
375 Euro Zulage im ersten Bausparjahr / Riester-Bonus und Wohnungsbauprämie auch für Berufsanfänger
Potsdam (ots) – „Auszubildende und Berufsanfänger erhalten 375 Euro, wenn sie im ersten Ausbildungs- oder Berufsjahr einen Riester-Bausparvertrag abschließen“, so Werner Schäfer, Vorsitzender des Vorstandes der LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG. Wer nicht älter als 25 Jahre und unmittelbar förderberechtigt ist, muss dafür lediglich den Sockelbeitrag von 60 Euro selbst einzahlen, um die einkommensunabhängige Grundzulage von 175 Euro zu bekommen. Zusätzlich werden im ersten Jahr 200 Euro Berufseinsteigerbonus gezahlt.
Bereits ab 16 Jahre haben junge Sparer für Einzahlungen auf den Bausparvertrag Anspruch auf bis zu 45 Euro Wohnungsbauprämie (WOP). Für Beschäftige gelten Einkommensgrenzen. Attraktiv für junge Menschen: Die Wohnungsbauprämie gibt es auch dann, wenn sie ihr Bausparguthaben nach sieben Jahren Bindungsfrist nicht wohnwirtschaftlich einsetzen und über das Guthaben frei verfügen. Dies ist aber nur einmal pro Bausparer möglich.
Als Auszubildender hat man oft sogar tariflichen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (VL) vom Arbeitgeber. Bis zu 40 Euro VL können so im Monat zusätzlich auf dem Bausparvertrag gespart werden. Bei Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen kommen noch einmal maximal 43 Euro Arbeitnehmersparzulage vom Staat dazu. Ist die VL-Zahlung tarifvertraglich nicht vereinbart, können die 40 Euro trotzdem vom Arbeitgeber auf das Bausparkonto überwiesen werden. So wird die Arbeitnehmersparzulage nicht verschenkt.
Um alle Förderungen zu nutzen, empfiehlt die LBS Ost jungen Leuten, einen Riester-Bausparvertrag sowie einen zusätzlichen Bausparvertrag für WOP und VL abzuschließen. So beginnen sie nicht nur frühzeitig mit dem Vermögensaufbau, sondern sichern sich auch die günstigen Zinsen für eine künftige Finanzierung der eigenen vier Wände.
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