Praktikanten-Trick: Ukrainische Studenten als billige Erntehelfer
Potsdam (ots) – Nach Informationen von „rbb24 Recherche“ werden immer mehr ukrainische Studenten als angebliche Praktikanten bei der Ernte in Brandenburg eingesetzt.
Die Studenten werden über Vermittlungsagenturen in der Ukraine angeworben. Als Nicht-EU-Bürger benötigen Ukrainer ein Visum und eine Arbeitserlaubnis. Für studentische Praktika gelten geringere Hürden. Voraussetzung ist, dass dabei studienfachbezogene berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen vermittelt werden.
Nach Informationen der „Fachstelle für Migration und Gute Arbeit“ in Brandenburg stießen die Mitarbeiter im vergangenen Jahr nur vereinzelt auf „studentische Hilfskräfte“, sagte Magdalena Stawiana von der Fachstelle. Doch in diesem Jahr „haben wir sie massenhaft getroffen“, erklärte sie weiter im Interview.
rbb24-Recherche liegen Informationen vor, dass auch bei einem der größten Spargelproduzenten Deutschlands, der Thiermann-Gruppe, ukrainische Studenten als Erntehelfer eingesetzt wurden, die dort angeblich ein Praktikum absolvierten. Die „Domstiftsgüter Brandenburg Spargel- und Beerenfrüchte GmbH& Co. KG“ hatte für den Einsatz von Studenten eine Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit erhalten. Voraussetzung war unter anderem, dass die Studenten ein „studienfachbezogenes Praktikum“ absolvieren und dafür 9,19 Euro Stundenlohn erhalten.
Nach rbb24-Recherche vorliegenden Fällen wurde den Studenten jedoch ein Stücklohn von 50 Cent pro Kilo gezahlt. In einem konkreten Fall habe der errechnete Lohn pro Stunde bei weniger als 6 Euro gelegen, so die „Fachstelle für Migration und Gute Arbeit“. Für Magdalena Stawiana ist das eine neue Methode, „ein Türöffner, um billige Arbeitskräfte zu gewinnen“.
Heinrich Thiermann reagierte schriftlich auf die Vorwürfe und wies sie zurück: „Jeder Arbeitnehmer erhält einen Grundlohn auf Basis der Erntemenge. (…) Wird der Mindestlohn damit nicht erreicht, erfolgt ein Ausgleich zum entsprechenden Mindestlohnsatz.“ Auch seien Lehrinhalte entsprechend der Bundesagentur für Arbeit vorgelegten Praktikumsplan vermittelt worden.
Die Bundesagentur für Arbeit teilte rbb24 auf Anfrage mit, dass sie sich nicht zu Einzelfällen äußert. Grundsätzlich gelte jedoch: „Werden der BA Verstöße bekannt, wird die für die Ahndung und Verfolgung zuständige Zollbehörde informiert.“
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