Aktuelle Informationen zur Thomas Cook-Insolvenz

Graz (OTS) – Der AK-Konsumentenschutz gibt Tipps und erklärt, was das für betroffene Urlauberinnen und Urlauber bedeutet. Wer sich gerade auf Urlaub befindet, ist abgesichert.

Aufgrund der Pauschalreiserichtlinie der EU sind Kundinnen und Kunden europäischer Reiseveranstalter für den Fall der Insolvenz abgesichert. Für Österreich ist die AWP P&C S.A., Pottendorfer Straße 23-25, A-1120 Wien, Telefon: +43 1 525 03-0, Fax: +43 1 525 03-999, E-Mail: service@allianz-assistance.at der Insolvenzabwickler.
Die betroffenen Reiseveranstalter haben jedoch zum Teil ihre Hauptsitze in Deutschland, daher wurde den Reisenden bei der Buchung ein sogenannter Sicherungsschein übermittelt. In diesem ist das Versicherungsunternehmen (die Bank) für den Sicherungsfall angegeben

„Bitte beachten Sie, dass die Insolvenz des Reiseveranstalters selbst nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Stornierungen sind nur gegen die Zahlung der vertraglich vereinbarten Stornogebühr möglich“, so Birgit Auner vom AK-Konsumentenschutz: „Sollten Sie erst eine Anzahlung geleistet haben, sind Sie nicht verpflichtet den Restbetrag zu zahlen, solange die Durchführung der Reise nicht sichergestellt ist.“ Sofern die Reise abgesagt wird, können Betroffene Ihre Anzahlung bzw. den Gesamtbetrag zurückverlangen.

Rückflug oder Hotel vom Veranstalter nicht bezahlt

Wer sich gerade auf Urlaub befindet, ist ebenfalls abgesichert. Notwendige Aufwendungen für die Rückreise sind durch die Insolvenzabsicherung des Reiseveranstalters und damit von dessen Versicherung zu ersetzen. Das gilt auch, wenn der Hotelier nochmals den Zimmerpreis verlangt. Auner: „Zurückfordern können Sie in diesem Fall die Summe, die Sie für die Unterkunft an den Reiseveranstalter bezahlt haben.“

Die AK rät, allfällige Ansprüche auf Rückzahlung des (anteiligen) Reisepreises oder auf Ersatz der entstandenen Zusatzkosten vor Ort so rasch wie möglich (längstens binnen acht Wochen ab Insolvenzanmeldung) beim Abwickler (dem Versicherungsunternehmen oder der Bank) anzumelden.

Ausführliche Informationen finden Sie unter [www.akstmk.at/reise] (http://www.akstmk.at/reise)

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