Straner: Freispruch vom Vorwurf der Untreue, teilbedingtes Urteil

Teilfreispruch und milde Strafe für Fohnsdorfer Exbürgermeister

Graz (OTS) – Nach bereits erreichter teilweiser Aufhebung des 2017 vom Landesgericht Leoben gegen den ehemaligen Bürgermeister der Gemeinde Fohnsdorf, Hans Straner, gefällten Urteils durch den OGH traf das Landesgericht Leoben heute im zweiten Rechtsgang ein mildes Urteil. Straner wurde vom Vorwurf der Untreue, bezogen auf verschiedene Darlehensgestionen im Zusammenhang mit der Errichtung der Therme Fohnsdorf, freigesprochen. Hinsichtlich der vom OGH bereits bestätigten zwei verbliebenen Fakten wurde Straner zu 21 Monaten Freiheitsstrafe, davon 14 Monate bedingt nachgesehen auf eine Probezeit von drei Jahren, verurteilt und nahm dieses Urteil an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

In der durch den Schöffensenat (Vorsitz Mag. Roman Weiß) und den Vertreter der Anklage (leitender Staatsanwalt Dr. Walter Plöbst) straff und fair geführten Hauptverhandlung plädierte der Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Dieter Neger, vehement für einen Freispruch hinsichtlich der aktuellen Anklagefakten. Er begründete dies damit, dass die seinem Mandanten vorgeworfenen Entscheidungen aus unternehmerischen Gesichtspunkten jedenfalls wirtschaftlich vertretbar und sogar geboten waren und der Angeklagte keinerlei Schädigungsabsicht hatte. Dadurch konnte – so der Verteidiger – der angeklagte Straftatbestand des § 153 StGB – Untreue niemals erfüllt sein. Dieser Rechtsansicht schloss sich der Schöffensenats hinsichtlich aller Fakten an.

Die im Ersturteil mit zwei Jahren und zehn Monaten verhängte unbedingte Freiheitsstrafe konnte dadurch auf die teilbedingte Freiheitsstrafe von 21 Monaten, davon 14 Monate bedingte nachgesehen, wesentlich reduziert werden.

Im Ergebnis ist Altbürgermeister Straner, bezogen auf die gesamte Gestion im Zusammenhang mit der Therme Fohnsdorf, reingewaschen. Die teilbedingte Freiheitsstrafe bezieht sich auf viele Jahre zurückliegende Entscheidungen der Gemeinde Fohnsdorf im Zusammenhang mit dem Nachlass der Lustbarkeitsabgabe der Diesel-Kinos und mit Dienstverträgen.

Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Dieter Neger, Neger/Ulm Rechtsanwälte GmbH: „Die jahrelange Beharrlichkeit der Verteidigung hat sich gelohnt. Nach Korrektur des Ersturteils, das meinen Mandanten des Amtsmissbrauchs schuldig gesprochen hatte, hat der Schöffensenats des Landesgerichtes Leoben nun ein rechtskonformes, angemessenes Urteil gefällt und die Verteidigung meines Mandanten vollinhaltlich bestätigt!“

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