Autobahn GmbH des Bundes: Tarifeinigung steht
Berlin (ots) – Ein Einkommensplus auf den Bundestarif zum Einstieg, 13. Monatsgehalt, Wechselzuschlag, Gefahren- und Erschwerniszuschläge, Boni und bessere Eingruppierungs- und Entwicklungsperspektiven – dbb und Arbeitgeber haben bei den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der neuen Autobahn GmbH des Bundes am 12. Juli 2019 in Berlin einen Durchbruch erzielt.
„Die Einigung auf einen zukunftsfähigen Tarifvertrag für die Autobahn GmbH des Bundes steht“, zeigte sich dbb Verhandlungsführer Volker Geyer, stellvertretender dbb Bundesvorsitzender und Tarifvorstand des dbb, zufrieden. „Der Übergang auf die neue Gesellschaft hat nun eine tragfähige Basis. Aufbauend auf dem TVöD gibt es viele Verbesserungen für die künftigen Beschäftigten, die nun endlich mehr Klarheit haben, wie die Geschäftsgrundlage eines Wechsels zur Autobahn GmbH aussieht. Darauf mussten die Kolleginnen und Kollegen lange warten“, so Geyer. „Diese Tarifeinigung ist deshalb so wichtig, weil sie den Weg in die Zukunft bereitet. Sie betrifft nicht nur die Beschäftigten, die von den Ländern kommen, sondern auch alle künftigen Kolleginnen und Kollegen“, ergänzte Hermann-Josef Siebigteroth, Mitglied der Geschäftsführung des dbb Bundestarifkommission und Bundesvorsitzender der Fachgewerkschaft der Straßen- und Verkehrsbeschäftigten VDStra. Nun fehlt noch der letzte Baustein: Die Klärung der Frage, wie der Übergang der Beschäftigten von der alten Tarifwelt in die neue Tarifwelt gestaltet wird. Dazu verhandeln Gewerkschaften und Arbeitgeber im Sommer einen Überleitungs-Tarifvertrag.
Die Kernpunkte der Einigung
Mehr Entgelt: Um einen Anreiz für den Übergang zu schaffen, gibt es schon heute neue Entgelttabellen für die Zeit nach dem Übergang. Ohne zu wissen, wie die allgemeine Tarifentwicklung aussieht, wird die ab März 2020 geltende Tabelle des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst des Bundes (TVöD) für die Autobahn GmbH um 3,5 Prozent bis zur Entgeltgruppe 9c aufgestockt. Ab der Entgeltgruppe 10 erfolgt eine Erhöhung um 2 Prozent. Liegt die Erhöhung in der Tarifrunde mit Bund und Kommunen im Herbst 2020 oberhalb der jetzt vereinbarten Werte, gibt es diesen Differenzbetrag zusätzlich. Ist die Erhöhung im TVöD niedriger, bleibt es bei den höheren Werten. Auch die Auszubildenden und Studierenden sollen attraktive Perspektiven bekommen, ihre Entgelte liegen zwischen 1.060 und 1.300 Euro im Monat.
13. Monatsgehalt, Unternehmensbonus und Wechselzuschlag: Der dbb konnte im Tarifvertrag ein echtes 13. Monatsgehalt durchsetzen. Statt einer anteiligen Jahressonderzahlung gibt es ein volles Gehalt. Zusätzlich gibt es ab 2023 einen Unternehmensbonus mit der garantierten Höhe von 10 Prozent auf Basis der Entgeltgruppe 10 Stufe 3, der abhängig von der Erreichung der selbstgesetzten Ziele der Autobahn GmbH steigen kann. In der Übergangsphase gibt es zudem für alle, die zur Autobahn GmbH wechseln, einen einmaligen Wechselzuschlag von 1.500 Euro.
Bessere Eingruppierungs- und Entwicklungsmöglichkeiten: Künftig werden Straßenwärter und Werkstattbeschäftigte in die Entgeltgruppe 6 eingruppiert, Meister und Techniker starten mit Entgeltgruppe 8, Ingenieure mit Entgeltgruppe 10. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt für alle Beschäftigten in Autobahn-, Straßen-, Fernmeldemeistereien und Werkstätten 38,5 Stunden, für alle übrigen 39 Stunden.
Zuschläge: Für die Tätigkeit im Gefahrraum „Autobahn“ gibt es 60 Euro pro Monat, Beschäftigte im Kolonnendienst erhalten zusätzlich einen pauschalisierten Erschwerniszuschlag von 60 Euro. Für Streckenwarte und Straßenmeister liegt dieser Zuschlag bei 25 Euro. Für den Winterdienst auf der Straße gibt es 60 Euro, für den Winterdienst in den Werkstätten 15 Euro. Wege- und Zehrgelder werden in einer Außendienstpauschale zusammengefasst. Bis 30 km Entfernung vom Arbeitsort werden 6,50 Euro Tagespauschale und ab 30 km 8,50 Euro Tagespauschale gezahlt. Erfüllt wird auch eine weitere dbb Kernforderung: die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung. Bis zum Übergang werden die Tarifparteien die Weichen für eine solche Absicherung der Beschäftigten stellen.
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