Zum Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) / Online-Arztpraxis Zava begrüßt die Aufhebung der „Lex DrEd“ / Die Digitalisierung im Gesundheitssektor schreitet weiter voran
London/Hamburg (ots) – Der Bundesrat hat heute (28. Juni 2019) den Weg für das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) geebnet. So können Patienten ab Juli 2019 wieder frei wählen, ob sie ihr im Rahmen einer Fernbehandlung ausgestelltes Rezept bei einer Versandapotheke oder bei einer Apotheke vor Ort einlösen. Seit der Einführung der sogenannten „Lex DrEd“ 2016 durften Vor-Ort-Apotheken keine telemedizinischen Rezepte mehr annehmen.
David Meinertz, CEO der Online-Arztpraxis Zava (bisher DrEd), über die Änderung: „Das Verbot der „Lex DrEd“ wieder aufzuheben, ist eine wichtige Entscheidung, um die Telemedizin als alternativen Routineweg in die Gesundheitsversorgung weiter zu integrieren – als Ergänzung, nicht als Ersatz zum Arzt vor Ort. Deutschland braucht ein stark vernetztes Gesundheitssystem, um den Herausforderungen im Gesundheitswesen zu begegnen. Das Verbot ging besonders zulasten der Vor-Ort-Apotheken und Patienten. Dabei bietet die Digitalisierung enorme Potentiale für den gesamten Gesundheitssektor.“
Besonders in ärztlich unterversorgten oder ländlichen Regionen wirken sich die Effekte der Telemedizin positiv aus, da die ärztliche Beratung und Behandlung zeit- und ortsunabhängig erfolgt. Aber auch in den Städten schätzen Patienten den schnellen und unkomplizierten ärztlichen Rat über das Internet. David Meinertz fordert: „Ein nächster logischer Schritt ist die Erstattung telemedizinischer Leistungen, um sie für Patienten einfacher zugänglich zu machen.“
Das Ärzteteam von Zava (www.zavamed.com/de) berät und behandelt ausschließlich über das Internet. Innerhalb weniger Minuten legt der Patient sein persönliches Patientenkonto an, wählt die gewünschte Beratung aus und beantwortet online einen medizinischen Fragebogen. Der behandelnde Arzt analysiert die Informationen und stellt, falls medizinisch erforderlich, ein Rezept aus, das an eine Versandapotheke geschickt wird. „Dank der Aufhebung der „Lex DrEd“ können wir unseren Patienten bald außerdem anbieten, das Rezept elektronisch sofort an eine Vor-Ort-Apotheke zu senden. So können Patienten ihr Medikament noch am selben Tag direkt bei einer Apotheke ihrer Wahl abholen“, erklärt David Meinertz.
Jeden Monat wenden sich fast 100.000 Patienten aus Deutschland, Österreich, der Schweiz, Frankreich, Großbritannien und Irland für die telemedizinische Beratung und Behandlung an die Ärzte von Zava. Seit 2011 hat die Online-Arztpraxis über drei Millionen Beratungen und Behandlungen durchgeführt – davon allein 600.000 für Patienten aus Deutschland. Erst kürzlich hat der Telemedizin-Pionier den erfolgreichen Abschluss einer Series-A-Finanzierungsrunde mit dem niederländischen Wachstumsfonds HPE Growth bekannt gegeben. Mit dem Investment in Höhe von 28 Millionen Euro wird Zava technische und personelle Ressourcen stärken und das medizinische Portfolio erweitern. Außerdem wird die Online-Arztpraxis ihre Präsenz in bestehenden Märkten weiter ausbauen und in neue Länder expandieren. Noch im Sommer 2019 wird Zava einen Standort in Hamburg eröffnen. Zava steht kurz vor dem Eintritt in das gesetzliche Gesundheitssystem.
Über Zava
Zava ist einer der führenden Anbieter telemedizinischer Leistungen für Patienten in Deutschland und Europa. Die Online-Arztpraxis wurde 2010 von David Meinertz (CEO) und Amit Khutti in London (UK) unter dem Namen „DrEd“ gegründet, 2011 eröffnet und 2019 in „Zava“ umbenannt. Derzeit beschäftigt der Telemedizin-Anbieter rund 190 Mitarbeiter.
Die angestellten Ärzte beraten und behandeln in Deutschland über 30 Indikationen aus den Bereichen Männer- und Frauengesundheit, Innere Medizin sowie der Allgemein- und Reisemedizin. Patienten können sich 24 Stunden, 7 Tage die Woche über ihr verschlüsseltes Patientenkonto an die Online-Arztpraxis wenden. Der telefonische Patientenservice ist Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 18 Uhr unter +49(0)40 8740 8254 erreichbar.
Die Online-Arztpraxis ist bei der englischen Aufsichtsbehörde für Arztpraxen, der „Care Quality Commission“ (CQC), registriert und richtet sich unter anderem nach den Vorgaben und Empfehlungen deutscher wissenschaftlicher Institute und der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF). Eine von der CQC in 2019 durchgeführte Routinekontrolle bestätigt die hohe Sicherheit und Qualität von Zava – die Online-Arztpraxis schneidet mit einem besonders guten Testergebnis ab.
Weitere Informationen über Zava finden Sie unter: www.zavamed.com/de
Pressekontakt:
Tiffany Künster (Tiffany@zavamed.com), Telefon: +49(0)711 8998 9005
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