Deutsche Umwelthilfe erzielt Erfolg für die Saubere Luft in Aachen – Oberverwaltungsgericht weist Berufung des Landes Nordrhein-Westfalen zurück

Aachen/Berlin (ots) – Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen verpflichtet das Land NRW zur Änderung des für rechtswidrig befundenen Luftreinhalteplans von Aachen – Land muss vorsorglich weitere Maßnahmen wie Fahrverbote in den Plan aufnehmen, die eine NO2-Grenzwerteinhaltung sicherstellen – Deutsche Umwelthilfe: Nach den bisherigen Belastungswerten mit dem Dieselabgasgift wird man in Aachen um Diesel-Fahrverbote einschließlich Euro 5 nicht herum kommen – Wegweisende Entscheidung auch für die weiteren 13 Städte in NRW, in denen die DUH für die „Saubere Luft“ klagt – DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch bietet NRW-Landesregierung Gespräche zu schnellen Lösungen für weitere belastete Städte an

Im Klageverfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land Nordrhein-Westfalen für die „Saubere Luft“ in Aachen hat der Umwelt- und Verbraucherschutzverband einen weiteren wichtigen Erfolg erzielt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat die Berufung der Bezirksregierung Köln zurückgewiesen. Der Luftreinhalteplan für Aachen wurde für rechtswidrig erklärt und muss daher kurzfristig grundsätzlich nachgebessert werden. Vorsorglich sind schon jetzt Maßnahmen wie Diesel-Fahrverbote in den Plan aufzunehmen, die eine sichere Grenzwerteinhaltung gewährleisten. Die internationale Umweltrechtsorganisation ClientEarth unterstützt die Klage für „Saubere Luft“ der DUH.

Das oberste Verwaltungsgericht in NRW hat deutlich gemacht, dass der Grenzwert von 40 µg NO2/m3 als geltendes Recht zu beachten ist. Das durch den Bundestag verabschiedete „Fahrverbotsverhinderungsgesetz“, welches einen Wert von 50 µg/m3 vorsieht, ist wegen des Vorrangs des Unionsrechts unanwendbar. Der Grenzwert von 40 µg/m3 dient, so das Gericht, dem Gesundheitsschutz. Das Gericht wies sowohl die Kritik am Grenzwert als auch an der korrekten Positionierung der Messstellen zurück. Zu diesen Fragen hatte das OVG im Mai 2019 auch eine zweitägige Anhörung durchgeführt.

Nach den aktuell vorliegenden Messwerten des Dieselabgasgiftes Stickstoffdioxid (NO2) für Aachen, die auf mehreren Hauptstraßen Werte von 50 µg/m3 ergeben, wird man nach Einschätzung der DUH um Diesel-Fahrverbote nicht herumkommen. Diese Maßnahme wird nur dann zu vermeiden sein, wenn Stadt und Land kurzfristig mit anderen hoch wirksamen Maßnahmen nachsteuern, etwa eine generelle Reduktion des Individualverkehrs in der Aachener Innenstadt oder einer City-Maut, was bislang aber nicht geschieht.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Heute ist ein guter Tag für die Saubere Luft in Aachen und weiteren 13 Großstädten in Nordrhein-Westfalen. Ich hoffe, dass dieses Signal in der Landesregierung von NRW richtig verstanden und jetzt schnell und konsequent gehandelt wird. Alle Busse, Kommunal- und Landesfahrzeuge sollten kurzfristig mit funktionierender Hardware nachgerüstet werden. Von den Dieselkonzernen erwarten wir zudem eine schnelle und unkonventionelle Hilfe für die von Fahrverboten betroffenen Diesel-Besitzer. Wir laden die Landesregierung ein, sich in Gesprächen mit der DUH über kurzfristige Maßnahmen zu verständigen.“

Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt, ergänzt: „Das Mantra der Landesregierung, Fahrverbote seien in NRW unverhältnismäßig, ist mit diesem Urteil widerlegt. Es ist zu hoffen, dass das Land diese Klarstellung nutzt und alle anderen Verfahren nach Änderung der Luftreinhaltepläne und ohne weitere Urteile beendet werden können.“

Ziel der Klage der DUH ist die Einhaltung des seit 2010 EU-weit geltenden Grenzwerts für Stickstoffdioxid (NO2). Der NO2-Jahresmittelwert von 40 µg/m³ wird an den beiden Verkehrsmessstationen Wilhelmstraße (2018: 43 µg/m³) und Adalbertsteinweg (2018: 46 µg/m³) seit Jahren überschritten. Ergänzende städtische Messungen, unter anderem an der Römerstraße mit rund 51 µg NO2/m³, der Jülicher Straße mit rund 50 µg NO2/m³, der Peterstraße mit 49 µg/m³, der Roermonderstraße mit 45 µg NO2/m³ und der Monheimsallee mit 49 µg NO2/m³ zeigen, dass die Belastung in anderen Teilen der Stadt noch höher ist.

Hintergrund:

Im November 2015 hat die DUH Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen wegen anhaltender Überschreitung des NO2-Grenzwerts in Aachen eingereicht.

Das Verwaltungsgericht Aachen hatte die Bezirksregierung Köln am 8. Juni 2018 verurteilt und angeordnet, dass der Luftreinhalteplan fortgeschrieben und um Diesel-Fahrverbote ergänzt werden müsse. Dagegen hatte die Bezirksregierung Berufung eingelegt, über die nun, nach einem vorherigen Erörterungstermin im Mai 2019, am OVG Münster verhandelt wurde.

Die Entscheidung des OVG Münster für Aachen ist auch wegweisend für die weiteren Verfahren für die Saubere Luft der DUH in NRW. Neben Aachen klagt die DUH in NRW auch in Bielefeld, Paderborn, Dortmund, Hagen, Bochum, Wuppertal, Köln, Bonn, Düren, Düsseldorf, Essen, Oberhausen und Gelsenkirchen auf Saubere Luft und die NO2-Grenzwerteinhaltung. Insgesamt klagt die DUH derzeit in 38 Städten für die Saubere Luft.

Links:

Übersicht über alle laufenden Klageverfahren der DUH: http://l.duh.de/p190731

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
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Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Kanzlei Geulen & Klinger, Berlin
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