20 Jahre Österreichische Privatuniversitäten: Präsentation aktueller Entwicklungen und Forderungen

Im Rahmen eines Pressegesprächs wurden heute aktuelle Studienangebote, Forderungen und Ziele vorgestellt.

Wien (OTS) – Vor genau 20 Jahren, im Jahr 1999, wurde das Bundesgesetz zur Gründung von Privatuniversitäten beschlossen. Seitdem hat sich der Sektor sehr erfolgreich entwickelt: Im ersten Halbjahr 2019 startete die Bertha von Suttner Privatuniversität ihren Studienbetrieb. Dadurch stieg die Gesamtzahl der österreichischen Privatuniversitäten auf nunmehr 14; weitere sind in Planung. Über 18.197 Absolventen haben bislang ihren Abschluss an einer Privatuniversität gemacht. Die Statistik des Studienjahres 2018/19 bestätigen einen Zuwachs von rund 7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Aktuell sind 14.446 Studierende an Privatuniversitäten inskribiert. Der Präsident der Österreichischen Privatuniversitäten-Konferenz (ÖPUK), Karl Wöber, schilderte heute im Rahmen der Pressekonferenz die Ergebnisse im Detail: „Besonders profitiert haben die medizinischen Privatuniversitäten und die Privatuniversitäten mit neuen Studienangeboten, wie etwa die Karl Landsteiner Privatuniversität mit einem Plus von 29,7 Prozent, die Sigmund Freud Privatuniversität mit einem Plus von 19,3 Prozent, die Privatuniversität Schloss Seeburg mit einem Anstieg von 11,5 Prozent, die New Design Private University mit einem Zuwachs von 11 Prozent und die Danube Private University mit einem Anstieg von 10,4 Prozent. Die Anzahl der Studierenden aus der EU ist allgemein mit 13,4 Prozent am stärksten gestiegen. Die Anzahl der inländischen Studierenden ist um 5,4 Prozent gestiegen.“

Qualitätskriterien und Finanzierungsformen

Insgesamt haben sich die Privatuniversitäten in Österreich gut etabliert, das betonte auch Elmar Pichl, Leiter der Hochschulsektion im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMWF):„Privatuniversitäten haben sich in den letzten 20 Jahren in Österreich erfolgreich etabliert. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zum österreichischen Hochschulsystem und sind in der Governance desselben entsprechend mitzudenken. Doch auch nach zwei Jahrzehnten zeichnen sich Notwendigkeiten und Möglichkeiten zur Weiterentwicklung der regulatorischen Rahmenbedingungen für den Sektor der Privatuniversitäten ab. Daran gilt es gemeinsam zu arbeiten.“ Aus der Sicht der Österreichischen Privatuniversitäten-Konferenz ist diese positive Entwicklung nicht nur dem Fleiß jeder einzelnen Privatuniversität zu verdanken, sondern auch verschiedenen strategischen Maßnahmen des Ministeriums, die zur erfolgreichen Entwicklung der Privatuniversitäten beigetragen haben: Das Zusammenführen des Aufgabenbereiches von ursprünglich drei getrennten Qualitätssicherungsagenturen in der „AQ Austria“ 2012 trägt kontinuierlich zu einem steigenden Bewusstsein über die hohen Qualitätsanforderungen an Privatuniversitäten bei; die Aufnahme der ÖPUK in die Hochschulkonferenz 2014 hat eine neue Qualität des Dialogs mit anderen Stakeholdern des österreichischen Hochschulraums ermöglicht. Erwähnenswert sind außerdem der Zugang der Privatuniversitäten zu öffentlich ausgeschriebenen Forschungs-, Technologie-, Entwicklungs- und Innovationsprogrammen des Bundes (PUG Novelle 2012), die Aufnahme der Studierenden österreichischer Privatuniversitäten in die österreichische Hochschülerinnen und Hochschülerschaft (Novelle des HSG 2014), die Aufnahme der Privatuniversitäten in die Delegiertenversammlung des FWF (Wissenschaftsfonds Novelle 2015) und in die NQR Steuerungsgruppe (NQR Gesetz 2016).

Von Seiten des BMBWF gilt es in der Zukunft, an den verschiedenen Aspekten der Qualitätssicherung weiterzuarbeiten, Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen und darauf zu achten, dass das Mengenwachstum nicht etwaige strukturelle Herausforderungen überdeckt, erklärt der zuständige Sektionschef Elmar Pichl im Rahmen der heutigen Pressekonferenz. „Außerdem wäre es eventuell sinnvoll, die eine oder andere Überreglementierung zurückzunehmen und die derzeit in Österreich geltende rechtliche Systematik zu überdenken, die es nur erlaubt ,private Universität‘ zu sein, während es nicht möglich ist, einfach als private Hochschule zu starten“,so Pichl.

Fünf Forderungen der ÖPUK

Für eine weitere positive Entwicklung der österreichischen Privatuniversitäten sind aus der Sicht der Privatuniversitäten fünf Forderungen von besonderer Bedeutung:

1. Die Privatuniversitäten halten die Verbesserung der Rahmenbedingungen bei der Entwicklung von internationalen Angeboten für außerordentlich wichtig. „Wir wünschen uns neben der Mobilitätsstrategie eine echte Internationalisierungsstrategie der österreichischen Bundesregierung in der die Anwerbung und Standortbindung von internationalen Studierenden im Zentrum der Bemühungen steht. Die überwiegende Anzahl der Privatuniversitäten ist bereit, sich den damit verbundenen Herausforderungen zu stellen“, erklärte ÖPUK-Präsident Karl Wöber.

2. Die Privatuniversitäten fordern faire Wettbewerbsbedingungen, insbesondere im Inland. Die ÖPUK fordert in diesem Zusammenhang dieselben Qualitätssicherungsverfahren für alle Anbieter von Lehrgängen der Weiterbildung, die zu einem akademischen Grad führen und gegen Entgelt angeboten werden. „Insbesondere was die Weiterbildungsprogramme (Universitätslehrgänge) betrifft, gibt es in Österreich
qualitätshemmende Wettbewerbsverzerrungen die beseitigt werden müssen“, meinte Wöber.

3. Die ÖPUK fordert mehr Mitspracherechte in wichtigen Gremien. Nach 20-jährigen Bestehen der Privatuniversitäten gibt es in Österreich mittlerweile zahlreiche anerkannte Expertinnen und Experten, die über ein spezielles Wissen über den privaten Hochschulsektor verfügen, das in vielen Gremien nicht genutzt wird.

4. Für die Entwicklung der Privatuniversitäten ist die Autonomie eine wichtige Voraussetzung für die Innovationskraft des Sektors. Die Gestaltungsfreiheit der Privatuniversitäten ist ein hohes Gut und muss gefördert werden. „Akkreditierungsvorgaben betreffend Organisation und Qualitätsmanagement sollen sich allgemein an international führenden Hochschulen und nicht nur am in Österreich geltenden Universitätsgesetz für staatliche Universitäten orientieren“, so Wöber.

5. Die Privatuniversitäten wollen keine Bundesmittel, jedoch eine ministerielle Unterstützung ihrer Anliegen gegenüber bildungspolitischen Vertreterinnen und Vertretern in der Europäischen Union. Dazu gibt es zahlreiche Anlässe wie z.B. ausländische Hochschulen die in Österreich Studien gegen Entgelt anbieten ohne dieselben Akkreditierungsanforderungen wie österreichische Hochschulen zu erfüllen.

Den gesamten Pressetext sowie alle Unterlagen der Pressemappe gibt es [hier] (https://www.ots.at/redirect/oepuk1).

Mag. Christina Badelt, ÖPUK-Pressearbeit
Tel.: 0650 55 69 353
E-Mail: presse@oepuk.ac.at

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