ihren Mitgliedsbetrieben und Versicherten bietet, zeigt die neue Broschüre „Prävention von Gewalt und Aggression gegen Beschäftigte“. Zu finden ist sie – wie weitere Informationen zum Thema – unter www.bgw-online.de/gewalt.
Veranstaltungstipp: BGW forum 2019
Im Rahmen ihres diesjährigen Fachkongresses „BGW forum – Gesundheitsschutz in Krankenhaus und Klinik“ veranstaltet die Berufsgenossenschaft am 2. September in Hamburg ein Satellitensymposium „Gewalt gegen ärztliches und medizinisches Fachpersonal“. Beim Kongress selbst steht am 3. September ein Plenum zur Prävention von Gewalt gegen Beschäftigte im Krankenhaus auf dem Programm. Weitere Informationen finden Interessierte unter www.bgwforum.de.
Diese Pressemitteilung finden Sie auch im BGW-Pressezentrum unter http://www.bgw-online.de/presse. Dort finden Sie zudem weitere aktuelle Meldungen und die Möglichkeit, diese per E-Mail-Service zu abonnieren.
Über die BGW
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist die gesetzliche Unfallversicherung für nicht staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege. Sie ist für über 8,5 Millionen Versicherte in mehr als 645.000 Unternehmen zuständig. Die BGW unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe beim Arbeitsschutz und beim betrieblichen Gesundheitsschutz. Nach einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall sowie bei einer Berufskrankheit gewährleistet sie optimale medizinische Behandlung sowie angemessene Entschädigung und sorgt dafür, dass ihre Versicherten wieder am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben können.
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