Landesregierung sichert Pflegeausbildung durch Übergangsregelung / bpa Sachsen-Anhalt begrüßt nahtlosen Einstieg hunderter Pflegehelfer in die Altenpflegeausbildung im Jahr 2020
Magdeburg (ots) – Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) in Sachsen-Anhalt begrüßt die Übergangregelung der Landesregierung für die Auszubildenden in der Altenpflegehilfe, wenn am 1. Januar 2020 das neue Pflegeberufegesetz in Kraft tritt. Diese unbürokratische Lösung ermöglicht auch den nächsten Absolventen einer Altenpflegehelferausbildung den Einstieg in die generalistische Pflegeausbildung.
Bisher können Altenpflegehelfer nach ihrer einjährigen Ausbildung eine um ein Jahr verkürzte Ausbildung zum Altenpfleger machen, indem sie direkt in das zweite Ausbildungsjahr einsteigen. So beträgt die gesamte Ausbildungsdauer bis zur Pflegefachkraft drei Jahre. „Dass viele Pflegehelferinnen und -helfer die Möglichkeit des unmittelbaren Übergangs zur Fachkraftausbildung nutzen, sichert bislang zahlreiche Pflegefachkräfte und trägt maßgeblich zur Leistungskraft der Pflegeeinrichtungen bei“, erklärt Sabine Kösling, Vorsitzende der bpa-Landesgruppe Sachsen-Anhalt. Wenn aber Anfang 2020 die generalistische Ausbildung beginnt, gibt es kein zweites Ausbildungsjahr, in das fertig ausgebildete Pflegehelferinnen und -helfer in eine Ausbildung zur Pflegefachkraft wechseln können.
Kösling: „Die Übergangsregelung sieht nun vor, dass für Schülerinnen und Schüler, die im Jahr 2020 ihre Altenpflegehelferausbildung erfolgreich abschließen, die bisherigen Regelungen des Altenpflegegesetzes angewendet werden.“ Voraussetzung ist, dass sie die verkürzte Ausbildung nach dem Altenpflegegesetz bis zum 31.12.2020 aufnehmen und nur in die Berufsfachschule Altenpflege aufgenommen werden. Analog wird im Übergangsjahr 2020 mit Personen verfahren, die eine nach Altenpflegegesetz ebenfalls zulässige Verkürzung beantragen. „Wir sind sehr erleichtert, dass der Altenpflege damit kein Jahrgang qualifizierter Fachkräfte verloren geht. Damit zeigt die Landesregierung, wie ernst der Fachkräftemangel genommen wird“, sagt die Vorsitzende der bpa-Landesgruppe Sachsen-Anhalt.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) bildet mit mehr als 11.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen, davon über 400 in Sachsen-Anhalt, die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 335.000 Arbeitsplätze und circa 25.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Die Investitionen in die pflegerische Infrastruktur liegen bei etwa 26,6 Milliarden Euro.
Pressekontakt:
Für Rückfragen: Annette Turré und Daniel Heyer, Landesbeauftragte des
bpa, Tel.: 0391-24358630
Original-Content von: bpa – Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., übermittelt durch news aktuell